Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.seiner eigenen Werkstatt erzeugen dann den (kunstgeschichtlichen) Begriff Das zweite Stadium dagegen beginnt mit der Zeit, wo mit dem Das dritte Stadium gehört unserm Jahrhundert an. Sein Charakter ſeiner eigenen Werkſtatt erzeugen dann den (kunſtgeſchichtlichen) Begriff Das zweite Stadium dagegen beginnt mit der Zeit, wo mit dem Das dritte Stadium gehört unſerm Jahrhundert an. Sein Charakter <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <div n="6"> <p><pb facs="#f0311" n="283"/> ſeiner eigenen Werkſtatt erzeugen dann den (kunſtgeſchichtlichen) Begriff<lb/> der <hi rendition="#g">Schule</hi>, der aber mit dem öffentlichen Recht und der Verwaltung<lb/> noch nichts zu thun hat und ſich auch als kunſthiſtoriſcher Begriff dauernd<lb/> in den folgenden Epochen erhält.</p><lb/> <p>Das zweite Stadium dagegen beginnt mit der Zeit, wo mit dem<lb/> Siege des Königthums die Fürſten den Glanz der Krone auch in der<lb/> poſitiven Forderung der Kunſt nach allen Richtungen zu befördern ſuchen.<lb/> Das Streben nach dieſem Ziel erzeugt zwei Erſcheinungen, die für die<lb/> Geſchichte der Kunſtbildung wichtiger werden, als für die der Kunſt<lb/> ſelbſt. Einerſeits gehen aus demſelben die großen <hi rendition="#g">Kunſtſammlungen<lb/> und Kunſtanſtalten</hi> (Gallerien, Muſeum, Theater, Muſikconſer-<lb/> vatorien ꝛc.) hervor, welche gleich von Anfang an den ſeit jener Zeit<lb/> immer mehr ausgebildeten Charakter von öffentlichen Anſtalten für die<lb/> allgemeine Bildung haben; anderſeits aber ſchließen ſich an dieſe An-<lb/> ſtalten die erſten noch unorganiſchen Verſuche einer formellen <hi rendition="#g">Kunſt-<lb/> bildung</hi> an, welche dann in den großen <hi rendition="#g">Reichsakademien</hi> ihre feſte<lb/> Organiſation und öffentliche Geſtalt empfangen. Das 18. Jahrhundert<lb/> iſt die Zeit dieſer Entwicklung, die ſich in Deutſchland an das fran-<lb/> zöſiſche Muſter anſchließt, jedoch faſt allgemein ohne die Vorzüge des<lb/> letzteren.</p><lb/> <p>Das dritte Stadium gehört unſerm Jahrhundert an. Sein Charakter<lb/> beruht auf einer, wenigſtens für Deutſchland ganz neuen Auffaſſung.<lb/> Die induſtrielle Epoche, die mit der franzöſiſchen Revolution den Rhein<lb/> überſchreitet, erzeugt zuerſt die Vorſtellung von dem wirthſchaftlichen<lb/> Werthe der Kunſt überhaupt, dann die Erkenntniß, daß die reine Kunſt<lb/> am Ende die einzig dauernde Grundlage der <hi rendition="#g">gewerblichen</hi> Kunſt ſei.<lb/> Die Kunſtbildung tritt damit in die Reihe der großen Aufgaben der<lb/> Verwaltung hinein und wird zu einem öffentlich rechtlichen Theile des<lb/> Bildungsweſens, obgleich die Theorie ſich noch immer nicht daran ge-<lb/> wöhnen kann, es als ſolches ſyſtematiſch zu behandeln. Naturgemäß<lb/> war es dabei, daß ſich dieſe neu organiſirte Kunſtbildung einerſeits an<lb/> die großen Sammlungen anſchloß und anderſeits eine Organiſation<lb/> empfing, deren Hauptpunkte denn doch am Ende ſich nach der wiſſen-<lb/> ſchaftlichen Bildung richteten, während ſie zu gleicher Zeit, namentlich<lb/> in den Zeichenſchulen, ſich dem rein gewerblichen Bildungsweſen anſchloß.<lb/> Dabei blieb natürlich der Privatthätigkeit ſtets das meiſte überlaſſen;<lb/> wo aber die Verwaltung auftrat, führte ſie auch hier ſo weit möglich<lb/> den Unterſchied zwiſchen <hi rendition="#g">Vorb</hi>ildung und <hi rendition="#g">Fachb</hi>ildung durch, und ſo<lb/> hat jeder Zweig der Kunſt ſeine eigene Berufsbildung empfangen, die<lb/> zwar, wie es ihre Natur mit ſich bringt, nur eine örtliche iſt, die aber,<lb/> und darin liegt die hohe Bedeutung für das geſammte Bildungsweſen,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [283/0311]
ſeiner eigenen Werkſtatt erzeugen dann den (kunſtgeſchichtlichen) Begriff
der Schule, der aber mit dem öffentlichen Recht und der Verwaltung
noch nichts zu thun hat und ſich auch als kunſthiſtoriſcher Begriff dauernd
in den folgenden Epochen erhält.
Das zweite Stadium dagegen beginnt mit der Zeit, wo mit dem
Siege des Königthums die Fürſten den Glanz der Krone auch in der
poſitiven Forderung der Kunſt nach allen Richtungen zu befördern ſuchen.
Das Streben nach dieſem Ziel erzeugt zwei Erſcheinungen, die für die
Geſchichte der Kunſtbildung wichtiger werden, als für die der Kunſt
ſelbſt. Einerſeits gehen aus demſelben die großen Kunſtſammlungen
und Kunſtanſtalten (Gallerien, Muſeum, Theater, Muſikconſer-
vatorien ꝛc.) hervor, welche gleich von Anfang an den ſeit jener Zeit
immer mehr ausgebildeten Charakter von öffentlichen Anſtalten für die
allgemeine Bildung haben; anderſeits aber ſchließen ſich an dieſe An-
ſtalten die erſten noch unorganiſchen Verſuche einer formellen Kunſt-
bildung an, welche dann in den großen Reichsakademien ihre feſte
Organiſation und öffentliche Geſtalt empfangen. Das 18. Jahrhundert
iſt die Zeit dieſer Entwicklung, die ſich in Deutſchland an das fran-
zöſiſche Muſter anſchließt, jedoch faſt allgemein ohne die Vorzüge des
letzteren.
Das dritte Stadium gehört unſerm Jahrhundert an. Sein Charakter
beruht auf einer, wenigſtens für Deutſchland ganz neuen Auffaſſung.
Die induſtrielle Epoche, die mit der franzöſiſchen Revolution den Rhein
überſchreitet, erzeugt zuerſt die Vorſtellung von dem wirthſchaftlichen
Werthe der Kunſt überhaupt, dann die Erkenntniß, daß die reine Kunſt
am Ende die einzig dauernde Grundlage der gewerblichen Kunſt ſei.
Die Kunſtbildung tritt damit in die Reihe der großen Aufgaben der
Verwaltung hinein und wird zu einem öffentlich rechtlichen Theile des
Bildungsweſens, obgleich die Theorie ſich noch immer nicht daran ge-
wöhnen kann, es als ſolches ſyſtematiſch zu behandeln. Naturgemäß
war es dabei, daß ſich dieſe neu organiſirte Kunſtbildung einerſeits an
die großen Sammlungen anſchloß und anderſeits eine Organiſation
empfing, deren Hauptpunkte denn doch am Ende ſich nach der wiſſen-
ſchaftlichen Bildung richteten, während ſie zu gleicher Zeit, namentlich
in den Zeichenſchulen, ſich dem rein gewerblichen Bildungsweſen anſchloß.
Dabei blieb natürlich der Privatthätigkeit ſtets das meiſte überlaſſen;
wo aber die Verwaltung auftrat, führte ſie auch hier ſo weit möglich
den Unterſchied zwiſchen Vorbildung und Fachbildung durch, und ſo
hat jeder Zweig der Kunſt ſeine eigene Berufsbildung empfangen, die
zwar, wie es ihre Natur mit ſich bringt, nur eine örtliche iſt, die aber,
und darin liegt die hohe Bedeutung für das geſammte Bildungsweſen,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |