behauptet. Sein Leben endigte er d. 28. Jan. 1698. und ist der in den väterlichen Helden-Fußtapffen gegen die Frantzosen und Türcken, besonders in den Jahren 1684. und 1689. ihm nachsolgender ältester Sohn, Georgius Ludovicus, im Jahre 1708. in das Churfürstliche Collegium introduciret, auch 1709. mit dem Ertz-Schatzmeister-Amte versehen worden; endlich aber im Jahr 1714. als ein Ur-Enckel Königs Jacobi I. in Groß. Britannien, auf den durch der Königin Annae Tod erledigten Groß-Britannischen Thron gestiegen. Ihm folgte auf selbigem, wie auch in der Churfürstlichen Würde, d. 22. Jun. 1727. sein einiger Herr Sohn, Georgius Augustus, itztregierende Königliche Majestät in Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, auch Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Braunschweig-Lüneburg.
§. 14. Zum Chur-Kreysse gehören die Hertzogthümer Zell, Calenberg und Grubenhagen, samt denen ihnen incorporirten Grafschafften. Es haben auch der Churfürst zu Braunschweig-Lüneburg das Amt eines Ertz-Schatzmeisters bey der Wahl und Krönung Ihro glorwürdigst-regierenden Kayserlichen Majestät würcklich verrichtet; was aber an statt dessen fünfftighin vor ein anderes Reichs-Amt erfunden und Ihnen verliehen werden dürffte, wird die Zeit lehren.
behauptet. Sein Leben endigte er d. 28. Jan. 1698. und ist der in den väterlichen Helden-Fußtapffen gegen die Frantzosen und Türcken, besonders in den Jahren 1684. und 1689. ihm nachsolgender ältester Sohn, Georgius Ludovicus, im Jahre 1708. in das Churfürstliche Collegium introduciret, auch 1709. mit dem Ertz-Schatzmeister-Amte versehen worden; endlich aber im Jahr 1714. als ein Ur-Enckel Königs Jacobi I. in Groß. Britannien, auf den durch der Königin Annae Tod erledigten Groß-Britannischen Thron gestiegen. Ihm folgte auf selbigem, wie auch in der Churfürstlichen Würde, d. 22. Jun. 1727. sein einiger Herr Sohn, Georgius Augustus, itztregierende Königliche Majestät in Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, auch Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Braunschweig-Lüneburg.
§. 14. Zum Chur-Kreysse gehören die Hertzogthümer Zell, Calenberg und Grubenhagen, samt denen ihnen incorporirten Grafschafften. Es haben auch der Churfürst zu Braunschweig-Lüneburg das Amt eines Ertz-Schatzmeisters bey der Wahl und Krönung Ihro glorwürdigst-regierenden Kayserlichen Majestät würcklich verrichtet; was aber an statt dessen fünfftighin vor ein anderes Reichs-Amt erfunden und Ihnen verliehen werden dürffte, wird die Zeit lehren.
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behauptet. Sein Leben endigte er d. 28. Jan. 1698. und ist der in den väterlichen Helden-Fußtapffen gegen die Frantzosen und Türcken, besonders in den Jahren 1684. und 1689. ihm nachsolgender ältester Sohn, Georgius Ludovicus, im Jahre 1708. in das Churfürstliche Collegium introduciret, auch 1709. mit dem Ertz-Schatzmeister-Amte versehen worden; endlich aber im Jahr 1714. als ein Ur-Enckel Königs Jacobi I. in Groß. Britannien, auf den durch der Königin Annae Tod erledigten Groß-Britannischen Thron gestiegen. Ihm folgte auf selbigem, wie auch in der Churfürstlichen Würde, d. 22. Jun. 1727. sein einiger Herr Sohn, Georgius Augustus, itztregierende Königliche Majestät in Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, auch Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Braunschweig-Lüneburg.</p><p>§. 14. Zum Chur-Kreysse gehören die Hertzogthümer Zell, Calenberg und Grubenhagen, samt denen ihnen incorporirten Grafschafften. Es haben auch der Churfürst zu Braunschweig-Lüneburg das Amt eines Ertz-Schatzmeisters bey der Wahl und Krönung Ihro glorwürdigst-regierenden Kayserlichen Majestät würcklich verrichtet; was aber an statt dessen fünfftighin vor ein anderes Reichs-Amt erfunden und Ihnen verliehen werden dürffte, wird die Zeit lehren.</p></div><div></div></body></text></TEI>
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behauptet. Sein Leben endigte er d. 28. Jan. 1698. und ist der in den väterlichen Helden-Fußtapffen gegen die Frantzosen und Türcken, besonders in den Jahren 1684. und 1689. ihm nachsolgender ältester Sohn, Georgius Ludovicus, im Jahre 1708. in das Churfürstliche Collegium introduciret, auch 1709. mit dem Ertz-Schatzmeister-Amte versehen worden; endlich aber im Jahr 1714. als ein Ur-Enckel Königs Jacobi I. in Groß. Britannien, auf den durch der Königin Annae Tod erledigten Groß-Britannischen Thron gestiegen. Ihm folgte auf selbigem, wie auch in der Churfürstlichen Würde, d. 22. Jun. 1727. sein einiger Herr Sohn, Georgius Augustus, itztregierende Königliche Majestät in Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, auch Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Braunschweig-Lüneburg.
§. 14. Zum Chur-Kreysse gehören die Hertzogthümer Zell, Calenberg und Grubenhagen, samt denen ihnen incorporirten Grafschafften. Es haben auch der Churfürst zu Braunschweig-Lüneburg das Amt eines Ertz-Schatzmeisters bey der Wahl und Krönung Ihro glorwürdigst-regierenden Kayserlichen Majestät würcklich verrichtet; was aber an statt dessen fünfftighin vor ein anderes Reichs-Amt erfunden und Ihnen verliehen werden dürffte, wird die Zeit lehren.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 65. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/85>, abgerufen am 24.11.2024.
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