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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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worden; auch suchte Fürst Wilhelmus Hyacinthus von Nassau-Siegen, Krafft eines Fidei-Commissi Familiae, nach erloschener männlichen Linie des Hauses Oranien zu succediren. Mörs und Lingen haben der König in Preussen bald in Besitz genommen, von welchen Grafschafften jene in den Fürsten-Stand erhoben worden, aber im Utrechtischen Frieden das Fürstenthum Oranien an Franckreich abgetreten, das Haus Nassau hingegen sich sein Recht aus selbiges protestando vorbehalten; der gantze Streit aber ist noch nicht völlig verglichen.

§. 6. Der Stamm - Vater des Hauses Nassau-Siegen ist, wie oben §. 3. gemeldet worden. Graf Johannes Senior von Nassau in Dillenburg, gewefen, ein jüngerer Bruder Wilhelmi IX. von Nassau, Printzens von Oranien; denn dessen anderer Sohn von der ersten Gemahlin Elisabeth, Landgräfin von Leuchtenberg, Graf Johannes der mittlere, nahm zu Siegen seine Residentz, und ließ seine Tapfferkeit sowol in denen Niederlanden, als auch in Schweden blicken. Er hat sich zweymal vermählet, und ist ein Vater von 23. Kindern, und unter selbigen von 14. Söhnen worden; unter diesen sind vornemlich zu mercken:

Graf Johannes der jüngere zu Nassau-Siegen, und

Graf Henricus von Nassau, Gouverneur zu Hulst, deren jener die Gräfin Magdalenam von Waldeck, dieser die Printzeßin Margaretham, Hertzogs Johannis zu Hollstein-Sunderburg T. zur Mutter gehabt, beyde aber ihr Geschlechte in männlichen Erben fortgepflantzet, und das Land nach Absterben der andern Gebrüder in zwey Antheilen ihren Nachkommen hinterlassen. Graf Johannes der jüngere versuchte sich, nachdem er zur Römisch-Catholischen Religion getreten, in Kayserlichen, Spanischen, Frantzösischen und Savoyischen Kriegs-Diensten,

worden; auch suchte Fürst Wilhelmus Hyacinthus von Nassau-Siegen, Krafft eines Fidei-Commissi Familiae, nach erloschener männlichen Linie des Hauses Oranien zu succediren. Mörs und Lingen haben der König in Preussen bald in Besitz genommen, von welchen Grafschafften jene in den Fürsten-Stand erhoben worden, aber im Utrechtischen Frieden das Fürstenthum Oranien an Franckreich abgetreten, das Haus Nassau hingegen sich sein Recht aus selbiges protestando vorbehalten; der gantze Streit aber ist noch nicht völlig verglichen.

§. 6. Der Stamm - Vater des Hauses Nassau-Siegen ist, wie oben §. 3. gemeldet worden. Graf Johannes Senior von Nassau in Dillenburg, gewefen, ein jüngerer Bruder Wilhelmi IX. von Nassau, Printzens von Oranien; denn dessen anderer Sohn von der ersten Gemahlin Elisabeth, Landgräfin von Leuchtenberg, Graf Johannes der mittlere, nahm zu Siegen seine Residentz, und ließ seine Tapfferkeit sowol in denen Niederlanden, als auch in Schweden blicken. Er hat sich zweymal vermählet, und ist ein Vater von 23. Kindern, und unter selbigen von 14. Söhnen worden; unter diesen sind vornemlich zu mercken:

Graf Johannes der jüngere zu Nassau-Siegen, und

Graf Henricus von Nassau, Gouverneur zu Hulst, deren jener die Gräfin Magdalenam von Waldeck, dieser die Printzeßin Margaretham, Hertzogs Johannis zu Hollstein-Sunderburg T. zur Mutter gehabt, beyde aber ihr Geschlechte in männlichen Erben fortgepflantzet, und das Land nach Absterben der andern Gebrüder in zwey Antheilen ihren Nachkommen hinterlassen. Graf Johannes der jüngere versuchte sich, nachdem er zur Römisch-Catholischen Religion getreten, in Kayserlichen, Spanischen, Frantzösischen und Savoyischen Kriegs-Diensten,

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[361/0381] worden; auch suchte Fürst Wilhelmus Hyacinthus von Nassau-Siegen, Krafft eines Fidei-Commissi Familiae, nach erloschener männlichen Linie des Hauses Oranien zu succediren. Mörs und Lingen haben der König in Preussen bald in Besitz genommen, von welchen Grafschafften jene in den Fürsten-Stand erhoben worden, aber im Utrechtischen Frieden das Fürstenthum Oranien an Franckreich abgetreten, das Haus Nassau hingegen sich sein Recht aus selbiges protestando vorbehalten; der gantze Streit aber ist noch nicht völlig verglichen. §. 6. Der Stamm - Vater des Hauses Nassau-Siegen ist, wie oben §. 3. gemeldet worden. Graf Johannes Senior von Nassau in Dillenburg, gewefen, ein jüngerer Bruder Wilhelmi IX. von Nassau, Printzens von Oranien; denn dessen anderer Sohn von der ersten Gemahlin Elisabeth, Landgräfin von Leuchtenberg, Graf Johannes der mittlere, nahm zu Siegen seine Residentz, und ließ seine Tapfferkeit sowol in denen Niederlanden, als auch in Schweden blicken. Er hat sich zweymal vermählet, und ist ein Vater von 23. Kindern, und unter selbigen von 14. Söhnen worden; unter diesen sind vornemlich zu mercken: Graf Johannes der jüngere zu Nassau-Siegen, und Graf Henricus von Nassau, Gouverneur zu Hulst, deren jener die Gräfin Magdalenam von Waldeck, dieser die Printzeßin Margaretham, Hertzogs Johannis zu Hollstein-Sunderburg T. zur Mutter gehabt, beyde aber ihr Geschlechte in männlichen Erben fortgepflantzet, und das Land nach Absterben der andern Gebrüder in zwey Antheilen ihren Nachkommen hinterlassen. Graf Johannes der jüngere versuchte sich, nachdem er zur Römisch-Catholischen Religion getreten, in Kayserlichen, Spanischen, Frantzösischen und Savoyischen Kriegs-Diensten,

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 361. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/381>, abgerufen am 02.06.2024.