§. 1. Das alte Sachsen-Land war, wie aus dem Zeugnisse berühmter Scribenten erhellet, ehemals in zwölff Provintzen abgetheilet, und derselben Oberhaupt Wittekindus M. durch die anwachsende Macht der Francken in einen schweren Krieg mit Kayser Carolo M. verwickelt worden, dessen Ausgang gewesen, daß die Sachsen mit ihrem grossen Verlust übermunden, und zum Christlichen Glauben bekehret worden.
§. 2. Ob die hernach in Sachsen regierende Hertzoge seine Nachkommen gewesen, ist sehr ungewiß, doch glaubt man insgemein, daß der älteste Sohn Wipbertus, Hertzog zu Sachsen, derer Kayser und Hertzoge zu Sachsen, Henrici I. Aucupis, Ortonis I. M. Ottonis II. Ottonis III. und Henrici II. Sancti Stamm-Vater worden, der jüngere aber Wittekindus II. Graf von Wettin, den noch blühenden Stamm der Churfüsten und Hertzoge zu Sachsen gepflantzet.
§. 3. Nachdem nun Kaysers Henrici Aucupis Nachkommen und Marggrafen auch Hertzoge zu Sachsen an der Weser abgestorben, überkam das Land Lotharius Graf von Querfurt und Supplinburg, hernachmals Kayser, dessen Tochter Gertrud sich an Henricum Superbum, Hertzog in Bayern vermählte, worauf ihm auch der Kayser Sachsen übergab, zumahl da im Jahr 1136. Hertzoge Henrico Superbo ein Sohn, Hertzog Henricus Leo, gebohren worden. Allein da dieser mächtige Herr 1180. in die Reichs-Acht erkläret worden, erhielt Bernhardus Graf von Afcanien, Alberti Ursi Sohn, Ober- und Nieder-Sachsen, bey dessen Nachkommen auch dieses Churkürstenthum bis auf das Jahr 1422. verblieben.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Das alte Sachsen-Land war, wie aus dem Zeugnisse berühmter Scribenten erhellet, ehemals in zwölff Provintzen abgetheilet, und derselben Oberhaupt Wittekindus M. durch die anwachsende Macht der Francken in einen schweren Krieg mit Kayser Carolo M. verwickelt worden, dessen Ausgang gewesen, daß die Sachsen mit ihrem grossen Verlust übermunden, und zum Christlichen Glauben bekehret worden.
§. 2. Ob die hernach in Sachsen regierende Hertzoge seine Nachkommen gewesen, ist sehr ungewiß, doch glaubt man insgemein, daß der älteste Sohn Wipbertus, Hertzog zu Sachsen, derer Kayser und Hertzoge zu Sachsen, Henrici I. Aucupis, Ortonis I. M. Ottonis II. Ottonis III. und Henrici II. Sancti Stamm-Vater worden, der jüngere aber Wittekindus II. Graf von Wettin, den noch blühenden Stamm der Churfüsten und Hertzoge zu Sachsen gepflantzet.
§. 3. Nachdem nun Kaysers Henrici Aucupis Nachkom̃en und Marggrafen auch Hertzoge zu Sachsen an der Weser abgestorbẽ, überkam das Land Lotharius Graf von Querfurt und Supplinburg, hernachmals Kayser, dessen Tochter Gertrud sich an Henricum Superbum, Hertzog in Bayern vermählte, worauf ihm auch der Kayser Sachsen übergab, zumahl da im Jahr 1136. Hertzoge Henrico Superbo ein Sohn, Hertzog Henricus Leo, gebohren worden. Allein da dieser mächtige Herr 1180. in die Reichs-Acht erkläret worden, erhielt Bernhardus Graf von Afcanien, Alberti Ursi Sohn, Ober- und Nieder-Sachsen, bey dessen Nachkommen auch dieses Churkürstenthum bis auf das Jahr 1422. verblieben.
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Historische Anmerckungen.
§. 1. Das alte Sachsen-Land war, wie aus dem Zeugnisse berühmter Scribenten erhellet, ehemals in zwölff Provintzen abgetheilet, und derselben Oberhaupt Wittekindus M. durch die anwachsende Macht der Francken in einen schweren Krieg mit Kayser Carolo M. verwickelt worden, dessen Ausgang gewesen, daß die Sachsen mit ihrem grossen Verlust übermunden, und zum Christlichen Glauben bekehret worden.
§. 2. Ob die hernach in Sachsen regierende Hertzoge seine Nachkommen gewesen, ist sehr ungewiß, doch glaubt man insgemein, daß der älteste Sohn Wipbertus, Hertzog zu Sachsen, derer Kayser und Hertzoge zu Sachsen, Henrici I. Aucupis, Ortonis I. M. Ottonis II. Ottonis III. und Henrici II. Sancti Stamm-Vater worden, der jüngere aber Wittekindus II. Graf von Wettin, den noch blühenden Stamm der Churfüsten und Hertzoge zu Sachsen gepflantzet.
§. 3. Nachdem nun Kaysers Henrici Aucupis Nachkom̃en und Marggrafen auch Hertzoge zu Sachsen an der Weser abgestorbẽ, überkam das Land Lotharius Graf von Querfurt und Supplinburg, hernachmals Kayser, dessen Tochter Gertrud sich an Henricum Superbum, Hertzog in Bayern vermählte, worauf ihm auch der Kayser Sachsen übergab, zumahl da im Jahr 1136. Hertzoge Henrico Superbo ein Sohn, Hertzog Henricus Leo, gebohren worden. Allein da dieser mächtige Herr 1180. in die Reichs-Acht erkläret worden, erhielt Bernhardus Graf von Afcanien, Alberti Ursi Sohn, Ober- und Nieder-Sachsen, bey dessen Nachkommen auch dieses Churkürstenthum bis auf das Jahr 1422. verblieben.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/46>, abgerufen am 23.11.2024.
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