aufzubürden getrachtet, lehnte sich der Schwedische Adel wider seine Regierung auf, ruffte Königs Haquini Wittib, die berühmte Königin in Dänemarck Margaretham zu Hülffe, welche König Albertum mit Gewalt der Waffen vom Throne stieß, in er Schlacht hey Falköping 1388. überwunden, gefangen bekommen, und nach 7. Jahren mit dem Bedinge loßgelassen, daß er das Königreich Schweden ihr übergeben, und in das Hertzogthum Mecklenburg weichen müssen, wo er auch im Jahr 1412. sein Leben beschlossen. Seine erste Gemahlin war Richardis, des letzten Grafens zu Schwerin Ottonis Erb-Tochter, welche Grafschafft nebst der Vestung Dömitz nach dessen Tode an das Haus Mecklenburg kommen; die andere, Helena, Hertzogs Magni Torquati zu Braunschweig Tochter, gebahr ihm Albertum IV. der Antheil an der Mecklenburgischen Regierung gehabt, auch nebst seinem Vetter Johanne II. Hertzoge zu Mecklenburg die hohe Schule zu Rostock gestifftet, selbst aber, ohne Erben zu hinterlassen, im Jahr 1423. gestorben.
§. 6. Itzt erwähnter Hertzog Johannes II. zu Mecklenburg war Hertzogs Magni I. und seiner Gemahlin Agnes, Printzeßin aus Pommern, anderer Sohn, Hertzogs Alberti I. zu Mecklenburg Enckel, und hat unter allen seinen Vettern den Mecklenburgischen Stamm allein fortgepflantzet; denn der dritte Sohn Hertzogs Alberti I. Henricus, wegen seiner strengen Gerechtigkeit gegen die Landes-Beschädiger, der Hencker genannt, ist gleichfals in seinem Sohne Alberto III. abgestorben. Es blühete damals auch noch die Linie der Hertzoge von Mecklenburg in Stargard, welche Hertzog Johannes I. mehrerwähnten Hertzogs Alberti I. zu Mecklenburg jüngster Bruder gestifftet; allein nachdem der letzte von diesen Herren, Ulricus II. im Jahr 1471. ohne männliche Er-
aufzubürden getrachtet, lehnte sich der Schwedische Adel wider seine Regierung auf, ruffte Königs Haquini Wittib, die berühmte Königin in Dänemarck Margaretham zu Hülffe, welche König Albertum mit Gewalt der Waffen vom Throne stieß, in er Schlacht hey Falköping 1388. überwunden, gefangen bekommen, und nach 7. Jahren mit dem Bedinge loßgelassen, daß er das Königreich Schweden ihr übergeben, und in das Hertzogthum Mecklenburg weichen müssen, wo er auch im Jahr 1412. sein Leben beschlossen. Seine erste Gemahlin war Richardis, des letzten Grafens zu Schwerin Ottonis Erb-Tochter, welche Grafschafft nebst der Vestung Dömitz nach dessen Tode an das Haus Mecklenburg kommen; die andere, Helena, Hertzogs Magni Torquati zu Braunschweig Tochter, gebahr ihm Albertum IV. der Antheil an der Mecklenburgischen Regierung gehabt, auch nebst seinem Vetter Johanne II. Hertzoge zu Mecklenburg die hohe Schule zu Rostock gestifftet, selbst aber, ohne Erben zu hinterlassen, im Jahr 1423. gestorben.
§. 6. Itzt erwähnter Hertzog Johannes II. zu Mecklenburg war Hertzogs Magni I. und seiner Gemahlin Agnes, Printzeßin aus Pommern, anderer Sohn, Hertzogs Alberti I. zu Mecklenburg Enckel, und hat unter allen seinen Vettern den Mecklenburgischen Stamm allein fortgepflantzet; denn der dritte Sohn Hertzogs Alberti I. Henricus, wegen seiner strengen Gerechtigkeit gegen die Landes-Beschädiger, der Hencker genannt, ist gleichfals in seinem Sohne Alberto III. abgestorben. Es blühete damals auch noch die Linie der Hertzoge von Mecklenburg in Stargard, welche Hertzog Johannes I. mehrerwähnten Hertzogs Alberti I. zu Mecklenburg jüngster Bruder gestifftet; allein nachdem der letzte von diesen Herren, Ulricus II. im Jahr 1471. ohne männliche Er-
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aufzubürden getrachtet, lehnte sich der Schwedische Adel wider seine Regierung auf, ruffte Königs Haquini Wittib, die berühmte Königin in Dänemarck Margaretham zu Hülffe, welche König Albertum mit Gewalt der Waffen vom Throne stieß, in er Schlacht hey Falköping 1388. überwunden, gefangen bekommen, und nach 7. Jahren mit dem Bedinge loßgelassen, daß er das Königreich Schweden ihr übergeben, und in das Hertzogthum Mecklenburg weichen müssen, wo er auch im Jahr 1412. sein Leben beschlossen. Seine erste Gemahlin war Richardis, des letzten Grafens zu Schwerin Ottonis Erb-Tochter, welche Grafschafft nebst der Vestung Dömitz nach dessen Tode an das Haus Mecklenburg kommen; die andere, Helena, Hertzogs Magni Torquati zu Braunschweig Tochter, gebahr ihm Albertum IV. der Antheil an der Mecklenburgischen Regierung gehabt, auch nebst seinem Vetter Johanne II. Hertzoge zu Mecklenburg die hohe Schule zu Rostock gestifftet, selbst aber, ohne Erben zu hinterlassen, im Jahr 1423. gestorben.</p><p>§. 6. Itzt erwähnter Hertzog Johannes II. zu Mecklenburg war Hertzogs Magni I. und seiner Gemahlin Agnes, Printzeßin aus Pommern, anderer Sohn, Hertzogs Alberti I. zu Mecklenburg Enckel, und hat unter allen seinen Vettern den Mecklenburgischen Stamm allein fortgepflantzet; denn der dritte Sohn Hertzogs Alberti I. Henricus, wegen seiner strengen Gerechtigkeit gegen die Landes-Beschädiger, der Hencker genannt, ist gleichfals in seinem Sohne Alberto III. abgestorben. Es blühete damals auch noch die Linie der Hertzoge von Mecklenburg in Stargard, welche Hertzog Johannes I. mehrerwähnten Hertzogs Alberti I. zu Mecklenburg jüngster Bruder gestifftet; allein nachdem der letzte von diesen Herren, Ulricus II. im Jahr 1471. ohne männliche Er-
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aufzubürden getrachtet, lehnte sich der Schwedische Adel wider seine Regierung auf, ruffte Königs Haquini Wittib, die berühmte Königin in Dänemarck Margaretham zu Hülffe, welche König Albertum mit Gewalt der Waffen vom Throne stieß, in er Schlacht hey Falköping 1388. überwunden, gefangen bekommen, und nach 7. Jahren mit dem Bedinge loßgelassen, daß er das Königreich Schweden ihr übergeben, und in das Hertzogthum Mecklenburg weichen müssen, wo er auch im Jahr 1412. sein Leben beschlossen. Seine erste Gemahlin war Richardis, des letzten Grafens zu Schwerin Ottonis Erb-Tochter, welche Grafschafft nebst der Vestung Dömitz nach dessen Tode an das Haus Mecklenburg kommen; die andere, Helena, Hertzogs Magni Torquati zu Braunschweig Tochter, gebahr ihm Albertum IV. der Antheil an der Mecklenburgischen Regierung gehabt, auch nebst seinem Vetter Johanne II. Hertzoge zu Mecklenburg die hohe Schule zu Rostock gestifftet, selbst aber, ohne Erben zu hinterlassen, im Jahr 1423. gestorben.
§. 6. Itzt erwähnter Hertzog Johannes II. zu Mecklenburg war Hertzogs Magni I. und seiner Gemahlin Agnes, Printzeßin aus Pommern, anderer Sohn, Hertzogs Alberti I. zu Mecklenburg Enckel, und hat unter allen seinen Vettern den Mecklenburgischen Stamm allein fortgepflantzet; denn der dritte Sohn Hertzogs Alberti I. Henricus, wegen seiner strengen Gerechtigkeit gegen die Landes-Beschädiger, der Hencker genannt, ist gleichfals in seinem Sohne Alberto III. abgestorben. Es blühete damals auch noch die Linie der Hertzoge von Mecklenburg in Stargard, welche Hertzog Johannes I. mehrerwähnten Hertzogs Alberti I. zu Mecklenburg jüngster Bruder gestifftet; allein nachdem der letzte von diesen Herren, Ulricus II. im Jahr 1471. ohne männliche Er-
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 165. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/185>, abgerufen am 23.11.2024.
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