Spener, Philipp Jakob: Theologische Bedencken. Bd. 1. Halle (Saale), 1700.Das andere Capitel. ARTIC. VI. Vom amt der Prediger bey der beicht/ zulassung zum H. Abendmahl/ kirchenzucht und was dem anhängig. SECTIO 1. Großgebauers Wächterstimm. Ob der beichtstul gantz zu verwerffen und unnütz? Ob jeder das momentum seiner bekehrung wissen müßte? Ob ohne beicht zu communiciren? Die sprüche Joh. 20. und Matth. 18. Jn den schulen die lehr der gottseligkeit zu treiben. 2. Von anmeldung der beichtkinder bey vorhabender communion. Was ein creditor gegen einen bösen debitorem zu thun habe. Von einer absonder- lichenlection der bibel mit den zuhörern. 3. Von tituln im beichtstul. 4. Von änderung eines beichtvaters/ 5. Von der absolutione conditionata. 6. Etliche fragen von der formula conditionata der absolution, und ob man um anderer autorität willen seine lehr fahren lassen müsse. 7. Uber den fall einer person/ die nach allem angewendten fleiß in der unterrich- tung doch zu keiner erkäntnüß der nöthigsten stücke des Christenthums ge- bracht werden können/ ob sie zum Heil. Sacrament zu lassen. 8. Uber einen fall/ da einer sich obrigkeitlicher concession gebraucht/ die der beichtvater nicht billiget. 9. Ob einer bey einem injurien proceß zur communion zu admittiren. 10. Als vor einen furiosum in seinem guten intervallo die communion gesucht würde/ er aber begangenen aberglauben nicht erkennen wollen. 11. Grosse angst bey dem Heil. Abendmahl. Heimliche entwendung des der Obrigkeit zustehenden holtzes/ aus äusserster noth. 12. Was ein beichtvater zu thun in einem fall/ da der Obrigkeit die wahrheit ver- schwiegen worden. 13. Wie mit leuten/ die der zauberey verdächtig/ umzugehen. 14. Was ein beichtvater zu thun mit einer person/ die der hurerey verdächtig/ und sie auch bekennt. 15. Von einem/ der Englisches gesicht vorgeben/ und wie mit der zauberey be- schuldigten zu verfahren. 16. Was im fall eines gebeichteten ehebruchs zu thun. 17. Eines beichtwaters amt an denjenigen/ auff den unzucht bekant worden. 18. Ein
Das andere Capitel. ARTIC. VI. Vom amt der Prediger bey der beicht/ zulaſſung zum H. Abendmahl/ kirchenzucht und was dem anhaͤngig. SECTIO 1. Großgebauers Waͤchterſtimm. Ob der beichtſtul gantz zu verwerffen und unnuͤtz? Ob jeder das momentum ſeiner bekehrung wiſſen muͤßte? Ob ohne beicht zu communiciren? Die ſpruͤche Joh. 20. und Matth. 18. Jn den ſchulen die lehr der gottſeligkeit zu treiben. 2. Von anmeldung der beichtkinder bey vorhabender communion. Was ein creditor gegen einen boͤſen debitorem zu thun habe. Von einer abſonder- lichenlection der bibel mit den zuhoͤrern. 3. Von tituln im beichtſtul. 4. Von aͤnderung eines beichtvaters/ 5. Von der abſolutione conditionata. 6. Etliche fragen von der formula conditionata der abſolution, und ob man um anderer autoritaͤt willen ſeine lehr fahren laſſen muͤſſe. 7. Uber den fall einer perſon/ die nach allem angewendten fleiß in der unterrich- tung doch zu keiner erkaͤntnuͤß der noͤthigſten ſtuͤcke des Chriſtenthums ge- bracht werden koͤnnen/ ob ſie zum Heil. Sacrament zu laſſen. 8. Uber einen fall/ da einer ſich obrigkeitlicher concesſion gebraucht/ die der beichtvater nicht billiget. 9. Ob einer bey einem injurien proceß zur communion zu admittiren. 10. Als vor einen furioſum in ſeinem guten intervallo die communion geſucht wuͤrde/ er aber begangenen aberglauben nicht erkennen wollen. 11. Groſſe angſt bey dem Heil. Abendmahl. Heimliche entwendung des der Obrigkeit zuſtehenden holtzes/ aus aͤuſſerſter noth. 12. Was ein beichtvater zu thun in einem fall/ da der Obrigkeit die wahrheit ver- ſchwiegen worden. 13. Wie mit leuten/ die der zauberey verdaͤchtig/ umzugehen. 14. Was ein beichtvater zu thun mit einer perſon/ die der hurerey verdaͤchtig/ und ſie auch bekennt. 15. Von einem/ der Engliſches geſicht vorgeben/ und wie mit der zauberey be- ſchuldigten zu verfahren. 16. Was im fall eines gebeichteten ehebruchs zu thun. 17. Eines beichtwaters amt an denjenigen/ auff den unzucht bekant worden. 18. Ein
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0992" n="192"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Das andere Capitel.</hi> </fw><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#g">ARTIC.</hi> VI.</hi><lb/> Vom amt der Prediger bey der beicht/ zulaſſung<lb/> zum H. Abendmahl/ kirchenzucht und was<lb/> dem anhaͤngig.</hi> </head> </div> </div><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#aq"> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#g">SECTIO</hi> </hi> </hi> </head><lb/> <list> <item>1. Großgebauers Waͤchterſtimm. Ob der beichtſtul gantz zu verwerffen und<lb/> unnuͤtz? Ob jeder das <hi rendition="#aq">momentum</hi> ſeiner bekehrung wiſſen muͤßte? Ob<lb/> ohne beicht zu <hi rendition="#aq">communicir</hi>en? Die ſpruͤche Joh. 20. und Matth. 18. Jn<lb/> den ſchulen die lehr der gottſeligkeit zu treiben.</item><lb/> <item>2. Von anmeldung der beichtkinder bey vorhabender <hi rendition="#aq">communion.</hi> Was ein<lb/><hi rendition="#aq">creditor</hi> gegen einen boͤſen <hi rendition="#aq">debitorem</hi> zu thun habe. Von einer abſonder-<lb/> lichenlection der bibel mit den zuhoͤrern.</item><lb/> <item>3. Von tituln im beichtſtul.</item><lb/> <item>4. Von aͤnderung eines beichtvaters/</item><lb/> <item>5. Von der <hi rendition="#aq">abſolutione conditionata.</hi></item><lb/> <item>6. Etliche fragen von der <hi rendition="#aq">formula conditionata</hi> der <hi rendition="#aq">abſolution,</hi> und ob man<lb/> um anderer <hi rendition="#aq">autorit</hi>aͤt willen ſeine lehr fahren laſſen muͤſſe.</item><lb/> <item>7. Uber den fall einer perſon/ die nach allem angewendten fleiß in der unterrich-<lb/> tung doch zu keiner erkaͤntnuͤß der noͤthigſten ſtuͤcke des Chriſtenthums ge-<lb/> bracht werden koͤnnen/ ob ſie zum Heil. Sacrament zu laſſen.</item><lb/> <item>8. Uber einen fall/ da einer ſich obrigkeitlicher <hi rendition="#aq">concesſion</hi> gebraucht/ die der<lb/> beichtvater nicht billiget.</item><lb/> <item>9. Ob einer bey einem <hi rendition="#aq">injurien proceß</hi> zur <hi rendition="#aq">communion</hi> zu <hi rendition="#aq">admittir</hi>en.</item><lb/> <item>10. Als vor einen <hi rendition="#aq">furioſum</hi> in ſeinem guten <hi rendition="#aq">intervallo</hi> die <hi rendition="#aq">communion</hi> geſucht<lb/> wuͤrde/ er aber begangenen aberglauben nicht erkennen wollen.</item><lb/> <item>11. Groſſe angſt bey dem Heil. Abendmahl. Heimliche entwendung des der<lb/> Obrigkeit zuſtehenden holtzes/ aus aͤuſſerſter noth.</item><lb/> <item>12. Was ein beichtvater zu thun in einem fall/ da der Obrigkeit die wahrheit ver-<lb/> ſchwiegen worden.</item><lb/> <item>13. Wie mit leuten/ die der zauberey verdaͤchtig/ umzugehen.</item><lb/> <item>14. Was ein beichtvater zu thun mit einer perſon/ die der hurerey verdaͤchtig/ und<lb/> ſie auch bekennt.</item><lb/> <item>15. Von einem/ der Engliſches geſicht vorgeben/ und wie mit der zauberey be-<lb/> ſchuldigten zu verfahren.</item><lb/> <item>16. Was im fall eines gebeichteten ehebruchs zu thun.</item><lb/> <item>17. Eines beichtwaters amt an denjenigen/ auff den unzucht bekant worden.</item> </list><lb/> <fw place="bottom" type="catch">18. Ein</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [192/0992]
Das andere Capitel.
ARTIC. VI.
Vom amt der Prediger bey der beicht/ zulaſſung
zum H. Abendmahl/ kirchenzucht und was
dem anhaͤngig.
SECTIO
1. Großgebauers Waͤchterſtimm. Ob der beichtſtul gantz zu verwerffen und
unnuͤtz? Ob jeder das momentum ſeiner bekehrung wiſſen muͤßte? Ob
ohne beicht zu communiciren? Die ſpruͤche Joh. 20. und Matth. 18. Jn
den ſchulen die lehr der gottſeligkeit zu treiben.
2. Von anmeldung der beichtkinder bey vorhabender communion. Was ein
creditor gegen einen boͤſen debitorem zu thun habe. Von einer abſonder-
lichenlection der bibel mit den zuhoͤrern.
3. Von tituln im beichtſtul.
4. Von aͤnderung eines beichtvaters/
5. Von der abſolutione conditionata.
6. Etliche fragen von der formula conditionata der abſolution, und ob man
um anderer autoritaͤt willen ſeine lehr fahren laſſen muͤſſe.
7. Uber den fall einer perſon/ die nach allem angewendten fleiß in der unterrich-
tung doch zu keiner erkaͤntnuͤß der noͤthigſten ſtuͤcke des Chriſtenthums ge-
bracht werden koͤnnen/ ob ſie zum Heil. Sacrament zu laſſen.
8. Uber einen fall/ da einer ſich obrigkeitlicher concesſion gebraucht/ die der
beichtvater nicht billiget.
9. Ob einer bey einem injurien proceß zur communion zu admittiren.
10. Als vor einen furioſum in ſeinem guten intervallo die communion geſucht
wuͤrde/ er aber begangenen aberglauben nicht erkennen wollen.
11. Groſſe angſt bey dem Heil. Abendmahl. Heimliche entwendung des der
Obrigkeit zuſtehenden holtzes/ aus aͤuſſerſter noth.
12. Was ein beichtvater zu thun in einem fall/ da der Obrigkeit die wahrheit ver-
ſchwiegen worden.
13. Wie mit leuten/ die der zauberey verdaͤchtig/ umzugehen.
14. Was ein beichtvater zu thun mit einer perſon/ die der hurerey verdaͤchtig/ und
ſie auch bekennt.
15. Von einem/ der Engliſches geſicht vorgeben/ und wie mit der zauberey be-
ſchuldigten zu verfahren.
16. Was im fall eines gebeichteten ehebruchs zu thun.
17. Eines beichtwaters amt an denjenigen/ auff den unzucht bekant worden.
18. Ein
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |