Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.daher zunächst drei Aufgaben für sich, eine jede nach den ihrem Das Kriterium des Werthes und der Richtigkeit dieses ver- Das Kriterium des Werthes und der Richtigkeit unsrer Ge- daher zunächſt drei Aufgaben für ſich, eine jede nach den ihrem Das Kriterium des Werthes und der Richtigkeit dieſes ver- Das Kriterium des Werthes und der Richtigkeit unſrer Ge- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0028" n="XXII"/> daher zunächſt drei Aufgaben für ſich, eine jede nach den ihrem<lb/> Weſen entſprechenden ſyſtematiſchen Elementen und wiederum nach<lb/> derjenigen Geſtalt dargeſtellt, die ſie in jedem der großen Kultur-<lb/> völker durch Geſchichte und Nationalität empfangen haben.</p><lb/> <p>Das Kriterium des Werthes und der Richtigkeit dieſes ver-<lb/> waltungsrechtlichen Syſtems wird dann in der Erfüllung der oben<lb/> angegebenen Forderung durch daſſelbe beſtehen, daß <hi rendition="#g">jede</hi> auf die<lb/> geſammte Verwaltung der geiſtigen Welt bezügliche Frage und<lb/> jedes dazu gehörende Material ſowohl an neuen Geſetzen als auch<lb/> an Statiſtik in demſelben ſeinen natürlichen Platz, und vielleicht<lb/> auch einige für die Beurtheilung maßgebende Geſichtspunkte findet.</p><lb/> <p>Das Kriterium des Werthes und der Richtigkeit <choice><sic>nnſrer</sic><corr>unſrer</corr></choice> Ge-<lb/> ſammtauffaſſung aber wird darauf beruhen, ob es uns gelingt,<lb/> die Ueberzeugung zu ſchaffen, daß alles wahre öffentliche Bildungs-<lb/> weſen mit ſeinem machtvollen und nie ruhenden Organismus, mit<lb/> ſeinen Grundſätzen und Anſtalten, mit ſeinen objektiv geltenden<lb/> Beſtimmungen und mit ſeiner freien Thätigkeit <hi rendition="#g">das zum öffent-<lb/> lichen Recht erhobene Bewußtſein des Staats von der</hi><lb/> auf pädagogiſcher Grundlage beruhenden Aufgabe <hi rendition="#g">ſeiner gei-<lb/> ſtigen Verwaltung</hi>, und damit die organiſch gewordene und<lb/> als ſolche erkannte <hi rendition="#g">Arbeit des Geiſtes für den Geiſt</hi> iſt.</p> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [XXII/0028]
daher zunächſt drei Aufgaben für ſich, eine jede nach den ihrem
Weſen entſprechenden ſyſtematiſchen Elementen und wiederum nach
derjenigen Geſtalt dargeſtellt, die ſie in jedem der großen Kultur-
völker durch Geſchichte und Nationalität empfangen haben.
Das Kriterium des Werthes und der Richtigkeit dieſes ver-
waltungsrechtlichen Syſtems wird dann in der Erfüllung der oben
angegebenen Forderung durch daſſelbe beſtehen, daß jede auf die
geſammte Verwaltung der geiſtigen Welt bezügliche Frage und
jedes dazu gehörende Material ſowohl an neuen Geſetzen als auch
an Statiſtik in demſelben ſeinen natürlichen Platz, und vielleicht
auch einige für die Beurtheilung maßgebende Geſichtspunkte findet.
Das Kriterium des Werthes und der Richtigkeit unſrer Ge-
ſammtauffaſſung aber wird darauf beruhen, ob es uns gelingt,
die Ueberzeugung zu ſchaffen, daß alles wahre öffentliche Bildungs-
weſen mit ſeinem machtvollen und nie ruhenden Organismus, mit
ſeinen Grundſätzen und Anſtalten, mit ſeinen objektiv geltenden
Beſtimmungen und mit ſeiner freien Thätigkeit das zum öffent-
lichen Recht erhobene Bewußtſein des Staats von der
auf pädagogiſcher Grundlage beruhenden Aufgabe ſeiner gei-
ſtigen Verwaltung, und damit die organiſch gewordene und
als ſolche erkannte Arbeit des Geiſtes für den Geiſt iſt.
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