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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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lassen, gesegnet. Sein jüngerer Bruder Henricus, Graf zu Mümpelgard überfiel auf Befehl Kaysers Friderici V. Hertzog Carln von Burgund, hatte aber das Unglück, daß ihn dieser im Jahr 1474. bey Luxemburg gefangen bekommen, und als er 2. Jahre hernach Stadt und Schloß Mümpelgard belagerte, auf einen Berg dem Schlosse gegenüber führen, und auf einen Teppich niederknien lassen, als ob er ihn enthaupten lassen wolte, um dadurch den Commendanten zur Ubergabe zu nöthigen, welches doch nicht den Commendanten, wol aber Fridericum so erschreckt, daß er nachgehends blöden Verstandes worden, und zur Annehmung der Regierung, als sein Bruder dieselbe niedergelegt, nicht tüchtig gewesen, sondern dieselbe seinem aus erster Ehe mit Grafen Simonis zu Zweybrück Tochter Elisabeth erzeugten Sohne, Herzoge Ulrico I. überlassen müssen, selbst aber zu Urach im Jahr 1519. in einer leidlichen Verwahrung gestorben. Dieser Hertzog Ulricus I. wurde vom Kayser Maximiliano I. im 16. Jahre seines Alters, nemlich 1504. der Regierung fähig erkläret, die er auch mit auf allen Seiten ihm entgegenkommenden Glücke angetreten: Denn er verrichtete von des Kaysers und des Reichs wegen wider den in die Acht erklärten Pfaltzgraf Rupertum und seinen Vater Churfürst Philippum, zu Bestätigung des allgemeinen Reichs Land-Friedens, die ihm aufgetragene Execution glücklich und siegreich, bezwang viel ansehnliche Städte und die Grafschafft Löwenstein, erhielt auch vom Hertzoge Alberto in Bayern, dem durch diesen Feldzug grosser Vortheil zugewachsen, die Herrschafft Heidenheim nebst dem Schlosse Hellenstein wieder, welche sein Groß-Vater, Graf Ulrich der Vielgeliebte, erstlich von denen Grafen Conraden und Graf Ulrichen von Helffenstein käufflich in seine Gewalt gebracht, aber zu Stutt-

lassen, gesegnet. Sein jüngerer Bruder Henricus, Graf zu Mümpelgard überfiel auf Befehl Kaysers Friderici V. Hertzog Carln von Burgund, hatte aber das Unglück, daß ihn dieser im Jahr 1474. bey Luxemburg gefangen bekommen, und als er 2. Jahre hernach Stadt und Schloß Mümpelgard belagerte, auf einen Berg dem Schlosse gegenüber führen, und auf einen Teppich niederknien lassen, als ob er ihn enthaupten lassen wolte, um dadurch den Commendanten zur Ubergabe zu nöthigen, welches doch nicht den Commendanten, wol aber Fridericum so erschreckt, daß er nachgehends blöden Verstandes worden, und zur Annehmung der Regierung, als sein Bruder dieselbe niedergelegt, nicht tüchtig gewesen, sondern dieselbe seinem aus erster Ehe mit Grafen Simonis zu Zweybrück Tochter Elisabeth erzeugten Sohne, Herzoge Ulrico I. überlassen müssen, selbst aber zu Urach im Jahr 1519. in einer leidlichen Verwahrung gestorben. Dieser Hertzog Ulricus I. wurde vom Kayser Maximiliano I. im 16. Jahre seines Alters, nemlich 1504. der Regierung fähig erkläret, die er auch mit auf allen Seiten ihm entgegenkommenden Glücke angetreten: Denn er verrichtete von des Kaysers und des Reichs wegen wider den in die Acht erklärten Pfaltzgraf Rupertum und seinen Vater Churfürst Philippum, zu Bestätigung des allgemeinen Reichs Land-Friedens, die ihm aufgetragene Execution glücklich und siegreich, bezwang viel ansehnliche Städte und die Grafschafft Löwenstein, erhielt auch vom Hertzoge Alberto in Bayern, dem durch diesen Feldzug grosser Vortheil zugewachsen, die Herrschafft Heidenheim nebst dem Schlosse Hellenstein wieder, welche sein Groß-Vater, Graf Ulrich der Vielgeliebte, erstlich von denen Grafen Conraden und Graf Ulrichen von Helffenstein käufflich in seine Gewalt gebracht, aber zu Stutt-

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[185/0205] lassen, gesegnet. Sein jüngerer Bruder Henricus, Graf zu Mümpelgard überfiel auf Befehl Kaysers Friderici V. Hertzog Carln von Burgund, hatte aber das Unglück, daß ihn dieser im Jahr 1474. bey Luxemburg gefangen bekommen, und als er 2. Jahre hernach Stadt und Schloß Mümpelgard belagerte, auf einen Berg dem Schlosse gegenüber führen, und auf einen Teppich niederknien lassen, als ob er ihn enthaupten lassen wolte, um dadurch den Commendanten zur Ubergabe zu nöthigen, welches doch nicht den Commendanten, wol aber Fridericum so erschreckt, daß er nachgehends blöden Verstandes worden, und zur Annehmung der Regierung, als sein Bruder dieselbe niedergelegt, nicht tüchtig gewesen, sondern dieselbe seinem aus erster Ehe mit Grafen Simonis zu Zweybrück Tochter Elisabeth erzeugten Sohne, Herzoge Ulrico I. überlassen müssen, selbst aber zu Urach im Jahr 1519. in einer leidlichen Verwahrung gestorben. Dieser Hertzog Ulricus I. wurde vom Kayser Maximiliano I. im 16. Jahre seines Alters, nemlich 1504. der Regierung fähig erkläret, die er auch mit auf allen Seiten ihm entgegenkommenden Glücke angetreten: Denn er verrichtete von des Kaysers und des Reichs wegen wider den in die Acht erklärten Pfaltzgraf Rupertum und seinen Vater Churfürst Philippum, zu Bestätigung des allgemeinen Reichs Land-Friedens, die ihm aufgetragene Execution glücklich und siegreich, bezwang viel ansehnliche Städte und die Grafschafft Löwenstein, erhielt auch vom Hertzoge Alberto in Bayern, dem durch diesen Feldzug grosser Vortheil zugewachsen, die Herrschafft Heidenheim nebst dem Schlosse Hellenstein wieder, welche sein Groß-Vater, Graf Ulrich der Vielgeliebte, erstlich von denen Grafen Conraden und Graf Ulrichen von Helffenstein käufflich in seine Gewalt gebracht, aber zu Stutt-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/205>, abgerufen am 21.11.2024.