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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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ten riß endlich die Uneinigkeit ein, und Hertzog Welfo starb im Jahr 1120. ohne Erben, daher das Hertzogthum Bayern und alle seine andere in Italien liegende Güter Hertzog Heinrich der Schwartze bekommen, dem seine Gemahlin Wulfild, Hertzogs Magni in Nieder-Sachsen aus Billungischem Stamme Erb-Tochter, drey Söhne, Conradum, Henricum Superbum und Welfum VI. gebohren.

§. 4. Der erste davon erwählte den Geistl. Stand, aber Henricus Superbus, oder der Großmäthige genannt, wurde seines Vaters Nachfolger im Hertzogthum Bayern, und als Gemahl der Tochter und Erbin Kaysers Lotharii, Gertrudis, auch Hertzog in Sachsen, welches er im Jahr 1136. in Besitz nahm, dann auch von dem Kayser mit dem Marggrafthum Tuscien belehnet, so daß sich seine Herrschafft von dem Balthischen bis an das Toscanische Meer erstrecket; allein als nach dem Tode Kaysers Lotharii nicht ihme, sondern Conrado III. Hertzog in Schwaben, die Kayser-Krone zu Theil worden, und der mächtige Hertzog Heinrich sich nicht wohl zum Gehorsam bequemen wolte, fiel er in die Acht, und verlohr seine Hertzogthümer Sachsen und Bayern, deren jenes dem Ascanischen Hause, dieses Marggrafen Leopoldo II. von Oesterreich zu Theil worden. Endlich räumete man ihn im Jahr 1139. mit Gifft aus der Welt, und sein Sohn, Henricus Leo, schien fast verlassen, wenn nicht sein Vetter, Fürst Welfo der VI. sich seiner mit äusserstem Vermögen angenommen, der im Jahr 1158. von Kayser Friedrich dem I. mit der Marggrafschafft Toscana, dem Hertzogthum Spoleto, dem Fürstenthum Sardinien und der Gräfin Mathildis Erb-Landen belehnet worden.

§. 5. Es erhielt auch der junge Herr die Sachsen in

ten riß endlich die Uneinigkeit ein, und Hertzog Welfo starb im Jahr 1120. ohne Erben, daher das Hertzogthum Bayern und alle seine andere in Italien liegende Güter Hertzog Heinrich der Schwartze bekommen, dem seine Gemahlin Wulfild, Hertzogs Magni in Nieder-Sachsen aus Billungischem Stamme Erb-Tochter, drey Söhne, Conradum, Henricum Superbum und Welfum VI. gebohren.

§. 4. Der erste davon erwählte den Geistl. Stand, aber Henricus Superbus, oder der Großmäthige genannt, wurde seines Vaters Nachfolger im Hertzogthum Bayern, und als Gemahl der Tochter und Erbin Kaysers Lotharii, Gertrudis, auch Hertzog in Sachsen, welches er im Jahr 1136. in Besitz nahm, dann auch von dem Kayser mit dem Marggrafthum Tuscien belehnet, so daß sich seine Herrschafft von dem Balthischen bis an das Toscanische Meer erstrecket; allein als nach dem Tode Kaysers Lotharii nicht ihme, sondern Conrado III. Hertzog in Schwaben, die Kayser-Krone zu Theil worden, und der mächtige Hertzog Heinrich sich nicht wohl zum Gehorsam bequemen wolte, fiel er in die Acht, und verlohr seine Hertzogthümer Sachsen und Bayern, deren jenes dem Ascanischen Hause, dieses Marggrafen Leopoldo II. von Oesterreich zu Theil worden. Endlich räumete man ihn im Jahr 1139. mit Gifft aus der Welt, und sein Sohn, Henricus Leo, schien fast verlassen, wenn nicht sein Vetter, Fürst Welfo der VI. sich seiner mit äusserstem Vermögen angenommen, der im Jahr 1158. von Kayser Friedrich dem I. mit der Marggrafschafft Toscana, dem Hertzogthum Spoleto, dem Fürstenthum Sardinien und der Gräfin Mathildis Erb-Landen belehnet worden.

§. 5. Es erhielt auch der junge Herr die Sachsen in

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[55/0075] ten riß endlich die Uneinigkeit ein, und Hertzog Welfo starb im Jahr 1120. ohne Erben, daher das Hertzogthum Bayern und alle seine andere in Italien liegende Güter Hertzog Heinrich der Schwartze bekommen, dem seine Gemahlin Wulfild, Hertzogs Magni in Nieder-Sachsen aus Billungischem Stamme Erb-Tochter, drey Söhne, Conradum, Henricum Superbum und Welfum VI. gebohren. §. 4. Der erste davon erwählte den Geistl. Stand, aber Henricus Superbus, oder der Großmäthige genannt, wurde seines Vaters Nachfolger im Hertzogthum Bayern, und als Gemahl der Tochter und Erbin Kaysers Lotharii, Gertrudis, auch Hertzog in Sachsen, welches er im Jahr 1136. in Besitz nahm, dann auch von dem Kayser mit dem Marggrafthum Tuscien belehnet, so daß sich seine Herrschafft von dem Balthischen bis an das Toscanische Meer erstrecket; allein als nach dem Tode Kaysers Lotharii nicht ihme, sondern Conrado III. Hertzog in Schwaben, die Kayser-Krone zu Theil worden, und der mächtige Hertzog Heinrich sich nicht wohl zum Gehorsam bequemen wolte, fiel er in die Acht, und verlohr seine Hertzogthümer Sachsen und Bayern, deren jenes dem Ascanischen Hause, dieses Marggrafen Leopoldo II. von Oesterreich zu Theil worden. Endlich räumete man ihn im Jahr 1139. mit Gifft aus der Welt, und sein Sohn, Henricus Leo, schien fast verlassen, wenn nicht sein Vetter, Fürst Welfo der VI. sich seiner mit äusserstem Vermögen angenommen, der im Jahr 1158. von Kayser Friedrich dem I. mit der Marggrafschafft Toscana, dem Hertzogthum Spoleto, dem Fürstenthum Sardinien und der Gräfin Mathildis Erb-Landen belehnet worden. §. 5. Es erhielt auch der junge Herr die Sachsen in

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 55. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/75>, abgerufen am 25.11.2024.