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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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anderes aufzustellen. Denn es ist ganz unmöglich, ohne ein an-
erkanntes System zu einer Vergleichung zu gelangen; das System selbst
ist eben dasjenige, worin das Verschiedene seinen gemeinsamen und
gleichartigen Ausdruck findet, und das Aufstellen des letzteren ist ja
eben die Vergleichung. Dagegen besteht auch der Werth eines Systems
nicht eben bloß in der in ihm liegenden formellen Möglichkeit, den
sonst unübersehbaren Stoff zu bewältigen, sondern es enthält zugleich
die Grundlage des objektiven Urtheils über die Dinge, die man mit
ihm messen muß. Und so stehen wir nicht an, hier das System an
sich der systematischen Darstellung vorauszusenden.

Die allgemeine Grundlage dieses Systems ist nun zunächst aller-
dings der Unterschied zwischen der Elementar-, der Berufs- und der
allgemeinen Bildung, wie wir denselben bereits bezeichnet haben. Allein
diese Grundlage entwickelt sich nun zu einem viel verzweigten Organis-
mus, und zwar vermöge des in dem Wesen aller Bildung liegenden
Satzes, daß am Ende jeder Theil der Bildung wieder Voraussetzung
und zugleich Consequenz aller andern Theile ist. Es ist nun für die
formale Auffassung von entschiedener Wichtigkeit, sich hier über die-
jenigen Ausdrücke zu einigen, welche eben dieß Verhältniß theils im
gewöhnlichen Leben, theils in der Wissenschaft bezeichnen. Diese Aus-
drücke sind nun je nach dem Hauptgebiete des Bildungswesens ver-
schieden. Wir nennen nämlich denjenigen Theil der Bildung, der
äußerlich für sich ein abgeschlossenes Ganze bildet, aber sich selbst als
ein innerlich abgeschlossenes nicht anerkennt, die niedere, und den
Theil, der diesen Abschluß bringt, die höhere Bildung. Wo dagegen
eine Bildung ihren Werth selbst nur in der Vorbereitung für eine
andere Stufe sucht, sprechen wir von einer Vorbildung, während
die Stufe der fertigen Bildung die Fachbildung ist. Daher sprechen
wir von einer niederen und höheren Elementarbildung, oder von einer
Vorbildung und Fachbildung im Berufsbildungswesen, während bei der
allgemeinen Bildung, die an sich naturgemäß und ungemessen dem Ein-
zelnen überlassen bleibt, von dieser Unterscheidung keine Rede ist. Dem-
gemäß zerfällt zunächst die Hauptabtheilung der Elementar- und Be-
rufsbildung je in zwei Abtheilungen.

Dazu kommt nun als zweites systematisches Element die große,
unserem Jahrhundert eigene Thatsache, daß sich die Berufsbildung
selbst wieder in drei Haupttheile getheilt hat, die wir unten näher zu
bezeichnen haben, die gelehrte, die wirthschaftliche und die künst-
lerische
Berufsbildung. Jedes dieser Gebiete hat seine eigene Ge-
schichte, seine eigenen Anstalten, sein eigenes Recht, seine eigene Ent-
wicklung in jedem Lande, und hier ist zugleich die Verschiedenheit bei

anderes aufzuſtellen. Denn es iſt ganz unmöglich, ohne ein an-
erkanntes Syſtem zu einer Vergleichung zu gelangen; das Syſtem ſelbſt
iſt eben dasjenige, worin das Verſchiedene ſeinen gemeinſamen und
gleichartigen Ausdruck findet, und das Aufſtellen des letzteren iſt ja
eben die Vergleichung. Dagegen beſteht auch der Werth eines Syſtems
nicht eben bloß in der in ihm liegenden formellen Möglichkeit, den
ſonſt unüberſehbaren Stoff zu bewältigen, ſondern es enthält zugleich
die Grundlage des objektiven Urtheils über die Dinge, die man mit
ihm meſſen muß. Und ſo ſtehen wir nicht an, hier das Syſtem an
ſich der ſyſtematiſchen Darſtellung vorauszuſenden.

Die allgemeine Grundlage dieſes Syſtems iſt nun zunächſt aller-
dings der Unterſchied zwiſchen der Elementar-, der Berufs- und der
allgemeinen Bildung, wie wir denſelben bereits bezeichnet haben. Allein
dieſe Grundlage entwickelt ſich nun zu einem viel verzweigten Organis-
mus, und zwar vermöge des in dem Weſen aller Bildung liegenden
Satzes, daß am Ende jeder Theil der Bildung wieder Vorausſetzung
und zugleich Conſequenz aller andern Theile iſt. Es iſt nun für die
formale Auffaſſung von entſchiedener Wichtigkeit, ſich hier über die-
jenigen Ausdrücke zu einigen, welche eben dieß Verhältniß theils im
gewöhnlichen Leben, theils in der Wiſſenſchaft bezeichnen. Dieſe Aus-
drücke ſind nun je nach dem Hauptgebiete des Bildungsweſens ver-
ſchieden. Wir nennen nämlich denjenigen Theil der Bildung, der
äußerlich für ſich ein abgeſchloſſenes Ganze bildet, aber ſich ſelbſt als
ein innerlich abgeſchloſſenes nicht anerkennt, die niedere, und den
Theil, der dieſen Abſchluß bringt, die höhere Bildung. Wo dagegen
eine Bildung ihren Werth ſelbſt nur in der Vorbereitung für eine
andere Stufe ſucht, ſprechen wir von einer Vorbildung, während
die Stufe der fertigen Bildung die Fachbildung iſt. Daher ſprechen
wir von einer niederen und höheren Elementarbildung, oder von einer
Vorbildung und Fachbildung im Berufsbildungsweſen, während bei der
allgemeinen Bildung, die an ſich naturgemäß und ungemeſſen dem Ein-
zelnen überlaſſen bleibt, von dieſer Unterſcheidung keine Rede iſt. Dem-
gemäß zerfällt zunächſt die Hauptabtheilung der Elementar- und Be-
rufsbildung je in zwei Abtheilungen.

Dazu kommt nun als zweites ſyſtematiſches Element die große,
unſerem Jahrhundert eigene Thatſache, daß ſich die Berufsbildung
ſelbſt wieder in drei Haupttheile getheilt hat, die wir unten näher zu
bezeichnen haben, die gelehrte, die wirthſchaftliche und die künſt-
leriſche
Berufsbildung. Jedes dieſer Gebiete hat ſeine eigene Ge-
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wicklung in jedem Lande, und hier iſt zugleich die Verſchiedenheit bei

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[68/0096] anderes aufzuſtellen. Denn es iſt ganz unmöglich, ohne ein an- erkanntes Syſtem zu einer Vergleichung zu gelangen; das Syſtem ſelbſt iſt eben dasjenige, worin das Verſchiedene ſeinen gemeinſamen und gleichartigen Ausdruck findet, und das Aufſtellen des letzteren iſt ja eben die Vergleichung. Dagegen beſteht auch der Werth eines Syſtems nicht eben bloß in der in ihm liegenden formellen Möglichkeit, den ſonſt unüberſehbaren Stoff zu bewältigen, ſondern es enthält zugleich die Grundlage des objektiven Urtheils über die Dinge, die man mit ihm meſſen muß. Und ſo ſtehen wir nicht an, hier das Syſtem an ſich der ſyſtematiſchen Darſtellung vorauszuſenden. Die allgemeine Grundlage dieſes Syſtems iſt nun zunächſt aller- dings der Unterſchied zwiſchen der Elementar-, der Berufs- und der allgemeinen Bildung, wie wir denſelben bereits bezeichnet haben. Allein dieſe Grundlage entwickelt ſich nun zu einem viel verzweigten Organis- mus, und zwar vermöge des in dem Weſen aller Bildung liegenden Satzes, daß am Ende jeder Theil der Bildung wieder Vorausſetzung und zugleich Conſequenz aller andern Theile iſt. Es iſt nun für die formale Auffaſſung von entſchiedener Wichtigkeit, ſich hier über die- jenigen Ausdrücke zu einigen, welche eben dieß Verhältniß theils im gewöhnlichen Leben, theils in der Wiſſenſchaft bezeichnen. Dieſe Aus- drücke ſind nun je nach dem Hauptgebiete des Bildungsweſens ver- ſchieden. Wir nennen nämlich denjenigen Theil der Bildung, der äußerlich für ſich ein abgeſchloſſenes Ganze bildet, aber ſich ſelbſt als ein innerlich abgeſchloſſenes nicht anerkennt, die niedere, und den Theil, der dieſen Abſchluß bringt, die höhere Bildung. Wo dagegen eine Bildung ihren Werth ſelbſt nur in der Vorbereitung für eine andere Stufe ſucht, ſprechen wir von einer Vorbildung, während die Stufe der fertigen Bildung die Fachbildung iſt. Daher ſprechen wir von einer niederen und höheren Elementarbildung, oder von einer Vorbildung und Fachbildung im Berufsbildungsweſen, während bei der allgemeinen Bildung, die an ſich naturgemäß und ungemeſſen dem Ein- zelnen überlaſſen bleibt, von dieſer Unterſcheidung keine Rede iſt. Dem- gemäß zerfällt zunächſt die Hauptabtheilung der Elementar- und Be- rufsbildung je in zwei Abtheilungen. Dazu kommt nun als zweites ſyſtematiſches Element die große, unſerem Jahrhundert eigene Thatſache, daß ſich die Berufsbildung ſelbſt wieder in drei Haupttheile getheilt hat, die wir unten näher zu bezeichnen haben, die gelehrte, die wirthſchaftliche und die künſt- leriſche Berufsbildung. Jedes dieſer Gebiete hat ſeine eigene Ge- ſchichte, ſeine eigenen Anſtalten, ſein eigenes Recht, ſeine eigene Ent- wicklung in jedem Lande, und hier iſt zugleich die Verſchiedenheit bei

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. 68. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/96>, abgerufen am 21.11.2024.