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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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das zu Bamberg, und im Jahr Christi 751. von dem Könige der Francken Pipino gestifftet worden. Der H. Burchardus war der erste Bischoff, ein Anverwandter des H. Bonifacii, ersten Ertz-Bischoffs zu Mayntz; wiewol schon An. 688. der H. Kilian das Evangelium in dieser Gegend geprediget, und auch noch für dieses Hoch-Stiffts Patron gehalten wird.

§. 2. Woher dem Bischoffe der Titul eines Hertzogs in Francken worden, sind die Scribenten sehr uneins. Daß König Pipinus dem Bischoffe Burchardo zugleich das Hertzogthum Francken geschenckt habe, wird wol vorgegeben, aber nicht erwiesen; iedoch Kayser Henricus V. redet schon 1120. in öffentlichen Urkunden, daß dem Bischoffe zu Würtzburg Digitas Judiciaria in tota Orientalis Francia zukomme. Kayser Fridericus I. nennet Würtzburg im Jahr 1168. ein Hertzogthum; und Kayser Carl der IV. bezeuget zu Nürnberg 1347. am Sambstage vor S. Elisabeth deutlich daß das Land-Gerichte zu Francken von Alters her des Bistums zu Würtzburg gewesen, von des Hertzogthums wegen zu Francken, so zu demselben Bistum von Alters her gehöret. Also haben hernach die Bischöffe mit Anfang des XV. Jahrhunderts den Titul eines Hertzogs in Francken öffentlich angenommen, und sich ein blosses Schwerdt vortragen lassen sind auch von Kayser Carls des V. Zeiten an mit demselben Titul in allen Reichs-Abschieden zu finden.

Doch haben die Marggrafen von Brandenburg und andere vornehme Fränckische Reichs-Stände von Kayser Carl dem V. erhalten, daß der vom Bischoff zu Würtzburg geführte Titul eines Hertzogs zu Francken, ihnen als den übrigen Fränckischen Ständen an ihren Fürstenthümern, Rechten und Landen zu Francken unabbrüchlich und unnachtheilich seyn solle.

das zu Bamberg, und im Jahr Christi 751. von dem Könige der Francken Pipino gestifftet worden. Der H. Burchardus war der erste Bischoff, ein Anverwandter des H. Bonifacii, ersten Ertz-Bischoffs zu Mayntz; wiewol schon An. 688. der H. Kilian das Evangelium in dieser Gegend geprediget, und auch noch für dieses Hoch-Stiffts Patron gehalten wird.

§. 2. Woher dem Bischoffe der Titul eines Hertzogs in Francken worden, sind die Scribenten sehr uneins. Daß König Pipinus dem Bischoffe Burchardo zugleich das Hertzogthum Francken geschenckt habe, wird wol vorgegeben, aber nicht erwiesen; iedoch Kayser Henricus V. redet schon 1120. in öffentlichen Urkunden, daß dem Bischoffe zu Würtzburg Digitas Judiciaria in tota Orientalis Francia zukomme. Kayser Fridericus I. nennet Würtzburg im Jahr 1168. ein Hertzogthum; und Kayser Carl der IV. bezeuget zu Nürnberg 1347. am Sambstage vor S. Elisabeth deutlich daß das Land-Gerichte zu Francken von Alters her des Bistums zu Würtzburg gewesen, von des Hertzogthums wegen zu Francken, so zu demselben Bistum von Alters her gehöret. Also haben hernach die Bischöffe mit Anfang des XV. Jahrhunderts den Titul eines Hertzogs in Francken öffentlich angenommen, und sich ein blosses Schwerdt vortragen lassen sind auch von Kayser Carls des V. Zeiten an mit demselben Titul in allen Reichs-Abschieden zu finden.

Doch haben die Marggrafen von Brandenburg und andere vornehme Fränckische Reichs-Stände von Kayser Carl dem V. erhalten, daß der vom Bischoff zu Würtzburg geführte Titul eines Hertzogs zu Francken, ihnen als den übrigen Fränckischen Ständen an ihren Fürstenthümern, Rechten und Landen zu Francken unabbrüchlich und unnachtheilich seyn solle.
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[72/0092] das zu Bamberg, und im Jahr Christi 751. von dem Könige der Francken Pipino gestifftet worden. Der H. Burchardus war der erste Bischoff, ein Anverwandter des H. Bonifacii, ersten Ertz-Bischoffs zu Mayntz; wiewol schon An. 688. der H. Kilian das Evangelium in dieser Gegend geprediget, und auch noch für dieses Hoch-Stiffts Patron gehalten wird. §. 2. Woher dem Bischoffe der Titul eines Hertzogs in Francken worden, sind die Scribenten sehr uneins. Daß König Pipinus dem Bischoffe Burchardo zugleich das Hertzogthum Francken geschenckt habe, wird wol vorgegeben, aber nicht erwiesen; iedoch Kayser Henricus V. redet schon 1120. in öffentlichen Urkunden, daß dem Bischoffe zu Würtzburg Digitas Judiciaria in tota Orientalis Francia zukomme. Kayser Fridericus I. nennet Würtzburg im Jahr 1168. ein Hertzogthum; und Kayser Carl der IV. bezeuget zu Nürnberg 1347. am Sambstage vor S. Elisabeth deutlich daß das Land-Gerichte zu Francken von Alters her des Bistums zu Würtzburg gewesen, von des Hertzogthums wegen zu Francken, so zu demselben Bistum von Alters her gehöret. Also haben hernach die Bischöffe mit Anfang des XV. Jahrhunderts den Titul eines Hertzogs in Francken öffentlich angenommen, und sich ein blosses Schwerdt vortragen lassen sind auch von Kayser Carls des V. Zeiten an mit demselben Titul in allen Reichs-Abschieden zu finden. Doch haben die Marggrafen von Brandenburg und andere vornehme Fränckische Reichs-Stände von Kayser Carl dem V. erhalten, daß der vom Bischoff zu Würtzburg geführte Titul eines Hertzogs zu Francken, ihnen als den übrigen Fränckischen Ständen an ihren Fürstenthümern, Rechten und Landen zu Francken unabbrüchlich und unnachtheilich seyn solle.

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 72. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/92>, abgerufen am 23.11.2024.