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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Im Jahr 1721. wurde er Kayserlicher General-Feld-Marschall-Lieutenant, und d. 9. Mart. 1724. forderte ihn der Tod aus der Welt, nachdem er mit seiner Gemahlin Sophia Albertina, Grasens Georgii Alberti von Erpach Tochter, zwar 13. Kinder gezeuget, aber nur zwey Söhne im Leben hinterlassen: Ernestum Fridericum, itzt regierenden Hertzog von Sachsen-Hildburgshausen, der d. 17. Dec. 1707. gebohren worden, und auf seinen rühmlichst vollbrachten Reisen auch 1722. der Krönung Ludovici XV. Des Königs in Franckreich beygewohnet; und Ludovicum Fridericum, einen d. 11. Sept. 1710. gebohrnen, also noch minderjährigen Printzen.

§. 15. Johannes Ernestus, der siebende Sohn Hertzogs Ernesti Pii zu Sachsen-Gotha, der nach der vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande unter andern ansehnlichen Aemtern auch Amt, Herrschafft, Stifft und Stadt Sälfeld bekommen, befand sich Anfangs mit seinem Bruder Hertzoge Ernesto in der Brabantischen Campagne im Jahr 1677. und machte sich darinnen sonderlich berühmt; nach geschehener Landes-Theilung aber verließ er die Waffen, und setzte sich zur Ruhe, brachte mit seiner andern Gemahlin die Herrschafft Linde und Lede bey Culemburg an sein Haus, und lebet noch in hohem und Segens-vollem Alter als Senior des gantzen Ernestinischen Hauses Sachsen, wiewol er die Regierung dem Vernehmen nach schon einige Jahre her dem Erb-Printzen Christiano Ernesto soll abgetreten haben.

§. 16. Und so viel kürtzlich von jeder besondern Linie des Durchlauchtigsten Hauses Sachsen; doch hat jede vor der andern einige Jura voraus, wie denn die Chur. Linie nur allein mit der Ober- und Nieder-Lausitz belehnet ist; hingegen die Ernestinische Linie auch

Im Jahr 1721. wurde er Kayserlicher General-Feld-Marschall-Lieutenant, und d. 9. Mart. 1724. forderte ihn der Tod aus der Welt, nachdem er mit seiner Gemahlin Sophia Albertina, Grasens Georgii Alberti von Erpach Tochter, zwar 13. Kinder gezeuget, aber nur zwey Söhne im Leben hinterlassen: Ernestum Fridericum, itzt regierenden Hertzog von Sachsen-Hildburgshausen, der d. 17. Dec. 1707. gebohren worden, und auf seinen rühmlichst vollbrachten Reisen auch 1722. der Krönung Ludovici XV. Des Königs in Franckreich beygewohnet; und Ludovicum Fridericum, einen d. 11. Sept. 1710. gebohrnen, also noch minderjährigen Printzen.

§. 15. Johannes Ernestus, der siebende Sohn Hertzogs Ernesti Pii zu Sachsen-Gotha, der nach der vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande unter andern ansehnlichen Aemtern auch Amt, Herrschafft, Stifft und Stadt Sälfeld bekommen, befand sich Anfangs mit seinem Bruder Hertzoge Ernesto in der Brabantischen Campagne im Jahr 1677. und machte sich darinnen sonderlich berühmt; nach geschehener Landes-Theilung aber verließ er die Waffen, und setzte sich zur Ruhe, brachte mit seiner andern Gemahlin die Herrschafft Linde und Lede bey Culemburg an sein Haus, und lebet noch in hohem und Segens-vollem Alter als Senior des gantzen Ernestinischen Hauses Sachsen, wiewol er die Regierung dem Vernehmen nach schon einige Jahre her dem Erb-Printzen Christiano Ernesto soll abgetreten haben.

§. 16. Und so viel kürtzlich von jeder besondern Linie des Durchlauchtigsten Hauses Sachsen; doch hat jede vor der andern einige Jura voraus, wie denn die Chur. Linie nur allein mit der Ober- und Nieder-Lausitz belehnet ist; hingegen die Ernestinische Linie auch

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[143/0163] Im Jahr 1721. wurde er Kayserlicher General-Feld-Marschall-Lieutenant, und d. 9. Mart. 1724. forderte ihn der Tod aus der Welt, nachdem er mit seiner Gemahlin Sophia Albertina, Grasens Georgii Alberti von Erpach Tochter, zwar 13. Kinder gezeuget, aber nur zwey Söhne im Leben hinterlassen: Ernestum Fridericum, itzt regierenden Hertzog von Sachsen-Hildburgshausen, der d. 17. Dec. 1707. gebohren worden, und auf seinen rühmlichst vollbrachten Reisen auch 1722. der Krönung Ludovici XV. Des Königs in Franckreich beygewohnet; und Ludovicum Fridericum, einen d. 11. Sept. 1710. gebohrnen, also noch minderjährigen Printzen. §. 15. Johannes Ernestus, der siebende Sohn Hertzogs Ernesti Pii zu Sachsen-Gotha, der nach der vorgenommenen Theilung der väterlichen Lande unter andern ansehnlichen Aemtern auch Amt, Herrschafft, Stifft und Stadt Sälfeld bekommen, befand sich Anfangs mit seinem Bruder Hertzoge Ernesto in der Brabantischen Campagne im Jahr 1677. und machte sich darinnen sonderlich berühmt; nach geschehener Landes-Theilung aber verließ er die Waffen, und setzte sich zur Ruhe, brachte mit seiner andern Gemahlin die Herrschafft Linde und Lede bey Culemburg an sein Haus, und lebet noch in hohem und Segens-vollem Alter als Senior des gantzen Ernestinischen Hauses Sachsen, wiewol er die Regierung dem Vernehmen nach schon einige Jahre her dem Erb-Printzen Christiano Ernesto soll abgetreten haben. §. 16. Und so viel kürtzlich von jeder besondern Linie des Durchlauchtigsten Hauses Sachsen; doch hat jede vor der andern einige Jura voraus, wie denn die Chur. Linie nur allein mit der Ober- und Nieder-Lausitz belehnet ist; hingegen die Ernestinische Linie auch

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 143. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/163>, abgerufen am 23.11.2024.