Sohn, der in der Theilung der väterlichen Lande Darmstadt nebst der Obern Grafschafft Catzenellnbogen überkommen. Dieser Herr nahm sich der Evangelischen Religion eifrig an, und starb mit 49. Jahren d. 7. Sept. 1596. nachdem ihm seine erste Gemahlin Magdalena, Graf Bernhards von der Lippe Tochter, drey Söhne gebohren, Ludovicum V. den nach ihm regierenden Landgrafen von Hessen-Darmstadt; Philippum, der zu Butzbach seine Residentz genommen, die gantze Bibel in die Teutsche Sprache übersetzt, und ein grundgelehrter Herr gewesen, aber d. 28. Apr. 1643. durch einen unglücklichen Brand im Baade sein Leben eingebüsset, ohne von zwey Gemahlinnen Kinder zu verlassen; und Fridericum, der die Linie der Landgrafen zu Hessen-Homburg aufgerichtet. Ludovicus V. Landgraf zu Hessen-Darmstadt, gebohren 1557. d. 24. Sept. war eben auf der Reise nach Italien begriffen, als ihn der Todesfall seines Vatern zurück und zur Regierung ruffte. Er richtete bald Anfangs derselben die hohe Schule zu Giessen auf, verbesserte, nachdem er im Proceß gegen Hessen-Cassel Marpurg erhalten, auch dasige Universität, stellte das Recht der Erstgeburt auf festen Fuß, und satzte sich im Römischen Reiche in solches Ansehen, daß Kayserl. Majestät Ferdinandus II. selbst ihn im Jahr 1619. zu Darmstadt zu ersuchen beliebet. Allein er schmeckte gleich andern Teutschen Fürsten die Drangsal des dreyßigjährigen Krieges, massen ihn im Jahr 1622. der Graf von Mannsfeld nebst seinem Printzen Johanne in Darmstadt, gefangen genommen, so daß er erst unter schweren Bedingungen seine Freyheit wieder erhalten. Doch blieb sein Wahlspruch: GOTT und dem Kayser getreu; so daß man ihm auch in seinem zu Darmstadt neu aufgerichteten Begräbnisse ein Kleinod mit dieser
Sohn, der in der Theilung der väterlichen Lande Darmstadt nebst der Obern Grafschafft Catzenellnbogen überkommen. Dieser Herr nahm sich der Evangelischen Religion eifrig an, und starb mit 49. Jahren d. 7. Sept. 1596. nachdem ihm seine erste Gemahlin Magdalena, Graf Bernhards von der Lippe Tochter, drey Söhne gebohren, Ludovicum V. den nach ihm regierenden Landgrafen von Hessen-Darmstadt; Philippum, der zu Butzbach seine Residentz genommen, die gantze Bibel in die Teutsche Sprache übersetzt, und ein grundgelehrter Herr gewesen, aber d. 28. Apr. 1643. durch einen unglücklichen Brand im Baade sein Leben eingebüsset, ohne von zwey Gemahlinnen Kinder zu verlassen; und Fridericum, der die Linie der Landgrafen zu Hessen-Homburg aufgerichtet. Ludovicus V. Landgraf zu Hessen-Darmstadt, gebohren 1557. d. 24. Sept. war eben auf der Reise nach Italien begriffen, als ihn der Todesfall seines Vatern zurück und zur Regierung ruffte. Er richtete bald Anfangs derselben die hohe Schule zu Giessen auf, verbesserte, nachdem er im Proceß gegen Hessen-Cassel Marpurg erhalten, auch dasige Universität, stellte das Recht der Erstgeburt auf festen Fuß, und satzte sich im Römischen Reiche in solches Ansehen, daß Kayserl. Majestät Ferdinandus II. selbst ihn im Jahr 1619. zu Darmstadt zu ersuchen beliebet. Allein er schmeckte gleich andern Teutschen Fürsten die Drangsal des dreyßigjährigen Krieges, massen ihn im Jahr 1622. der Graf von Mannsfeld nebst seinem Printzen Johanne in Darmstadt, gefangen genommen, so daß er erst unter schweren Bedingungen seine Freyheit wieder erhalten. Doch blieb sein Wahlspruch: GOTT und dem Kayser getreu; so daß man ihm auch in seinem zu Darmstadt neu aufgerichteten Begräbnisse ein Kleinod mit dieser
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Sohn, der in der Theilung der väterlichen Lande Darmstadt nebst der Obern Grafschafft Catzenellnbogen überkommen. Dieser Herr nahm sich der Evangelischen Religion eifrig an, und starb mit 49. Jahren d. 7. Sept. 1596. nachdem ihm seine erste Gemahlin Magdalena, Graf Bernhards von der Lippe Tochter, drey Söhne gebohren, Ludovicum V. den nach ihm regierenden Landgrafen von Hessen-Darmstadt; Philippum, der zu Butzbach seine Residentz genommen, die gantze Bibel in die Teutsche Sprache übersetzt, und ein grundgelehrter Herr gewesen, aber d. 28. Apr. 1643. durch einen unglücklichen Brand im Baade sein Leben eingebüsset, ohne von zwey Gemahlinnen Kinder zu verlassen; und Fridericum, der die Linie der Landgrafen zu Hessen-Homburg aufgerichtet. Ludovicus V. Landgraf zu Hessen-Darmstadt, gebohren 1557. d. 24. Sept. war eben auf der Reise nach Italien begriffen, als ihn der Todesfall seines Vatern zurück und zur Regierung ruffte. Er richtete bald Anfangs derselben die hohe Schule zu Giessen auf, verbesserte, nachdem er im Proceß gegen Hessen-Cassel Marpurg erhalten, auch dasige Universität, stellte das Recht der Erstgeburt auf festen Fuß, und satzte sich im Römischen Reiche in solches Ansehen, daß Kayserl. Majestät Ferdinandus II. selbst ihn im Jahr 1619. zu Darmstadt zu ersuchen beliebet. Allein er schmeckte gleich andern Teutschen Fürsten die Drangsal des dreyßigjährigen Krieges, massen ihn im Jahr 1622. der Graf von Mannsfeld nebst seinem Printzen Johanne in Darmstadt, gefangen genommen, so daß er erst unter schweren Bedingungen seine Freyheit wieder erhalten. Doch blieb sein Wahlspruch: GOTT und dem Kayser getreu; so daß man ihm auch in seinem zu Darmstadt neu aufgerichteten Begräbnisse ein Kleinod mit dieser
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Sohn, der in der Theilung der väterlichen Lande Darmstadt nebst der Obern Grafschafft Catzenellnbogen überkommen. Dieser Herr nahm sich der Evangelischen Religion eifrig an, und starb mit 49. Jahren d. 7. Sept. 1596. nachdem ihm seine erste Gemahlin Magdalena, Graf Bernhards von der Lippe Tochter, drey Söhne gebohren, Ludovicum V. den nach ihm regierenden Landgrafen von Hessen-Darmstadt; Philippum, der zu Butzbach seine Residentz genommen, die gantze Bibel in die Teutsche Sprache übersetzt, und ein grundgelehrter Herr gewesen, aber d. 28. Apr. 1643. durch einen unglücklichen Brand im Baade sein Leben eingebüsset, ohne von zwey Gemahlinnen Kinder zu verlassen; und Fridericum, der die Linie der Landgrafen zu Hessen-Homburg aufgerichtet. Ludovicus V. Landgraf zu Hessen-Darmstadt, gebohren 1557. d. 24. Sept. war eben auf der Reise nach Italien begriffen, als ihn der Todesfall seines Vatern zurück und zur Regierung ruffte. Er richtete bald Anfangs derselben die hohe Schule zu Giessen auf, verbesserte, nachdem er im Proceß gegen Hessen-Cassel Marpurg erhalten, auch dasige Universität, stellte das Recht der Erstgeburt auf festen Fuß, und satzte sich im Römischen Reiche in solches Ansehen, daß Kayserl. Majestät Ferdinandus II. selbst ihn im Jahr 1619. zu Darmstadt zu ersuchen beliebet. Allein er schmeckte gleich andern Teutschen Fürsten die Drangsal des dreyßigjährigen Krieges, massen ihn im Jahr 1622. der Graf von Mannsfeld nebst seinem Printzen Johanne in Darmstadt, gefangen genommen, so daß er erst unter schweren Bedingungen seine Freyheit wieder erhalten. Doch blieb sein Wahlspruch: GOTT und dem Kayser getreu; so daß man ihm auch in seinem zu Darmstadt neu aufgerichteten Begräbnisse ein Kleinod mit dieser
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 228. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/248>, abgerufen am 24.11.2024.
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