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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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Umschrifft ins Grab geben müssen, in welches ihn der Tod d. 17. Jul. 1626. versetzte. Von seiner Gemahlin Magdalena, Churfürstens Johannis Georgii zu Brandenburg Tochter, hinterließ er 4. Söhne am Leben:

Georgium II. nach ihm regierenden Landgrafen zu Hessen-Darmstadt;

Johannem, der zu Breubach seine Residentz genommen, aber ohne von seiner Gemahlin Johannetta, Grafens Ernesti zu Sayn Tochter, Erben zu haben, d. 1. Apr. 1651. verschieden;

Henricum, der auf der Reise in Italien d. 11. Oct. 1629. gestorben; und

Fridericum, gebohren 1616. 28. Febr. der sich im Jahr 1636. zur Römisch-Catholischen Religion gewendet, hernach 1655. der R. Kirche Cardinal, der Teutschen Nation, wie auch der Königreiche Arragonien und Sardinien Protector, und 1673. Bischoff zu Breßlau, auch Oberster Hauptmann des Hertßogthums Schlesien worden, und daselbst d. 19 Febr. 1682. dieses Zeitliche gesegnet, nachdem er sich bey der hohen Stiffts-Kirche ad S. Johannem zu Breßlau eine kostbare Capelle zu seiner Beerdigung verfertigen lassen.

§. 11. Georgius II. Landgraf von Hessen-Darmstadt, geb. 1605. d. 17. Mart. befand sich eben auf dem Rückwege von seinen Reisen, als er im Jahr 1621. die Nachricht vo seines Vatern Gefangenschafft und dem Einfall des Grafens von Mannsfeld in Darmstadt erhalten. Er begab sich darum zum Churfürsten in Sachsen Johanne Georgio I. nach Dreßden, für desselben Erledigung zu arbeiten, welches auch nicht fruchtlos blieben; er selbst aber verlobte sich hernach an des Churfürstens Printzessin Tochter Sophiam Eleonoram, und hielt nach seines

Umschrifft ins Grab geben müssen, in welches ihn der Tod d. 17. Jul. 1626. versetzte. Von seiner Gemahlin Magdalena, Churfürstens Johannis Georgii zu Brandenburg Tochter, hinterließ er 4. Söhne am Leben:

Georgium II. nach ihm regierenden Landgrafen zu Hessen-Darmstadt;

Johannem, der zu Breubach seine Residentz genom̃en, aber ohne von seiner Gemahlin Johannetta, Grafens Ernesti zu Sayn Tochter, Erben zu haben, d. 1. Apr. 1651. verschieden;

Henricum, der auf der Reise in Italien d. 11. Oct. 1629. gestorben; und

Fridericum, gebohren 1616. 28. Febr. der sich im Jahr 1636. zur Römisch-Catholischen Religion gewendet, hernach 1655. der R. Kirche Cardinal, der Teutschen Nation, wie auch der Königreiche Arragonien und Sardinien Protector, und 1673. Bischoff zu Breßlau, auch Oberster Hauptmann des Hertßogthums Schlesien worden, und daselbst d. 19 Febr. 1682. dieses Zeitliche gesegnet, nachdem er sich bey der hohen Stiffts-Kirche ad S. Johannem zu Breßlau eine kostbare Capelle zu seiner Beerdigung verfertigen lassen.

§. 11. Georgius II. Landgraf von Hessen-Darmstadt, geb. 1605. d. 17. Mart. befand sich eben auf dem Rückwege von seinen Reisen, als er im Jahr 1621. die Nachricht vo seines Vatern Gefangenschafft und dem Einfall des Grafens von Mannsfeld in Darmstadt erhalten. Er begab sich darum zum Churfürsten in Sachsen Johanne Georgio I. nach Dreßden, für desselben Erledigung zu arbeiten, welches auch nicht fruchtlos blieben; er selbst aber verlobte sich hernach an des Churfürstens Printzessin Tochter Sophiam Eleonoram, und hielt nach seines

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Umschrifft ins Grab geben                      müssen, in welches ihn der Tod d. 17. Jul. 1626. versetzte. Von seiner Gemahlin                      Magdalena, Churfürstens Johannis Georgii zu Brandenburg Tochter, hinterließ er                      4. Söhne am Leben:</p>
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[229/0249] Umschrifft ins Grab geben müssen, in welches ihn der Tod d. 17. Jul. 1626. versetzte. Von seiner Gemahlin Magdalena, Churfürstens Johannis Georgii zu Brandenburg Tochter, hinterließ er 4. Söhne am Leben: Georgium II. nach ihm regierenden Landgrafen zu Hessen-Darmstadt; Johannem, der zu Breubach seine Residentz genom̃en, aber ohne von seiner Gemahlin Johannetta, Grafens Ernesti zu Sayn Tochter, Erben zu haben, d. 1. Apr. 1651. verschieden; Henricum, der auf der Reise in Italien d. 11. Oct. 1629. gestorben; und Fridericum, gebohren 1616. 28. Febr. der sich im Jahr 1636. zur Römisch-Catholischen Religion gewendet, hernach 1655. der R. Kirche Cardinal, der Teutschen Nation, wie auch der Königreiche Arragonien und Sardinien Protector, und 1673. Bischoff zu Breßlau, auch Oberster Hauptmann des Hertßogthums Schlesien worden, und daselbst d. 19 Febr. 1682. dieses Zeitliche gesegnet, nachdem er sich bey der hohen Stiffts-Kirche ad S. Johannem zu Breßlau eine kostbare Capelle zu seiner Beerdigung verfertigen lassen. §. 11. Georgius II. Landgraf von Hessen-Darmstadt, geb. 1605. d. 17. Mart. befand sich eben auf dem Rückwege von seinen Reisen, als er im Jahr 1621. die Nachricht vo seines Vatern Gefangenschafft und dem Einfall des Grafens von Mannsfeld in Darmstadt erhalten. Er begab sich darum zum Churfürsten in Sachsen Johanne Georgio I. nach Dreßden, für desselben Erledigung zu arbeiten, welches auch nicht fruchtlos blieben; er selbst aber verlobte sich hernach an des Churfürstens Printzessin Tochter Sophiam Eleonoram, und hielt nach seines

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/249>, abgerufen am 21.11.2024.