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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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fahren) in dem besten Alter d. 26. Apr. 1664. und theilten sich seine hinterlassene Printzen in die väterlichen Lande dergestalt, daß nachdem der älteste Ferdinandus Carolus mit 18. Jahren auf der Rückreise zu Cassel d. 23. Dec. 1668. dieses Zeitliche gesegnet,

Hertzog Sylvius Fridericus, geb. 1651. d. 21. Febr. Krafft der wohlbedächtigen Fürst - Mütterlichen Disposition und Kayserl. Majestät allergnädigstem Consens, d. 15. Aug. 1623. das Oelßnische Antheil,

Hertzog Christianus Ulricus, gebohren 1652. d. 9. Apr. das Bernstädtische Antheil samt zugehörigen Aemtern und Landschafften; und

Hertzog Julius Sigismundus, gebohren 1653. 1. Apr. das dritte Landes-Antheil, worinnen Juliusburg zur Residentz aufgerichtet worden, bekommen.

Der älteste unter diesen Herren Gebrüdern, Hertzog Sylvius zur Oelß, nachdem er im Jahr 1674. dem Cardinal von Hessen als Kayserl. Commissarius die Ober-Hauptmannschafft von Schlesien übergeben, ingleichen nach dessen Absterben dem Hertzoge zu Freudenthal, Johanni Caspari von Ampringen, Hoch- und Teutsch-Meister im Jahr 1682. und nach dessen tödtlichem Hintritt Pfaltzgrafen Francisco Ludovico bey Rhein, nachmals Bischoffe zu Breßlau im Jahr 1685. auch als Principal- Kayserl. Commissarius öffters denen Schlesischen Fürsten-Tagen beygewohnet, verschied zur Oels 1697. d. 3. Jun. ohne von seiner Gemahlin Eleonora Charlotte, Hertzogs Georgii zu Würtemberg-Mümpelgard Tochter, Erben zu hinterlassen. Also folgte ihm in der Oelßnischen Regierung sein Herr Bruder, Hertzog Christianus Ulricus, der bishero seine Residentz zur Bernstadt gehabt, und gleich seinem Herrn Bruder, besonders vom Jahr 1694. bis 1703. denen Schlesischen Fürsten-Tä-

fahren) in dem besten Alter d. 26. Apr. 1664. und theilten sich seine hinterlassene Printzen in die väterlichen Lande dergestalt, daß nachdem der älteste Ferdinandus Carolus mit 18. Jahren auf der Rückreise zu Cassel d. 23. Dec. 1668. dieses Zeitliche gesegnet,

Hertzog Sylvius Fridericus, geb. 1651. d. 21. Febr. Krafft der wohlbedächtigen Fürst - Mütterlichen Disposition und Kayserl. Majestät allergnädigstem Consens, d. 15. Aug. 1623. das Oelßnische Antheil,

Hertzog Christianus Ulricus, gebohren 1652. d. 9. Apr. das Bernstädtische Antheil samt zugehörigen Aemtern und Landschafften; und

Hertzog Julius Sigismundus, gebohren 1653. 1. Apr. das dritte Landes-Antheil, worinnen Juliusburg zur Residentz aufgerichtet worden, bekommen.

Der älteste unter diesen Herren Gebrüdern, Hertzog Sylvius zur Oelß, nachdem er im Jahr 1674. dem Cardinal von Hessen als Kayserl. Commissarius die Ober-Hauptmannschafft von Schlesien übergeben, ingleichen nach dessen Absterben dem Hertzoge zu Freudenthal, Johanni Caspari von Ampringen, Hoch- und Teutsch-Meister im Jahr 1682. und nach dessen tödtlichem Hintritt Pfaltzgrafen Francisco Ludovico bey Rhein, nachmals Bischoffe zu Breßlau im Jahr 1685. auch als Principal- Kayserl. Commissarius öffters denen Schlesischen Fürsten-Tagen beygewohnet, verschied zur Oels 1697. d. 3. Jun. ohne von seiner Gemahlin Eleonora Charlotte, Hertzogs Georgii zu Würtemberg-Mümpelgard Tochter, Erben zu hinterlassen. Also folgte ihm in der Oelßnischen Regierung sein Herr Bruder, Hertzog Christianus Ulricus, der bishero seine Residentz zur Bernstadt gehabt, und gleich seinem Herrn Bruder, besonders vom Jahr 1694. bis 1703. denen Schlesischen Fürsten-Tä-

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[205/0225] fahren) in dem besten Alter d. 26. Apr. 1664. und theilten sich seine hinterlassene Printzen in die väterlichen Lande dergestalt, daß nachdem der älteste Ferdinandus Carolus mit 18. Jahren auf der Rückreise zu Cassel d. 23. Dec. 1668. dieses Zeitliche gesegnet, Hertzog Sylvius Fridericus, geb. 1651. d. 21. Febr. Krafft der wohlbedächtigen Fürst - Mütterlichen Disposition und Kayserl. Majestät allergnädigstem Consens, d. 15. Aug. 1623. das Oelßnische Antheil, Hertzog Christianus Ulricus, gebohren 1652. d. 9. Apr. das Bernstädtische Antheil samt zugehörigen Aemtern und Landschafften; und Hertzog Julius Sigismundus, gebohren 1653. 1. Apr. das dritte Landes-Antheil, worinnen Juliusburg zur Residentz aufgerichtet worden, bekommen. Der älteste unter diesen Herren Gebrüdern, Hertzog Sylvius zur Oelß, nachdem er im Jahr 1674. dem Cardinal von Hessen als Kayserl. Commissarius die Ober-Hauptmannschafft von Schlesien übergeben, ingleichen nach dessen Absterben dem Hertzoge zu Freudenthal, Johanni Caspari von Ampringen, Hoch- und Teutsch-Meister im Jahr 1682. und nach dessen tödtlichem Hintritt Pfaltzgrafen Francisco Ludovico bey Rhein, nachmals Bischoffe zu Breßlau im Jahr 1685. auch als Principal- Kayserl. Commissarius öffters denen Schlesischen Fürsten-Tagen beygewohnet, verschied zur Oels 1697. d. 3. Jun. ohne von seiner Gemahlin Eleonora Charlotte, Hertzogs Georgii zu Würtemberg-Mümpelgard Tochter, Erben zu hinterlassen. Also folgte ihm in der Oelßnischen Regierung sein Herr Bruder, Hertzog Christianus Ulricus, der bishero seine Residentz zur Bernstadt gehabt, und gleich seinem Herrn Bruder, besonders vom Jahr 1694. bis 1703. denen Schlesischen Fürsten-Tä-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/225>, abgerufen am 24.11.2024.