Der vierte Theil. Aufmunterung, Gebete und Gesänge für Sterbende.
Der Sterbende stellet sich vor das göttliche Gericht.
Aufmunterung.
2. Corinth. V, 10. Wir müssen alle offenbar werden vor dem Richter-Stuhl Christi, auf daß ein jeg- licher empfahe, nach dem er gehandelt hat bey Leibes Leben, es sey gutes oder böses.
SO wir uns selbsten richten, so werden wir nicht gerichtet, ist Pauli Ermahnung, 1. Corinth. 11, 31. und freylich, wenn der Mensch selbst sein Leben untersuchet, sich ver- klaget, um JEsu willen um Gnade bittet, so wird ihn GOtt nicht richten und verdammen, sondern ihm gnädig seyn; denn wer seine Missethat erken- net und lässet, der wird Barmhertzigkeit erlangen. Dieses nun sol auch ein Sterbender thun, er sol gedencken, 1) er muß einmahl vors Gericht, denn dem Menschen ist gesetzt, einmal zu sterben, und her- nach das Gericht; dieses geschiehet nun gleich nach
dem
Der vierte Theil. Aufmunterung, Gebete und Geſaͤnge fuͤr Sterbende.
Der Sterbende ſtellet ſich vor das goͤttliche Gericht.
Aufmunterung.
2. Corinth. V, 10. Wir muͤſſen alle offenbar werden vor dem Richter-Stuhl Chriſti, auf daß ein jeg- licher empfahe, nach dem er gehandelt hat bey Leibes Leben, es ſey gutes oder boͤſes.
SO wir uns ſelbſten richten, ſo werden wir nicht gerichtet, iſt Pauli Ermahnung, 1. Corinth. 11, 31. und freylich, wenn der Menſch ſelbſt ſein Leben unterſuchet, ſich ver- klaget, um JEſu willen um Gnade bittet, ſo wird ihn GOtt nicht richten und verdammen, ſondern ihm gnaͤdig ſeyn; denn wer ſeine Miſſethat erken- net und laͤſſet, der wird Barmhertzigkeit erlangen. Dieſes nun ſol auch ein Sterbender thun, er ſol gedencken, 1) er muß einmahl vors Gericht, denn dem Menſchen iſt geſetzt, einmal zu ſterben, und her- nach das Gericht; dieſes geſchiehet nun gleich nach
dem
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Der vierte Theil.
Aufmunterung, Gebete und Geſaͤnge
fuͤr Sterbende.
Der Sterbende ſtellet ſich vor das
goͤttliche Gericht.
Aufmunterung.
2. Corinth. V, 10.
Wir muͤſſen alle offenbar werden vor dem
Richter-Stuhl Chriſti, auf daß ein jeg-
licher empfahe, nach dem er gehandelt
hat bey Leibes Leben, es ſey gutes oder
boͤſes.
SO wir uns ſelbſten richten, ſo werden wir
nicht gerichtet, iſt Pauli Ermahnung,
1. Corinth. 11, 31. und freylich, wenn
der Menſch ſelbſt ſein Leben unterſuchet, ſich ver-
klaget, um JEſu willen um Gnade bittet, ſo wird
ihn GOtt nicht richten und verdammen, ſondern
ihm gnaͤdig ſeyn; denn wer ſeine Miſſethat erken-
net und laͤſſet, der wird Barmhertzigkeit erlangen.
Dieſes nun ſol auch ein Sterbender thun, er ſol
gedencken, 1) er muß einmahl vors Gericht, denn
dem Menſchen iſt geſetzt, einmal zu ſterben, und her-
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Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesiche… [mehr]
Auflagennummer hier erschlossen und nicht gesichert. Die 3. Auflage erschien 1738 (z.B. VD 18 10928979).
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(2023-05-24T12:24:22Z)
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Starck, Johann Friedrich: Tägliches Hand-Buch in guten und bösen Tagen. Frankfurt/Leipzig, 1749, S. 523. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/starck_handbuch_1749/553>, abgerufen am 22.11.2024.
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