im Jahr 1005. zu einem Bischoffthum gewidmet, und ihren Cantzler Eberhardum zum ersten Bischoff verordnet.
§. 2. Der Bischoff zu Bamberg ist unmittelbar dem Pabst unterworffen, auch Director des Fränckischen Kreysses, und hat die Macht nebst denen Marggrafen von Brandenburg, die Stände des Fränckischen Kreysses zu convociren. Auch sind die vier Weltlichen Churfürsten, Böhmen, Bayern, Sachsen und Brandenburg, des Hoch-Stiffts Ober-Beamte, in eben den Aemtern, die dem Kayser geleistet werden, iedoch mit gar grossem Unterscheide: Denn da ein König von Böheim des H. R. Reichs Ertz-Schencke heisset, so ist er des Stiffts Bamberg Ober-Schencke, und hat dessen Vicariat die Fränckische Familie derer von Aufsatz als Unter-Schencken auf sich; des Churfürstens von Bayern, als Ober-Truchfessen, die Familie von Pommerfeld als Unter-Truchsesse; des Churfürstens von Sachsen als Ober-Marschalls, die Familie von Ebnet als Unter-Marschalle; und des Churfürstens von Brandenburg als Ober-Cämmerers, die Edlen von Rothenhan als Unter-Cämmerer.
5. Der Bischoff zu Würtzburg.
Sind Se. Hochw. und Gnaden, der Herr Bischoff zu Bamberg, erwählt 1729. d. 18. Maj.
Historische Ammerckungen.
§. 1. Das Hoch-Stifft Würtzburg ist noch älter, als
im Jahr 1005. zu einem Bischoffthum gewidmet, und ihren Cantzler Eberhardum zum ersten Bischoff verordnet.
§. 2. Der Bischoff zu Bamberg ist unmittelbar dem Pabst unterworffen, auch Director des Fränckischen Kreysses, und hat die Macht nebst denen Marggrafen von Brandenburg, die Stände des Fränckischen Kreysses zu convociren. Auch sind die vier Weltlichen Churfürsten, Böhmen, Bayern, Sachsen und Brandenburg, des Hoch-Stiffts Ober-Beamte, in eben den Aemtern, die dem Kayser geleistet werden, iedoch mit gar grossem Unterscheide: Denn da ein König von Böheim des H. R. Reichs Ertz-Schencke heisset, so ist er des Stiffts Bamberg Ober-Schencke, und hat dessen Vicariat die Fränckische Familie derer von Aufsatz als Unter-Schencken auf sich; des Churfürstens von Bayern, als Ober-Truchfessen, die Familie von Pommerfeld als Unter-Truchsesse; des Churfürstens von Sachsen als Ober-Marschalls, die Familie von Ebnet als Unter-Marschalle; und des Churfürstens von Brandenburg als Ober-Cämmerers, die Edlen von Rothenhan als Unter-Cämmerer.
5. Der Bischoff zu Würtzburg.
Sind Se. Hochw. und Gnaden, der Herr Bischoff zu Bamberg, erwählt 1729. d. 18. Maj.
Historische Ammerckungen.
§. 1. Das Hoch-Stifft Würtzburg ist noch älter, als
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im Jahr 1005. zu einem Bischoffthum gewidmet, und ihren Cantzler Eberhardum zum ersten Bischoff verordnet.</p><p>§. 2. Der Bischoff zu Bamberg ist unmittelbar dem Pabst unterworffen, auch Director des Fränckischen Kreysses, und hat die Macht nebst denen Marggrafen von Brandenburg, die Stände des Fränckischen Kreysses zu convociren. Auch sind die vier Weltlichen Churfürsten, Böhmen, Bayern, Sachsen und Brandenburg, des Hoch-Stiffts Ober-Beamte, in eben den Aemtern, die dem Kayser geleistet werden, iedoch mit gar grossem Unterscheide: Denn da ein König von Böheim des H. R. Reichs Ertz-Schencke heisset, so ist er des Stiffts Bamberg Ober-Schencke, und hat dessen Vicariat die Fränckische Familie derer von Aufsatz als Unter-Schencken auf sich; des Churfürstens von Bayern, als Ober-Truchfessen, die Familie von Pommerfeld als Unter-Truchsesse; des Churfürstens von Sachsen als Ober-Marschalls, die Familie von Ebnet als Unter-Marschalle; und des Churfürstens von Brandenburg als Ober-Cämmerers, die Edlen von Rothenhan als Unter-Cämmerer.</p><p>5. Der Bischoff zu Würtzburg.</p><p>Sind Se. Hochw. und Gnaden, der Herr Bischoff zu Bamberg, erwählt 1729. d. 18. Maj.</p><p>Historische Ammerckungen.</p><p>§. 1. Das Hoch-Stifft Würtzburg ist noch älter, als
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im Jahr 1005. zu einem Bischoffthum gewidmet, und ihren Cantzler Eberhardum zum ersten Bischoff verordnet.
§. 2. Der Bischoff zu Bamberg ist unmittelbar dem Pabst unterworffen, auch Director des Fränckischen Kreysses, und hat die Macht nebst denen Marggrafen von Brandenburg, die Stände des Fränckischen Kreysses zu convociren. Auch sind die vier Weltlichen Churfürsten, Böhmen, Bayern, Sachsen und Brandenburg, des Hoch-Stiffts Ober-Beamte, in eben den Aemtern, die dem Kayser geleistet werden, iedoch mit gar grossem Unterscheide: Denn da ein König von Böheim des H. R. Reichs Ertz-Schencke heisset, so ist er des Stiffts Bamberg Ober-Schencke, und hat dessen Vicariat die Fränckische Familie derer von Aufsatz als Unter-Schencken auf sich; des Churfürstens von Bayern, als Ober-Truchfessen, die Familie von Pommerfeld als Unter-Truchsesse; des Churfürstens von Sachsen als Ober-Marschalls, die Familie von Ebnet als Unter-Marschalle; und des Churfürstens von Brandenburg als Ober-Cämmerers, die Edlen von Rothenhan als Unter-Cämmerer.
5. Der Bischoff zu Würtzburg.
Sind Se. Hochw. und Gnaden, der Herr Bischoff zu Bamberg, erwählt 1729. d. 18. Maj.
Historische Ammerckungen.
§. 1. Das Hoch-Stifft Würtzburg ist noch älter, als
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/91>, abgerufen am 23.11.2024.
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