zu Ascanien, Ballenstädt und Wölbe, Ottonis VIII. mit dem Zunamen Divitis Sohn, wurde vom Kayser Conrado III. im Jahr 1152. mit der damals erledigten gantzen Marck und Chur Brandenburg belehnet; dessen älterer Sohn, Otto. I. blieb Churfürst zu Brandenburg, und sind seine Nachkommen mit Churfürsten Woldemaro II. erst um das Jahr 1322. abgestorben, da als denn die Chur-Brandenburg an das Durchlauchtigste Haus Lützelburg, von diesem aber an das noch blühende Haus Hohenzollern gediehen; der jüngere Sohn Bernhardus aber behielt die Anhaltischen Lande, und überkam wegen feiner Verdienste, als Hertzog Henricus Leo in die Acht fiel, das obere Hertzogthum oder die Chur Sachsen auf dem Reichs-Tage zu Gelnhausen im Jahr 1180. vom Kayser Friderico I. Barbarossa, und hinterließ unter andern Kindern 2. Söhne, von welchen Albertus I. die Chur Sachsen auf seine Nachkommen fortpflantzte, und im Jahr 1422. mit Churfürst Alberto III. abgestorben, da alsdenn die Marggrafen von Thüringen und Meissen die Chur Sachsen erhalten: Henricus aber, mit dem Zunamen Pinguis, um das Jahr 1218 vom Kayser Friderico II. zum ersten Fürsten von Anhalt erkläret worden.
§. 2. Es ist auch noch anzumercken, daß Churfürst Albertus I. zu Sachsen aus Ascanischem Stamme vornemlich 2. Söhne hinterlassen, Johannem und Albertum II. von denen in der Erb-Theilung der väterlichen Lande dieser das obere Hertzogthum zu Sachsen, jener aber die Lauenburgischen Lande an sich gebracht; welche Linie aber von beyden die Chur behaupten solte, ist lange Zeit, wiewol von Hertzogs Johannis Nachkommen vergeblich, gestritten worden. Als auch Alberti II. Nachkommen, wie vorhin erwähnet worden, im Jahr 1422. erloschen, ge-
zu Ascanien, Ballenstädt und Wölbe, Ottonis VIII. mit dem Zunamen Divitis Sohn, wurde vom Kayser Conrado III. im Jahr 1152. mit der damals erledigten gantzen Marck und Chur Brandenburg belehnet; dessen älterer Sohn, Otto. I. blieb Churfürst zu Brandenburg, und sind seine Nachkommen mit Churfürsten Woldemaro II. erst um das Jahr 1322. abgestorben, da als denn die Chur-Brandenburg an das Durchlauchtigste Haus Lützelburg, von diesem aber an das noch blühende Haus Hohenzollern gediehen; der jüngere Sohn Bernhardus aber behielt die Anhaltischen Lande, und überkam wegen feiner Verdienste, als Hertzog Henricus Leo in die Acht fiel, das obere Hertzogthum oder die Chur Sachsen auf dem Reichs-Tage zu Gelnhausen im Jahr 1180. vom Kayser Friderico I. Barbarossa, und hinterließ unter andern Kindern 2. Söhne, von welchen Albertus I. die Chur Sachsen auf seine Nachkommen fortpflantzte, und im Jahr 1422. mit Churfürst Alberto III. abgestorben, da alsdenn die Marggrafen von Thüringen und Meissen die Chur Sachsen erhalten: Henricus aber, mit dem Zunamen Pinguis, um das Jahr 1218 vom Kayser Friderico II. zum ersten Fürsten von Anhalt erkläret worden.
§. 2. Es ist auch noch anzumercken, daß Churfürst Albertus I. zu Sachsen aus Ascanischem Stam̃e vornemlich 2. Söhne hinterlassen, Johannem und Albertum II. von denen in der Erb-Theilung der väterlichen Lande dieser das obere Hertzogthum zu Sachsen, jener aber die Lauenburgischen Lande an sich gebracht; welche Linie aber von beyden die Chur behaupten solte, ist lange Zeit, wiewol von Hertzogs Johannis Nachkommen vergeblich, gestritten worden. Als auch Alberti II. Nachkommen, wie vorhin erwähnet worden, im Jahr 1422. erloschen, ge-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0308"n="288"/>
zu Ascanien, Ballenstädt und Wölbe, Ottonis VIII. mit dem Zunamen Divitis Sohn, wurde vom Kayser Conrado III. im Jahr 1152. mit der damals erledigten gantzen Marck und Chur Brandenburg belehnet; dessen älterer Sohn, Otto. I. blieb Churfürst zu Brandenburg, und sind seine Nachkommen mit Churfürsten Woldemaro II. erst um das Jahr 1322. abgestorben, da als denn die Chur-Brandenburg an das Durchlauchtigste Haus Lützelburg, von diesem aber an das noch blühende Haus Hohenzollern gediehen; der jüngere Sohn Bernhardus aber behielt die Anhaltischen Lande, und überkam wegen feiner Verdienste, als Hertzog Henricus Leo in die Acht fiel, das obere Hertzogthum oder die Chur Sachsen auf dem Reichs-Tage zu Gelnhausen im Jahr 1180. vom Kayser Friderico I. Barbarossa, und hinterließ unter andern Kindern 2. Söhne, von welchen Albertus I. die Chur Sachsen auf seine Nachkommen fortpflantzte, und im Jahr 1422. mit Churfürst Alberto III. abgestorben, da alsdenn die Marggrafen von Thüringen und Meissen die Chur Sachsen erhalten: Henricus aber, mit dem Zunamen Pinguis, um das Jahr 1218 vom Kayser Friderico II. zum ersten Fürsten von Anhalt erkläret worden.</p><p>§. 2. Es ist auch noch anzumercken, daß Churfürst Albertus I. zu Sachsen aus Ascanischem Stam̃e vornemlich 2. Söhne hinterlassen, Johannem und Albertum II. von denen in der Erb-Theilung der väterlichen Lande dieser das obere Hertzogthum zu Sachsen, jener aber die Lauenburgischen Lande an sich gebracht; welche Linie aber von beyden die Chur behaupten solte, ist lange Zeit, wiewol von Hertzogs Johannis Nachkommen vergeblich, gestritten worden. Als auch Alberti II. Nachkommen, wie vorhin erwähnet worden, im Jahr 1422. erloschen, ge-
</p></div></body></text></TEI>
[288/0308]
zu Ascanien, Ballenstädt und Wölbe, Ottonis VIII. mit dem Zunamen Divitis Sohn, wurde vom Kayser Conrado III. im Jahr 1152. mit der damals erledigten gantzen Marck und Chur Brandenburg belehnet; dessen älterer Sohn, Otto. I. blieb Churfürst zu Brandenburg, und sind seine Nachkommen mit Churfürsten Woldemaro II. erst um das Jahr 1322. abgestorben, da als denn die Chur-Brandenburg an das Durchlauchtigste Haus Lützelburg, von diesem aber an das noch blühende Haus Hohenzollern gediehen; der jüngere Sohn Bernhardus aber behielt die Anhaltischen Lande, und überkam wegen feiner Verdienste, als Hertzog Henricus Leo in die Acht fiel, das obere Hertzogthum oder die Chur Sachsen auf dem Reichs-Tage zu Gelnhausen im Jahr 1180. vom Kayser Friderico I. Barbarossa, und hinterließ unter andern Kindern 2. Söhne, von welchen Albertus I. die Chur Sachsen auf seine Nachkommen fortpflantzte, und im Jahr 1422. mit Churfürst Alberto III. abgestorben, da alsdenn die Marggrafen von Thüringen und Meissen die Chur Sachsen erhalten: Henricus aber, mit dem Zunamen Pinguis, um das Jahr 1218 vom Kayser Friderico II. zum ersten Fürsten von Anhalt erkläret worden.
§. 2. Es ist auch noch anzumercken, daß Churfürst Albertus I. zu Sachsen aus Ascanischem Stam̃e vornemlich 2. Söhne hinterlassen, Johannem und Albertum II. von denen in der Erb-Theilung der väterlichen Lande dieser das obere Hertzogthum zu Sachsen, jener aber die Lauenburgischen Lande an sich gebracht; welche Linie aber von beyden die Chur behaupten solte, ist lange Zeit, wiewol von Hertzogs Johannis Nachkommen vergeblich, gestritten worden. Als auch Alberti II. Nachkommen, wie vorhin erwähnet worden, im Jahr 1422. erloschen, ge-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 288. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/308>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.