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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Ludovicus und Eberhardus, unter der Vormundschafft Graf Ulrichs des Vielgeliebten, ihres Vettern; als aber Kayser Fridericus V. jenen im 14. Jahre die Regierung antreten ließ, trug er ihm auch die Vormundschafft über seinen jüngern Bruder auf, nur legte der Tod jenen gar bald ins Grab, daher Eberhardus, den seine Mutter als eine kluge Regentin von den gelehrtesten Leuten seiner Zeit auferziehen lassen, ebenfals in seinem 14. Jahre auf allergnädigste Kayserliche Erlaubniß die Regierung angetreten. Dieser Herr stifftete im Jahr 1477. die hohe Schule zu Tübingen, nachdem er zuvor im Jahre 1468. eine Reise ins Gelobte Land gethan, hielt so einen prächtigen Hof, daß man darinnen viel Fürsten und Grafen zählen können; erhielt im Jahr 1492. das Güldene Vließ, und d. 21. Jul. 1495. auf dem Reichs-Tage zu Worms vom Kayser Maximiliano I. mit aller Churfürsten und Stände Bewilligung die Hertzogs-Würde von Würtemberg und Teck. Allein er starb bald Anfangs folgenden Jahres zu Tübingen ohne eheliche Leibes Erben, so daß ihm als Hertzog zu Würtemberg und Teck sein Vetter Eberhardus II. Graf Ulrichs des Vielgeliebten ältester Sohn, in der Regierung folgte.

§. 6. Von diesem Herrn zeugen die Geschichte, daß er eines wanckelmüthigen und unruhigen Sinnes gewesen, mit seinen Land-Ständen in grosse Verbitterung verfallen, und endlich durch den Vertrag zu Horb, als sich der Kayser Maximilianus I. der Sachen hauptsächlich angenommen, das Regiment im Jahr 1498. niedergelegt, hernach im Jahr 1505. auf dem Schlosse Lindenfelß, in dem Odenwald unter Pfaltz gelegen, dieses Zeitliche, ohne von seiner Gemahlin Elisabeth, des Churfürstens zu Brandenburg Alberti Achillis Tochter, Erben zu hinter-

Ludovicus und Eberhardus, unter der Vormundschafft Graf Ulrichs des Vielgeliebten, ihres Vettern; als aber Kayser Fridericus V. jenen im 14. Jahre die Regierung antreten ließ, trug er ihm auch die Vormundschafft über seinen jüngern Bruder auf, nur legte der Tod jenen gar bald ins Grab, daher Eberhardus, den seine Mutter als eine kluge Regentin von den gelehrtesten Leuten seiner Zeit auferziehen lassen, ebenfals in seinem 14. Jahre auf allergnädigste Kayserliche Erlaubniß die Regierung angetreten. Dieser Herr stifftete im Jahr 1477. die hohe Schule zu Tübingen, nachdem er zuvor im Jahre 1468. eine Reise ins Gelobte Land gethan, hielt so einen prächtigen Hof, daß man darinnen viel Fürsten und Grafen zählen können; erhielt im Jahr 1492. das Güldene Vließ, und d. 21. Jul. 1495. auf dem Reichs-Tage zu Worms vom Kayser Maximiliano I. mit aller Churfürsten und Stände Bewilligung die Hertzogs-Würde von Würtemberg und Teck. Allein er starb bald Anfangs folgenden Jahres zu Tübingen ohne eheliche Leibes Erben, so daß ihm als Hertzog zu Würtemberg und Teck sein Vetter Eberhardus II. Graf Ulrichs des Vielgeliebten ältester Sohn, in der Regierung folgte.

§. 6. Von diesem Herrn zeugen die Geschichte, daß er eines wanckelmüthigen und unruhigen Sinnes gewesen, mit seinen Land-Ständen in grosse Verbitterung verfallen, und endlich durch den Vertrag zu Horb, als sich der Kayser Maximilianus I. der Sachen hauptsächlich angenommen, das Regiment im Jahr 1498. niedergelegt, hernach im Jahr 1505. auf dem Schlosse Lindenfelß, in dem Odenwald unter Pfaltz gelegen, dieses Zeitliche, ohne von seiner Gemahlin Elisabeth, des Churfürstens zu Brandenburg Alberti Achillis Tochter, Erben zu hinter-

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[184/0204] Ludovicus und Eberhardus, unter der Vormundschafft Graf Ulrichs des Vielgeliebten, ihres Vettern; als aber Kayser Fridericus V. jenen im 14. Jahre die Regierung antreten ließ, trug er ihm auch die Vormundschafft über seinen jüngern Bruder auf, nur legte der Tod jenen gar bald ins Grab, daher Eberhardus, den seine Mutter als eine kluge Regentin von den gelehrtesten Leuten seiner Zeit auferziehen lassen, ebenfals in seinem 14. Jahre auf allergnädigste Kayserliche Erlaubniß die Regierung angetreten. Dieser Herr stifftete im Jahr 1477. die hohe Schule zu Tübingen, nachdem er zuvor im Jahre 1468. eine Reise ins Gelobte Land gethan, hielt so einen prächtigen Hof, daß man darinnen viel Fürsten und Grafen zählen können; erhielt im Jahr 1492. das Güldene Vließ, und d. 21. Jul. 1495. auf dem Reichs-Tage zu Worms vom Kayser Maximiliano I. mit aller Churfürsten und Stände Bewilligung die Hertzogs-Würde von Würtemberg und Teck. Allein er starb bald Anfangs folgenden Jahres zu Tübingen ohne eheliche Leibes Erben, so daß ihm als Hertzog zu Würtemberg und Teck sein Vetter Eberhardus II. Graf Ulrichs des Vielgeliebten ältester Sohn, in der Regierung folgte. §. 6. Von diesem Herrn zeugen die Geschichte, daß er eines wanckelmüthigen und unruhigen Sinnes gewesen, mit seinen Land-Ständen in grosse Verbitterung verfallen, und endlich durch den Vertrag zu Horb, als sich der Kayser Maximilianus I. der Sachen hauptsächlich angenommen, das Regiment im Jahr 1498. niedergelegt, hernach im Jahr 1505. auf dem Schlosse Lindenfelß, in dem Odenwald unter Pfaltz gelegen, dieses Zeitliche, ohne von seiner Gemahlin Elisabeth, des Churfürstens zu Brandenburg Alberti Achillis Tochter, Erben zu hinter-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/204>, abgerufen am 19.05.2024.