lassen, gesegnet. Sein jüngerer Bruder Henricus, Graf zu Mümpelgard überfiel auf Befehl Kaysers Friderici V. Hertzog Carln von Burgund, hatte aber das Unglück, daß ihn dieser im Jahr 1474. bey Luxemburg gefangen bekommen, und als er 2. Jahre hernach Stadt und Schloß Mümpelgard belagerte, auf einen Berg dem Schlosse gegenüber führen, und auf einen Teppich niederknien lassen, als ob er ihn enthaupten lassen wolte, um dadurch den Commendanten zur Ubergabe zu nöthigen, welches doch nicht den Commendanten, wol aber Fridericum so erschreckt, daß er nachgehends blöden Verstandes worden, und zur Annehmung der Regierung, als sein Bruder dieselbe niedergelegt, nicht tüchtig gewesen, sondern dieselbe seinem aus erster Ehe mit Grafen Simonis zu Zweybrück Tochter Elisabeth erzeugten Sohne, Herzoge Ulrico I. überlassen müssen, selbst aber zu Urach im Jahr 1519. in einer leidlichen Verwahrung gestorben. Dieser Hertzog Ulricus I. wurde vom Kayser Maximiliano I. im 16. Jahre seines Alters, nemlich 1504. der Regierung fähig erkläret, die er auch mit auf allen Seiten ihm entgegenkommenden Glücke angetreten: Denn er verrichtete von des Kaysers und des Reichs wegen wider den in die Acht erklärten Pfaltzgraf Rupertum und seinen Vater Churfürst Philippum, zu Bestätigung des allgemeinen Reichs Land-Friedens, die ihm aufgetragene Execution glücklich und siegreich, bezwang viel ansehnliche Städte und die Grafschafft Löwenstein, erhielt auch vom Hertzoge Alberto in Bayern, dem durch diesen Feldzug grosser Vortheil zugewachsen, die Herrschafft Heidenheim nebst dem Schlosse Hellenstein wieder, welche sein Groß-Vater, Graf Ulrich der Vielgeliebte, erstlich von denen Grafen Conraden und Graf Ulrichen von Helffenstein käufflich in seine Gewalt gebracht, aber zu Stutt-
lassen, gesegnet. Sein jüngerer Bruder Henricus, Graf zu Mümpelgard überfiel auf Befehl Kaysers Friderici V. Hertzog Carln von Burgund, hatte aber das Unglück, daß ihn dieser im Jahr 1474. bey Luxemburg gefangen bekommen, und als er 2. Jahre hernach Stadt und Schloß Mümpelgard belagerte, auf einen Berg dem Schlosse gegenüber führen, und auf einen Teppich niederknien lassen, als ob er ihn enthaupten lassen wolte, um dadurch den Commendanten zur Ubergabe zu nöthigen, welches doch nicht den Commendanten, wol aber Fridericum so erschreckt, daß er nachgehends blöden Verstandes worden, und zur Annehmung der Regierung, als sein Bruder dieselbe niedergelegt, nicht tüchtig gewesen, sondern dieselbe seinem aus erster Ehe mit Grafen Simonis zu Zweybrück Tochter Elisabeth erzeugten Sohne, Herzoge Ulrico I. überlassen müssen, selbst aber zu Urach im Jahr 1519. in einer leidlichen Verwahrung gestorben. Dieser Hertzog Ulricus I. wurde vom Kayser Maximiliano I. im 16. Jahre seines Alters, nemlich 1504. der Regierung fähig erkläret, die er auch mit auf allen Seiten ihm entgegenkommenden Glücke angetreten: Denn er verrichtete von des Kaysers und des Reichs wegen wider den in die Acht erklärten Pfaltzgraf Rupertum und seinen Vater Churfürst Philippum, zu Bestätigung des allgemeinen Reichs Land-Friedens, die ihm aufgetragene Execution glücklich und siegreich, bezwang viel ansehnliche Städte und die Grafschafft Löwenstein, erhielt auch vom Hertzoge Alberto in Bayern, dem durch diesen Feldzug grosser Vortheil zugewachsen, die Herrschafft Heidenheim nebst dem Schlosse Hellenstein wieder, welche sein Groß-Vater, Graf Ulrich der Vielgeliebte, erstlich von denen Grafen Conraden und Graf Ulrichen von Helffenstein käufflich in seine Gewalt gebracht, aber zu Stutt-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0205"n="185"/>
lassen, gesegnet. Sein jüngerer Bruder Henricus, Graf zu Mümpelgard überfiel auf Befehl Kaysers Friderici V. Hertzog Carln von Burgund, hatte aber das Unglück, daß ihn dieser im Jahr 1474. bey Luxemburg gefangen bekommen, und als er 2. Jahre hernach Stadt und Schloß Mümpelgard belagerte, auf einen Berg dem Schlosse gegenüber führen, und auf einen Teppich niederknien lassen, als ob er ihn enthaupten lassen wolte, um dadurch den Commendanten zur Ubergabe zu nöthigen, welches doch nicht den Commendanten, wol aber Fridericum so erschreckt, daß er nachgehends blöden Verstandes worden, und zur Annehmung der Regierung, als sein Bruder dieselbe niedergelegt, nicht tüchtig gewesen, sondern dieselbe seinem aus erster Ehe mit Grafen Simonis zu Zweybrück Tochter Elisabeth erzeugten Sohne, Herzoge Ulrico I. überlassen müssen, selbst aber zu Urach im Jahr 1519. in einer leidlichen Verwahrung gestorben. Dieser Hertzog Ulricus I. wurde vom Kayser Maximiliano I. im 16. Jahre seines Alters, nemlich 1504. der Regierung fähig erkläret, die er auch mit auf allen Seiten ihm entgegenkommenden Glücke angetreten: Denn er verrichtete von des Kaysers und des Reichs wegen wider den in die Acht erklärten Pfaltzgraf Rupertum und seinen Vater Churfürst Philippum, zu Bestätigung des allgemeinen Reichs Land-Friedens, die ihm aufgetragene Execution glücklich und siegreich, bezwang viel ansehnliche Städte und die Grafschafft Löwenstein, erhielt auch vom Hertzoge Alberto in Bayern, dem durch diesen Feldzug grosser Vortheil zugewachsen, die Herrschafft Heidenheim nebst dem Schlosse Hellenstein wieder, welche sein Groß-Vater, Graf Ulrich der Vielgeliebte, erstlich von denen Grafen Conraden und Graf Ulrichen von Helffenstein käufflich in seine Gewalt gebracht, aber zu Stutt-
</p></div></body></text></TEI>
[185/0205]
lassen, gesegnet. Sein jüngerer Bruder Henricus, Graf zu Mümpelgard überfiel auf Befehl Kaysers Friderici V. Hertzog Carln von Burgund, hatte aber das Unglück, daß ihn dieser im Jahr 1474. bey Luxemburg gefangen bekommen, und als er 2. Jahre hernach Stadt und Schloß Mümpelgard belagerte, auf einen Berg dem Schlosse gegenüber führen, und auf einen Teppich niederknien lassen, als ob er ihn enthaupten lassen wolte, um dadurch den Commendanten zur Ubergabe zu nöthigen, welches doch nicht den Commendanten, wol aber Fridericum so erschreckt, daß er nachgehends blöden Verstandes worden, und zur Annehmung der Regierung, als sein Bruder dieselbe niedergelegt, nicht tüchtig gewesen, sondern dieselbe seinem aus erster Ehe mit Grafen Simonis zu Zweybrück Tochter Elisabeth erzeugten Sohne, Herzoge Ulrico I. überlassen müssen, selbst aber zu Urach im Jahr 1519. in einer leidlichen Verwahrung gestorben. Dieser Hertzog Ulricus I. wurde vom Kayser Maximiliano I. im 16. Jahre seines Alters, nemlich 1504. der Regierung fähig erkläret, die er auch mit auf allen Seiten ihm entgegenkommenden Glücke angetreten: Denn er verrichtete von des Kaysers und des Reichs wegen wider den in die Acht erklärten Pfaltzgraf Rupertum und seinen Vater Churfürst Philippum, zu Bestätigung des allgemeinen Reichs Land-Friedens, die ihm aufgetragene Execution glücklich und siegreich, bezwang viel ansehnliche Städte und die Grafschafft Löwenstein, erhielt auch vom Hertzoge Alberto in Bayern, dem durch diesen Feldzug grosser Vortheil zugewachsen, die Herrschafft Heidenheim nebst dem Schlosse Hellenstein wieder, welche sein Groß-Vater, Graf Ulrich der Vielgeliebte, erstlich von denen Grafen Conraden und Graf Ulrichen von Helffenstein käufflich in seine Gewalt gebracht, aber zu Stutt-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/205>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.