von seiner ersten Gemahlin Catherina, Gräfin von Sayn, unter andern Kindern vornemlich folgende 3. merckwürdige Söhne:
Georgium Ludovicum, nach ihm regierenden Fürsten zu Nassau-Dillenburg, der das noch blühende Fürstliche Nassauisch-Dillenburgische Haus mit seiner Gemahlin Anna Augusti, Henrici Julii Hertzogs zu Braunschweig Tochter, fortgepflantzet:
Adolphum, Fürsten zu Nassau-Schaumburg, welches Schloß er, nebst darzu gehörigen freyen Herrschafft, mit seiner Gemahlin Elisabeth Charlotte, Gräfin von Holtzapffel erheyrathet, und nachdem er d. 19. Dec. 1676. ohne männliche Erben abgestorben, nunmehro von seinen Töchtern an das Haus Anhalt-Bernburg gediehen; und
Philippum, der, als sich die Schwedischen und Ragotzschen Völcker im Jahr 1657. in Pohlen conjungiret, d. 31. Mart. im 27. Jahre seines Alters bey der Freuden-Salve erschossen worden.
§. 8. Der Stamm-Vater des Fürstlichen Hauses Nassau-Dietz, Graf Ernestus Casimirus zu Nassau, war ebenfals ein Sohn Grafens Johannis Senioris zu Nassau-Dillenburg und dessen ersterer Gemahlin Elisabeth, gebohrnen Landgräfin zu Leuchtenberg, Feld-Marschall über die Armee der vereinigten Niederlande, und nach seines ältesten Brudern Wilhelmi Ludovici im Jahr 1620. erfolgtem Absterben Statthalter in Frießland, aber vor Ruremond 1632. d. 5. Jun. erschossen worden. Von seiner Gemahlin Sophia Hedwig, Hertzogs Henrici Julii zu Braunschweig ältesten Tochter, hinterließ er zwey Söhne, Henricum Casimirum, der ihm in der Regierung und geführter Statthalterey von Frießland folgte, aber 29. Jahr alt unvermählt d. 13. Jun. 1640.
von seiner ersten Gemahlin Catherina, Gräfin von Sayn, unter andern Kindern vornemlich folgende 3. merckwürdige Söhne:
Georgium Ludovicum, nach ihm regierenden Fürsten zu Nassau-Dillenburg, der das noch blühende Fürstliche Nassauisch-Dillenburgische Haus mit seiner Gemahlin Anna Augusti, Henrici Julii Hertzogs zu Braunschweig Tochter, fortgepflantzet:
Adolphum, Fürsten zu Nassau-Schaumburg, welches Schloß er, nebst darzu gehörigen freyen Herrschafft, mit seiner Gemahlin Elisabeth Charlotte, Gräfin von Holtzapffel erheyrathet, und nachdem er d. 19. Dec. 1676. ohne männliche Erben abgestorben, nunmehro von seinen Töchtern an das Haus Anhalt-Bernburg gediehen; und
Philippum, der, als sich die Schwedischen und Ragotzschen Völcker im Jahr 1657. in Pohlen conjungiret, d. 31. Mart. im 27. Jahre seines Alters bey der Freuden-Salve erschossen worden.
§. 8. Der Stamm-Vater des Fürstlichen Hauses Nassau-Dietz, Graf Ernestus Casimirus zu Nassau, war ebenfals ein Sohn Grafens Johannis Senioris zu Nassau-Dillenburg und dessen ersterer Gemahlin Elisabeth, gebohrnen Landgräfin zu Leuchtenberg, Feld-Marschall über die Armee der vereinigten Niederlande, und nach seines ältesten Brudern Wilhelmi Ludovici im Jahr 1620. erfolgtem Absterben Statthalter in Frießland, aber vor Ruremond 1632. d. 5. Jun. erschossen worden. Von seiner Gemahlin Sophia Hedwig, Hertzogs Henrici Julii zu Braunschweig ältesten Tochter, hinterließ er zwey Söhne, Henricum Casimirum, der ihm in der Regierung und geführter Statthalterey von Frießland folgte, aber 29. Jahr alt unvermählt d. 13. Jun. 1640.
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von seiner ersten Gemahlin Catherina, Gräfin von Sayn, unter andern Kindern vornemlich folgende 3. merckwürdige Söhne:</p><p>Georgium Ludovicum, nach ihm regierenden Fürsten zu Nassau-Dillenburg, der das noch blühende Fürstliche Nassauisch-Dillenburgische Haus mit seiner Gemahlin Anna Augusti, Henrici Julii Hertzogs zu Braunschweig Tochter, fortgepflantzet:</p><p>Adolphum, Fürsten zu Nassau-Schaumburg, welches Schloß er, nebst darzu gehörigen freyen Herrschafft, mit seiner Gemahlin Elisabeth Charlotte, Gräfin von Holtzapffel erheyrathet, und nachdem er d. 19. Dec. 1676. ohne männliche Erben abgestorben, nunmehro von seinen Töchtern an das Haus Anhalt-Bernburg gediehen; und</p><p>Philippum, der, als sich die Schwedischen und Ragotzschen Völcker im Jahr 1657. in Pohlen conjungiret, d. 31. Mart. im 27. Jahre seines Alters bey der Freuden-Salve erschossen worden.</p><p>§. 8. Der Stamm-Vater des Fürstlichen Hauses Nassau-Dietz, Graf Ernestus Casimirus zu Nassau, war ebenfals ein Sohn Grafens Johannis Senioris zu Nassau-Dillenburg und dessen ersterer Gemahlin Elisabeth, gebohrnen Landgräfin zu Leuchtenberg, Feld-Marschall über die Armee der vereinigten Niederlande, und nach seines ältesten Brudern Wilhelmi Ludovici im Jahr 1620. erfolgtem Absterben Statthalter in Frießland, aber vor Ruremond 1632. d. 5. Jun. erschossen worden. Von seiner Gemahlin Sophia Hedwig, Hertzogs Henrici Julii zu Braunschweig ältesten Tochter, hinterließ er zwey Söhne, Henricum Casimirum, der ihm in der Regierung und geführter Statthalterey von Frießland folgte, aber 29. Jahr alt unvermählt d. 13. Jun. 1640.
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von seiner ersten Gemahlin Catherina, Gräfin von Sayn, unter andern Kindern vornemlich folgende 3. merckwürdige Söhne:
Georgium Ludovicum, nach ihm regierenden Fürsten zu Nassau-Dillenburg, der das noch blühende Fürstliche Nassauisch-Dillenburgische Haus mit seiner Gemahlin Anna Augusti, Henrici Julii Hertzogs zu Braunschweig Tochter, fortgepflantzet:
Adolphum, Fürsten zu Nassau-Schaumburg, welches Schloß er, nebst darzu gehörigen freyen Herrschafft, mit seiner Gemahlin Elisabeth Charlotte, Gräfin von Holtzapffel erheyrathet, und nachdem er d. 19. Dec. 1676. ohne männliche Erben abgestorben, nunmehro von seinen Töchtern an das Haus Anhalt-Bernburg gediehen; und
Philippum, der, als sich die Schwedischen und Ragotzschen Völcker im Jahr 1657. in Pohlen conjungiret, d. 31. Mart. im 27. Jahre seines Alters bey der Freuden-Salve erschossen worden.
§. 8. Der Stamm-Vater des Fürstlichen Hauses Nassau-Dietz, Graf Ernestus Casimirus zu Nassau, war ebenfals ein Sohn Grafens Johannis Senioris zu Nassau-Dillenburg und dessen ersterer Gemahlin Elisabeth, gebohrnen Landgräfin zu Leuchtenberg, Feld-Marschall über die Armee der vereinigten Niederlande, und nach seines ältesten Brudern Wilhelmi Ludovici im Jahr 1620. erfolgtem Absterben Statthalter in Frießland, aber vor Ruremond 1632. d. 5. Jun. erschossen worden. Von seiner Gemahlin Sophia Hedwig, Hertzogs Henrici Julii zu Braunschweig ältesten Tochter, hinterließ er zwey Söhne, Henricum Casimirum, der ihm in der Regierung und geführter Statthalterey von Frießland folgte, aber 29. Jahr alt unvermählt d. 13. Jun. 1640.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 363. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/383>, abgerufen am 24.11.2024.
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