Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.jene bilden dennoch ein System für sich, weil sie selbst als Theil eines Neben diesem System von Anstalten trat nun allmählig das Be- -- Dieß nun sind die Elemente des Systems der wirthschaftlichen jene bilden dennoch ein Syſtem für ſich, weil ſie ſelbſt als Theil eines Neben dieſem Syſtem von Anſtalten trat nun allmählig das Be- — Dieß nun ſind die Elemente des Syſtems der wirthſchaftlichen <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <div n="7"> <div n="8"> <p><pb facs="#f0294" n="266"/> jene bilden dennoch ein Syſtem für ſich, weil ſie ſelbſt als Theil eines<lb/> größeren Syſtems erſcheinen; und das findet nun, wie wir gleich ſehen<lb/> werden, ſeinen Ausdruck in dem Verhältniß derſelben einerſeits zum<lb/> Staate ſelbſt, andererſeits zu dem Syſtem der Vorbildungsanſtalten,<lb/> das eben durch ſie erſt ſeinen Abſchluß empfangen könnte.</p><lb/> <p>Neben dieſem Syſtem von Anſtalten trat nun allmählig das Be-<lb/> dürfniß auf, auch für diejenigen volkswirthſchaftlichen Gebiete, die durch<lb/> jene nicht umfaßt waren, eine ſyſtematiſche Fachbildung herzuſtellen. Hier<lb/> aber konnte die Verwaltung nicht weiter eingreifen, weil hier die Gränze<lb/> begann, an der das Einzelintereſſe für die Bildung das Entſcheidende<lb/> wird. Sie mußte daher das übrige Gebiet der freien Selbſtthätigkeit<lb/> des Volkes überlaſſen. Dieß Gebiet nun, deſſen Charakter darin be-<lb/> ſteht, daß in ihm die individuelle Tüchtigkeit und Kraft zuerſt und zu-<lb/> letzt das Maßgebende wird und das deßhalb die Fähigkeit beſitzt, die<lb/><hi rendition="#g">beſte Fachbildung durch ſich ſelbſt zu bieten</hi>, iſt der Verkehr.<lb/> Das letztere iſt ſein eigenthümliches Weſen, ſeine hohe Bedeutung für<lb/> die Entwicklung der Völker, aber auch ſeine Gefahr. Den Verkehr,<lb/> die durch freien Vertrag vom Einzelnen zum Einzelnen übergehende Be-<lb/> wegung der Güter, kann und ſoll kein Gegenſtand der unmittelbaren<lb/> Thätigkeit des Staats ſein; die Errichtung von <hi rendition="#g">Produktions-Bil-<lb/> dungsanſtalten</hi> fällt ihm zum Theil, die von <hi rendition="#g">Verkehrsſchulen</hi><lb/> gar nicht anheim. Wir nennen dieſe Verkehrsſchulen mit ihrem gewöhn-<lb/> lichen Namen <hi rendition="#g">Handelsſchulen</hi>. Handelsſchulen ſind daher ihrem<lb/> Weſen nach Sache des Vereinsweſens, oder der Privatunternehmung.<lb/> Für ſie kann es, wegen ihres an ſich unbegränzten Gebietes, kein öffent-<lb/> liches Recht geben, die Verwaltung muß ſie den Einzelnen überlaſſen.<lb/> Dennoch ſind ſie unzweifelhaft ein ſelbſtändiges, <hi rendition="#g">drittes</hi> Organ des<lb/> wirthſchaftlichen Fachbildungsweſens und das Bild des letzteren iſt ohne<lb/> ſie kein vollſtändiges zu nennen.</p><lb/> <p>— Dieß nun ſind die Elemente des Syſtems der wirthſchaftlichen<lb/> Fachbildungsanſtalten. Es iſt auf den erſten Blick klar, daß es den<lb/> Charakter der Vereinzelung hat, und daß andererſeits eine für das<lb/> Ganze entſcheidende Frage darin beſteht, in welchem Verhältniß die-<lb/> ſelben zum allgemeinen Bildungsweſen und ſeiner öffentlichen Rechte<lb/> ſtehen ſollte. Dieß zu unterſuchen und zu beſtimmen, iſt nicht Sache<lb/> der wirthſchaftlichen Methodologie, ſondern der Verwaltungslehre über-<lb/> haupt; der deutſchen aber im Beſondern, weil hier wieder Deutſchland<lb/> das Muſter und der Lehrer aller andern Völker zu ſein berufen iſt.</p><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [266/0294]
jene bilden dennoch ein Syſtem für ſich, weil ſie ſelbſt als Theil eines
größeren Syſtems erſcheinen; und das findet nun, wie wir gleich ſehen
werden, ſeinen Ausdruck in dem Verhältniß derſelben einerſeits zum
Staate ſelbſt, andererſeits zu dem Syſtem der Vorbildungsanſtalten,
das eben durch ſie erſt ſeinen Abſchluß empfangen könnte.
Neben dieſem Syſtem von Anſtalten trat nun allmählig das Be-
dürfniß auf, auch für diejenigen volkswirthſchaftlichen Gebiete, die durch
jene nicht umfaßt waren, eine ſyſtematiſche Fachbildung herzuſtellen. Hier
aber konnte die Verwaltung nicht weiter eingreifen, weil hier die Gränze
begann, an der das Einzelintereſſe für die Bildung das Entſcheidende
wird. Sie mußte daher das übrige Gebiet der freien Selbſtthätigkeit
des Volkes überlaſſen. Dieß Gebiet nun, deſſen Charakter darin be-
ſteht, daß in ihm die individuelle Tüchtigkeit und Kraft zuerſt und zu-
letzt das Maßgebende wird und das deßhalb die Fähigkeit beſitzt, die
beſte Fachbildung durch ſich ſelbſt zu bieten, iſt der Verkehr.
Das letztere iſt ſein eigenthümliches Weſen, ſeine hohe Bedeutung für
die Entwicklung der Völker, aber auch ſeine Gefahr. Den Verkehr,
die durch freien Vertrag vom Einzelnen zum Einzelnen übergehende Be-
wegung der Güter, kann und ſoll kein Gegenſtand der unmittelbaren
Thätigkeit des Staats ſein; die Errichtung von Produktions-Bil-
dungsanſtalten fällt ihm zum Theil, die von Verkehrsſchulen
gar nicht anheim. Wir nennen dieſe Verkehrsſchulen mit ihrem gewöhn-
lichen Namen Handelsſchulen. Handelsſchulen ſind daher ihrem
Weſen nach Sache des Vereinsweſens, oder der Privatunternehmung.
Für ſie kann es, wegen ihres an ſich unbegränzten Gebietes, kein öffent-
liches Recht geben, die Verwaltung muß ſie den Einzelnen überlaſſen.
Dennoch ſind ſie unzweifelhaft ein ſelbſtändiges, drittes Organ des
wirthſchaftlichen Fachbildungsweſens und das Bild des letzteren iſt ohne
ſie kein vollſtändiges zu nennen.
— Dieß nun ſind die Elemente des Syſtems der wirthſchaftlichen
Fachbildungsanſtalten. Es iſt auf den erſten Blick klar, daß es den
Charakter der Vereinzelung hat, und daß andererſeits eine für das
Ganze entſcheidende Frage darin beſteht, in welchem Verhältniß die-
ſelben zum allgemeinen Bildungsweſen und ſeiner öffentlichen Rechte
ſtehen ſollte. Dieß zu unterſuchen und zu beſtimmen, iſt nicht Sache
der wirthſchaftlichen Methodologie, ſondern der Verwaltungslehre über-
haupt; der deutſchen aber im Beſondern, weil hier wieder Deutſchland
das Muſter und der Lehrer aller andern Völker zu ſein berufen iſt.
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