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Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870.

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für das Goldmünzensystem der Staaten in Geltung gelangt ist. So
sind wir auch hier noch in erster Entwicklung begriffen, und die Münz-
literatur behält die Aufgabe, durch theoretische Reducirung der ver-
schiedenen Systeme auf das gleiche Gewicht die Ausgleichung der Werthe
der Münzen im Verkehre möglich zu machen. Diese ganze historische
Bewegung des Münzwesens hat nun in den verschiedenen Staaten
wieder eine verschiedene Gestalt. Das Princip der örtlichen Entwick-
lung ist dabei, daß die Münzordnung in dem Grade sich bestimmter
und fester entwickelt, in welchem die königliche Gewalt die feudale
Selbständigkeit der Territorien überwältigt, während die europäische
Einheit des Systems ihrerseits sich der Ausbildung des Eisenbahnsystems
und Eisenbahnverkehrs der Länder unter einander anschließt.

Der Grund, weßhalb es so schwierig ist, sich über den Gang der Geld-
und Münzfrage in Europa klar zu werden, besteht theils in der beständigen
Verschmelzung der Frage nach Werth und Geld, theils in der Verschmelzung
des Münzwesens mit der Währung und dem Papiergelde; dabei gehört die
Literatur über diese Gegenstände ganz Europa, während die Gesetzgebung in
jedem Lande eine verschiedene ist. Wir scheiden sie.

Die italienische Literatur beginnt eigentlich mit der reinen Münzfrage
(Blanqui, Hist. de l'Econ. pol.). Die systematische Auffassung fängt erst
mit dem Merkantilsystem an. Der Charakter dieser ganzen Richtung ist der bei
allem noch unfertige Versuch, den Werth vom Gelde zu scheiden, ohne daß
man zu einem definitiven Resultat gelangt. Beginn: Locke, Considerations
of the cons. of raising the interest and of raising the value of money

1691. Law, Considerations sur le numeraire (Coll. d'Econ. s. unten bei
Papiergeld). So entsteht die Gestalt, welche wir die Lehre vom "Werthe des
Geldes" nennen wollen, und die namentlich Ad. Smith I. 4 entwickelt.
Erst in der Mitte des vorigen Jahrhunderts trennt sich das Münzwesen vom
Geldwesen und zwar namentlich in Deutschland; während die deutsche National-
ökonomie, vollständig von Ad. Smith beherrscht, die obige Unklarheit beibehält,
entsteht die selbständige Lehre vom Münzwesen theils in der selbständigen Theorie
der Münztechnik (Busse, Krünitz), theils in dem ersten Entstehen einer ratio-
nellen Münzpolitik. Justi (Polizeiwissenschaft 6. Bd. 24. Hauptst.) sieht schon,
daß 1760 der Umlauf des Geldes von dem Umfang des Waarenverkehrs be-
dingt wird. "Ja, wenn die Völker Europas wahrhaftig weise wären, so sollten
sie sich in einem Friedensschluß über ein gemeinsames Markgewicht von einerlei
Schwere und Eintheilung vergleichen, das in allen Staaten Europas auf das
Genaueste übereinstimmt." Vom engeren praktischen Gesichtspunkte Büsch,
Grundsätze über Münzpolitik 1779, theils im Anschlusse daran, in der Frage
nach dem Münzregal, seinem Zustand, seinen Folgen und seinem rechtlichen
Inhalt (Klüber, das Münzwesen in Deutschland 1828 -- erste wissenschaftliche
Behandlung der Geschichte des Münzrechts), theils indem die Polizeiwissenschaft
das Münzwesen selbständig behandelt (Jacob, Polizeiwissenschaft 611 ff. Lotz,

für das Goldmünzenſyſtem der Staaten in Geltung gelangt iſt. So
ſind wir auch hier noch in erſter Entwicklung begriffen, und die Münz-
literatur behält die Aufgabe, durch theoretiſche Reducirung der ver-
ſchiedenen Syſteme auf das gleiche Gewicht die Ausgleichung der Werthe
der Münzen im Verkehre möglich zu machen. Dieſe ganze hiſtoriſche
Bewegung des Münzweſens hat nun in den verſchiedenen Staaten
wieder eine verſchiedene Geſtalt. Das Princip der örtlichen Entwick-
lung iſt dabei, daß die Münzordnung in dem Grade ſich beſtimmter
und feſter entwickelt, in welchem die königliche Gewalt die feudale
Selbſtändigkeit der Territorien überwältigt, während die europäiſche
Einheit des Syſtems ihrerſeits ſich der Ausbildung des Eiſenbahnſyſtems
und Eiſenbahnverkehrs der Länder unter einander anſchließt.

Der Grund, weßhalb es ſo ſchwierig iſt, ſich über den Gang der Geld-
und Münzfrage in Europa klar zu werden, beſteht theils in der beſtändigen
Verſchmelzung der Frage nach Werth und Geld, theils in der Verſchmelzung
des Münzweſens mit der Währung und dem Papiergelde; dabei gehört die
Literatur über dieſe Gegenſtände ganz Europa, während die Geſetzgebung in
jedem Lande eine verſchiedene iſt. Wir ſcheiden ſie.

Die italieniſche Literatur beginnt eigentlich mit der reinen Münzfrage
(Blanqui, Hist. de l’Econ. pol.). Die ſyſtematiſche Auffaſſung fängt erſt
mit dem Merkantilſyſtem an. Der Charakter dieſer ganzen Richtung iſt der bei
allem noch unfertige Verſuch, den Werth vom Gelde zu ſcheiden, ohne daß
man zu einem definitiven Reſultat gelangt. Beginn: Locke, Considerations
of the cons. of raising the interest and of raising the value of money

1691. Law, Considérations sur le numéraire (Coll. d’Econ. ſ. unten bei
Papiergeld). So entſteht die Geſtalt, welche wir die Lehre vom „Werthe des
Geldes“ nennen wollen, und die namentlich Ad. Smith I. 4 entwickelt.
Erſt in der Mitte des vorigen Jahrhunderts trennt ſich das Münzweſen vom
Geldweſen und zwar namentlich in Deutſchland; während die deutſche National-
ökonomie, vollſtändig von Ad. Smith beherrſcht, die obige Unklarheit beibehält,
entſteht die ſelbſtändige Lehre vom Münzweſen theils in der ſelbſtändigen Theorie
der Münztechnik (Buſſe, Krünitz), theils in dem erſten Entſtehen einer ratio-
nellen Münzpolitik. Juſti (Polizeiwiſſenſchaft 6. Bd. 24. Hauptſt.) ſieht ſchon,
daß 1760 der Umlauf des Geldes von dem Umfang des Waarenverkehrs be-
dingt wird. „Ja, wenn die Völker Europas wahrhaftig weiſe wären, ſo ſollten
ſie ſich in einem Friedensſchluß über ein gemeinſames Markgewicht von einerlei
Schwere und Eintheilung vergleichen, das in allen Staaten Europas auf das
Genaueſte übereinſtimmt.“ Vom engeren praktiſchen Geſichtspunkte Büſch,
Grundſätze über Münzpolitik 1779, theils im Anſchluſſe daran, in der Frage
nach dem Münzregal, ſeinem Zuſtand, ſeinen Folgen und ſeinem rechtlichen
Inhalt (Klüber, das Münzweſen in Deutſchland 1828 — erſte wiſſenſchaftliche
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[234/0258] für das Goldmünzenſyſtem der Staaten in Geltung gelangt iſt. So ſind wir auch hier noch in erſter Entwicklung begriffen, und die Münz- literatur behält die Aufgabe, durch theoretiſche Reducirung der ver- ſchiedenen Syſteme auf das gleiche Gewicht die Ausgleichung der Werthe der Münzen im Verkehre möglich zu machen. Dieſe ganze hiſtoriſche Bewegung des Münzweſens hat nun in den verſchiedenen Staaten wieder eine verſchiedene Geſtalt. Das Princip der örtlichen Entwick- lung iſt dabei, daß die Münzordnung in dem Grade ſich beſtimmter und feſter entwickelt, in welchem die königliche Gewalt die feudale Selbſtändigkeit der Territorien überwältigt, während die europäiſche Einheit des Syſtems ihrerſeits ſich der Ausbildung des Eiſenbahnſyſtems und Eiſenbahnverkehrs der Länder unter einander anſchließt. Der Grund, weßhalb es ſo ſchwierig iſt, ſich über den Gang der Geld- und Münzfrage in Europa klar zu werden, beſteht theils in der beſtändigen Verſchmelzung der Frage nach Werth und Geld, theils in der Verſchmelzung des Münzweſens mit der Währung und dem Papiergelde; dabei gehört die Literatur über dieſe Gegenſtände ganz Europa, während die Geſetzgebung in jedem Lande eine verſchiedene iſt. Wir ſcheiden ſie. Die italieniſche Literatur beginnt eigentlich mit der reinen Münzfrage (Blanqui, Hist. de l’Econ. pol.). Die ſyſtematiſche Auffaſſung fängt erſt mit dem Merkantilſyſtem an. Der Charakter dieſer ganzen Richtung iſt der bei allem noch unfertige Verſuch, den Werth vom Gelde zu ſcheiden, ohne daß man zu einem definitiven Reſultat gelangt. Beginn: Locke, Considerations of the cons. of raising the interest and of raising the value of money 1691. Law, Considérations sur le numéraire (Coll. d’Econ. ſ. unten bei Papiergeld). So entſteht die Geſtalt, welche wir die Lehre vom „Werthe des Geldes“ nennen wollen, und die namentlich Ad. Smith I. 4 entwickelt. Erſt in der Mitte des vorigen Jahrhunderts trennt ſich das Münzweſen vom Geldweſen und zwar namentlich in Deutſchland; während die deutſche National- ökonomie, vollſtändig von Ad. Smith beherrſcht, die obige Unklarheit beibehält, entſteht die ſelbſtändige Lehre vom Münzweſen theils in der ſelbſtändigen Theorie der Münztechnik (Buſſe, Krünitz), theils in dem erſten Entſtehen einer ratio- nellen Münzpolitik. Juſti (Polizeiwiſſenſchaft 6. Bd. 24. Hauptſt.) ſieht ſchon, daß 1760 der Umlauf des Geldes von dem Umfang des Waarenverkehrs be- dingt wird. „Ja, wenn die Völker Europas wahrhaftig weiſe wären, ſo ſollten ſie ſich in einem Friedensſchluß über ein gemeinſames Markgewicht von einerlei Schwere und Eintheilung vergleichen, das in allen Staaten Europas auf das Genaueſte übereinſtimmt.“ Vom engeren praktiſchen Geſichtspunkte Büſch, Grundſätze über Münzpolitik 1779, theils im Anſchluſſe daran, in der Frage nach dem Münzregal, ſeinem Zuſtand, ſeinen Folgen und ſeinem rechtlichen Inhalt (Klüber, das Münzweſen in Deutſchland 1828 — erſte wiſſenſchaftliche Behandlung der Geſchichte des Münzrechts), theils indem die Polizeiwiſſenſchaft das Münzweſen ſelbſtändig behandelt (Jacob, Polizeiwiſſenſchaft 611 ff. Lotz,

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Handbuch der Verwaltungslehre und des Verwaltungsrechts: mit Vergleichung der Literatur und Gesetzgebung von Frankreich, England und Deutschland; als Grundlage für Vorlesungen. Stuttgart, 1870, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_handbuch_1870/258>, abgerufen am 22.11.2024.