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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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halb es nicht möglich ist, auf das englische Berufsbildungswesen die
oben aufgestellten allgemeinen Kategorien einfach anzuwenden. Denn
nach der ganzen Grundlage des englischen Bildungswesens und bei der
völligen Abwesenheit jedes Regierungseinflusses muß davon ausgegangen
werden, daß jede Bildungsanstalt ihr eigenes System und Recht hat;
daß selbst die Statistik derselben sehr mangelhaft ist, und daß endlich
von einer gesetzlichen Ordnung gar keine Rede ist. Es bleibt daher
nichts übrig, als dieses Berufsbildungswesen auf seine beiden Grund-
lagen, die ständische und die staatsbürgerliche zurückzuführen. Es muß
dann dem speciellen Studium dieses Gebietes der englischen Zustände
überlassen bleiben, die Einzelheiten in diesen mehr historischen als
systematischen Rahmen hinein zu stellen; die Geschichte Englands und
seines Geistes aber muß endlich zeigen, wie allmählig das staatsbürger-
liche Princip auch hier sich entwickelt und zum Siege gelangt. Die
Elemente einer solchen Darstellung aber sind die folgenden.


Wir entbehren bisher einer, das gesammte engliche Berufsbildungs-
wesen umfassenden Darstellung. Huber hat nur die Geschichte der
Universitäten noch dazu ohne die sogenannte Londoner University auf-
zunehmen. Gneist hat nur die Organisation der Lehrordnung an den
Universitäten; Wiese hat den Geist derselben, aber dabei das ganze
Gebiet der Grammar Schools weggelassen; Schöll hat wieder das
ganze wissenschaftliche Vorbildungswesen, aber die gewerbliche Vorbil-
dung weggelassen, während Gugler wieder das letztere am besten dar-
stellt, und Wagner ganz bei der Volksschule stehen bleibt. Das Fol-
gende hat daher die vorliegenden Resultate wesentlich zusammen zu
fassen, bis eine erschöpfende Arbeit auf dem jetzt viel besprochenen Ge-
biete uns das Ganze in seiner höhern Einheit vollständig beherrschen
lehrt. Doch hat Schöll den großen Vorzug, vor allen andern die
Unmöglichkeit einer einfachen, systematischen Darstellung am deut-
lichsten erkannt und ausgesprochen zu haben, eben weil er das Ganze
am besten überblickt hat (bei Schmid II, S. 129).

III. Die Colleges und die Universities.

(Das ständische Vor- und Fachbildungswesen der wissenschaftlichen Bildung.)

Bei der Beurtheilung der wissenschaftlichen Vor- und Fachbildung
muß man vor allen Dingen davon ausgehen, daß die Universities
selbst niemals Fachschulen im deutschen Sinne des Wortes sind. Sie
haben weder Fakultäten, wie in Deutschland, noch sind sie Fakultäten,

halb es nicht möglich iſt, auf das engliſche Berufsbildungsweſen die
oben aufgeſtellten allgemeinen Kategorien einfach anzuwenden. Denn
nach der ganzen Grundlage des engliſchen Bildungsweſens und bei der
völligen Abweſenheit jedes Regierungseinfluſſes muß davon ausgegangen
werden, daß jede Bildungsanſtalt ihr eigenes Syſtem und Recht hat;
daß ſelbſt die Statiſtik derſelben ſehr mangelhaft iſt, und daß endlich
von einer geſetzlichen Ordnung gar keine Rede iſt. Es bleibt daher
nichts übrig, als dieſes Berufsbildungsweſen auf ſeine beiden Grund-
lagen, die ſtändiſche und die ſtaatsbürgerliche zurückzuführen. Es muß
dann dem ſpeciellen Studium dieſes Gebietes der engliſchen Zuſtände
überlaſſen bleiben, die Einzelheiten in dieſen mehr hiſtoriſchen als
ſyſtematiſchen Rahmen hinein zu ſtellen; die Geſchichte Englands und
ſeines Geiſtes aber muß endlich zeigen, wie allmählig das ſtaatsbürger-
liche Princip auch hier ſich entwickelt und zum Siege gelangt. Die
Elemente einer ſolchen Darſtellung aber ſind die folgenden.


Wir entbehren bisher einer, das geſammte engliche Berufsbildungs-
weſen umfaſſenden Darſtellung. Huber hat nur die Geſchichte der
Univerſitäten noch dazu ohne die ſogenannte Londoner University auf-
zunehmen. Gneiſt hat nur die Organiſation der Lehrordnung an den
Univerſitäten; Wieſe hat den Geiſt derſelben, aber dabei das ganze
Gebiet der Grammar Schools weggelaſſen; Schöll hat wieder das
ganze wiſſenſchaftliche Vorbildungsweſen, aber die gewerbliche Vorbil-
dung weggelaſſen, während Gugler wieder das letztere am beſten dar-
ſtellt, und Wagner ganz bei der Volksſchule ſtehen bleibt. Das Fol-
gende hat daher die vorliegenden Reſultate weſentlich zuſammen zu
faſſen, bis eine erſchöpfende Arbeit auf dem jetzt viel beſprochenen Ge-
biete uns das Ganze in ſeiner höhern Einheit vollſtändig beherrſchen
lehrt. Doch hat Schöll den großen Vorzug, vor allen andern die
Unmöglichkeit einer einfachen, ſyſtematiſchen Darſtellung am deut-
lichſten erkannt und ausgeſprochen zu haben, eben weil er das Ganze
am beſten überblickt hat (bei Schmid II, S. 129).

III. Die Colleges und die Universities.

(Das ſtändiſche Vor- und Fachbildungsweſen der wiſſenſchaftlichen Bildung.)

Bei der Beurtheilung der wiſſenſchaftlichen Vor- und Fachbildung
muß man vor allen Dingen davon ausgehen, daß die Universities
ſelbſt niemals Fachſchulen im deutſchen Sinne des Wortes ſind. Sie
haben weder Fakultäten, wie in Deutſchland, noch ſind ſie Fakultäten,

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[326/0354] halb es nicht möglich iſt, auf das engliſche Berufsbildungsweſen die oben aufgeſtellten allgemeinen Kategorien einfach anzuwenden. Denn nach der ganzen Grundlage des engliſchen Bildungsweſens und bei der völligen Abweſenheit jedes Regierungseinfluſſes muß davon ausgegangen werden, daß jede Bildungsanſtalt ihr eigenes Syſtem und Recht hat; daß ſelbſt die Statiſtik derſelben ſehr mangelhaft iſt, und daß endlich von einer geſetzlichen Ordnung gar keine Rede iſt. Es bleibt daher nichts übrig, als dieſes Berufsbildungsweſen auf ſeine beiden Grund- lagen, die ſtändiſche und die ſtaatsbürgerliche zurückzuführen. Es muß dann dem ſpeciellen Studium dieſes Gebietes der engliſchen Zuſtände überlaſſen bleiben, die Einzelheiten in dieſen mehr hiſtoriſchen als ſyſtematiſchen Rahmen hinein zu ſtellen; die Geſchichte Englands und ſeines Geiſtes aber muß endlich zeigen, wie allmählig das ſtaatsbürger- liche Princip auch hier ſich entwickelt und zum Siege gelangt. Die Elemente einer ſolchen Darſtellung aber ſind die folgenden. Wir entbehren bisher einer, das geſammte engliche Berufsbildungs- weſen umfaſſenden Darſtellung. Huber hat nur die Geſchichte der Univerſitäten noch dazu ohne die ſogenannte Londoner University auf- zunehmen. Gneiſt hat nur die Organiſation der Lehrordnung an den Univerſitäten; Wieſe hat den Geiſt derſelben, aber dabei das ganze Gebiet der Grammar Schools weggelaſſen; Schöll hat wieder das ganze wiſſenſchaftliche Vorbildungsweſen, aber die gewerbliche Vorbil- dung weggelaſſen, während Gugler wieder das letztere am beſten dar- ſtellt, und Wagner ganz bei der Volksſchule ſtehen bleibt. Das Fol- gende hat daher die vorliegenden Reſultate weſentlich zuſammen zu faſſen, bis eine erſchöpfende Arbeit auf dem jetzt viel beſprochenen Ge- biete uns das Ganze in ſeiner höhern Einheit vollſtändig beherrſchen lehrt. Doch hat Schöll den großen Vorzug, vor allen andern die Unmöglichkeit einer einfachen, ſyſtematiſchen Darſtellung am deut- lichſten erkannt und ausgeſprochen zu haben, eben weil er das Ganze am beſten überblickt hat (bei Schmid II, S. 129). III. Die Colleges und die Universities. (Das ſtändiſche Vor- und Fachbildungsweſen der wiſſenſchaftlichen Bildung.) Bei der Beurtheilung der wiſſenſchaftlichen Vor- und Fachbildung muß man vor allen Dingen davon ausgehen, daß die Universities ſelbſt niemals Fachſchulen im deutſchen Sinne des Wortes ſind. Sie haben weder Fakultäten, wie in Deutſchland, noch ſind ſie Fakultäten,

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. 326. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/354>, abgerufen am 04.12.2024.