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Specht, Christian: Die von dem grossen Himmels-Könige in das Freuden-volle Jubiläum der ewigen Vermählung ... aufgenommene Himmels Braut. Wolfenbüttel, 1704.

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dermassen / daß er / zum grossen Gnaden-Zeichen / seinen Königlichen güldenen Zepter / den er in seiner Hand hielt / gegen die Königin reichete / und Esther darauff die Spitze dieses Zepters / entweder mit der Hand / oder / welches glaublicher / nach orientalischer Weise / mit dem Munde berührete / und in tieffester Demuth küssete. Wir könten hier abermal viel reden von dem Ursprung des Zepters / von dessen Bedeutung / und zu was Ende der Zepter / von alters her biß auff diese Stunde / denen gekrönten Häuptern / bey deren Krön- und Salbung / übergeben worden; allein die Zeit leidet solches nicht. Nur / was unsern Zweck betrifft / so war die Darreichung / oder Ausstreckung des Zepters gegen die Supplicanten / wenn sie auch schon den Todt verwircket hatten / eine gewisse Anzeigung / daß sie nun solten pardonniret und begnadiget seyn / wie der Julianus zum Luciliano saget: Majestatis insigne porrexi, ut desinas pavere; Ich habe dir ja meinen Zepter hingereichet / damit du auffhören sollest zu zittern. Allein es muste nothwendig der Begnadigte den Zepter anrühren / that er das nicht / so war die angebotene Gnade vergebens; wer das aber that / sagt Josephus, [fremdsprachliches Material], der war damit ausser Gefahr. Dannenhero man leicht ermessen kan / wie numehro der Gottseeligen Königin / nach ihrem ausgestandenem Todes-Kampff / müsse zu muhte worden seyn / indem Ihr beklommenes / und mit lauter Furcht / Sorge / und Angst umfangenes Hertz / durch den Gnaden-Blick des Königs / sehr erfreuet und erquicket worden / so / daß sie nun Hoffnung haben kunte / GOtt würde ihr Vorhaben ferner glücklich ausführen.

Wenn ich dieses mit wenigem auff unsere unvergleichliche Gottseeligste Hertzogin / und allertrauteste Landes-Mutter appliciren und richten soll / so zogen Ihro Durchlaucht. am dritten Tage sich wol recht Königlich an / als Sie zu dem allerhöchstem und mächtigstem Himmels-Könige / dem Könige aller Könige und Herrn aller Herren / Ihren Eingang in das Allerheiligste / in den ewigen Freuden-Saal / nun jetzo thun wolten. Es haben ja wol / auff gewisse Maasse / verehlichte Gottseelige Hertzen auff dieser Welt drey sonderbare Ehren-Tage / als / erstlich / den Tag der Gebuhrt / oder sonderlich / wie etliche denselben Tag billig weit höher schätzen / den Tag der Wiedergebuhrt / oder den Tauff-Tag / welchen der König Ludwig in

dermassen / daß er / zum grossen Gnaden-Zeichen / seinen Königlichen güldenen Zepter / den er in seiner Hand hielt / gegen die Königin reichete / und Esther darauff die Spitze dieses Zepters / entweder mit der Hand / oder / welches glaublicher / nach orientalischer Weise / mit dem Munde berührete / und in tieffester Demuth küssete. Wir könten hier abermal viel reden von dem Ursprung des Zepters / von dessen Bedeutung / und zu was Ende der Zepter / von alters her biß auff diese Stunde / denen gekrönten Häuptern / bey deren Krön- und Salbung / übergeben worden; allein die Zeit leidet solches nicht. Nur / was unsern Zweck betrifft / so war die Darreichung / oder Ausstreckung des Zepters gegen die Supplicanten / wenn sie auch schon den Todt verwircket hatten / eine gewisse Anzeigung / daß sie nun solten pardonniret und begnadiget seyn / wie der Julianus zum Luciliano saget: Majestatis insigne porrexi, ut desinas pavere; Ich habe dir ja meinen Zepter hingereichet / damit du auffhören sollest zu zittern. Allein es muste nothwendig der Begnadigte den Zepter anrühren / that er das nicht / so war die angebotene Gnade vergebens; wer das aber that / sagt Josephus, [fremdsprachliches Material], der war damit ausser Gefahr. Dannenhero man leicht ermessen kan / wie numehro der Gottseeligen Königin / nach ihrem ausgestandenem Todes-Kampff / müsse zu muhte worden seyn / indem Ihr beklommenes / und mit lauter Furcht / Sorge / und Angst umfangenes Hertz / durch den Gnaden-Blick des Königs / sehr erfreuet und erquicket worden / so / daß sie nun Hoffnung haben kunte / GOtt würde ihr Vorhaben ferner glücklich ausführen.

Wenn ich dieses mit wenigem auff unsere unvergleichliche Gottseeligste Hertzogin / und allertrauteste Landes-Mutter appliciren und richten soll / so zogen Ihro Durchlaucht. am dritten Tage sich wol recht Königlich an / als Sie zu dem allerhöchstem und mächtigstem Himmels-Könige / dem Könige aller Könige und Herrn aller Herren / Ihren Eingang in das Allerheiligste / in den ewigen Freuden-Saal / nun jetzo thun wolten. Es haben ja wol / auff gewisse Maasse / verehlichte Gottseelige Hertzen auff dieser Welt drey sonderbare Ehren-Tage / als / erstlich / den Tag der Gebuhrt / oder sonderlich / wie etliche denselben Tag billig weit höher schätzen / den Tag der Wiedergebuhrt / oder den Tauff-Tag / welchen der König Ludwig in

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                     küssete. Wir könten hier abermal viel reden von dem Ursprung des Zepters / von
                     dessen Bedeutung / und zu was Ende der Zepter / von alters her biß auff diese
                     Stunde / denen gekrönten Häuptern / bey deren Krön- und Salbung / übergeben
                     worden; allein die Zeit leidet solches nicht. Nur / was unsern Zweck betrifft /
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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Specht, Christian: Die von dem grossen Himmels-Könige in das Freuden-volle Jubiläum der ewigen Vermählung ... aufgenommene Himmels Braut. Wolfenbüttel, 1704, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/specht_jubilaeum_1704/16>, abgerufen am 01.05.2024.