Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868.Presse nennen. Sie hat dabei ihre zwei durch die Natur des geistigen Daraus nun folgen gewisse allgemeine Sätze für die Geschichte des Es gilt zunächst der Satz, daß die Beschränkung der Presse stets Preſſe nennen. Sie hat dabei ihre zwei durch die Natur des geiſtigen Daraus nun folgen gewiſſe allgemeine Sätze für die Geſchichte des Es gilt zunächſt der Satz, daß die Beſchränkung der Preſſe ſtets <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0111" n="95"/> Preſſe nennen. Sie hat dabei ihre zwei durch die Natur des geiſtigen<lb/> Lebens ſelbſt angedeuteten Wege. Beide ſind auch für das Verſtändniß<lb/> des hiſtoriſchen Preßrechts nicht ohne Bedeutung. Der eine beſteht in<lb/> der einfachen Mittheilung von Kenntniſſen und geiſtigen Thatſachen,<lb/> der zweite beſteht in der Anregung zu eigener, geiſtiger, ſelbſtthätiger<lb/> Arbeit. Daraus ergibt ſich, daß die Geſchichte des Rechts der Preß-<lb/> freiheit in der That auch nur mit demjenigen zu thun hat, was eben<lb/> ſich auf dieſen Geiſt der Preſſe bezieht. Das was wir als ſolchen be-<lb/> zeichnet haben, enthält daher ſtets <hi rendition="#g">geſellſchaftliche und ſtaatliche<lb/> Grundſätze, Forderungen</hi> und <hi rendition="#g">Darſtellungen</hi>, und die<lb/> Aufgabe der Preßbeſchränkung hat daher ſtets den Kampf der Verwal-<lb/> tung mit dieſen Forderungen und Darſtellungen aus Staat und Ge-<lb/> ſellſchaft zum Inhalt.</p><lb/> <p>Daraus nun folgen gewiſſe allgemeine Sätze für die Geſchichte des<lb/> Preßweſens, welche auch für das Verſtändniß einzelner Erſcheinungen<lb/> deſſelben maßgebend werden.</p><lb/> <p>Es gilt zunächſt der Satz, daß die Beſchränkung der Preſſe ſtets<lb/> in gradem Verhältniß zu der Schärfe der geſellſchaftlichen Gegenſätze<lb/> ſteht. Je tiefer die Kluft zwiſchen den einzelnen Ständen und Klaſſen<lb/> iſt, um ſo ſtrenger wird das Preßrecht. Iſt der geſellſchaftliche Kampf<lb/> geradezu ausgebrochen, ſo ändert ſich zugleich der Charakter des Druck-<lb/> werkes in ſeiner öffentlichen Stellung. Denn da die Schlußfolgerungen<lb/> alsdann ohnehin von jedem Einzelnen gezogen werden, und der offene<lb/> Kampf ſeinerſeits eben darin beſteht, daß die bis dahin inneren Schluß-<lb/> folgerungen zur äußern That übergehen, ſo verſchwindet thatſächlich der<lb/> Unterſchied zwiſchen Geiſt und Einzelſatz, und <hi rendition="#g">jede</hi> Beziehung auf ge-<lb/> ſellſchaftliche und öffentlich rechtliche Fragen wird eine That, und unter-<lb/> liegt dem Recht der That ſtatt dem des Geiſtes. Daher hält die Preß-<lb/> beſchränkung ſtets gleichen Schritt mit dem geſellſchaftlichen Kampfe.<lb/> Das erſte Stadium beſteht ſtets in dem Aufrechthalten einer großen<lb/> geiſtigen Entfernung von jeder praktiſchen Beziehung; das zweite er-<lb/> ſcheint in immer beſtimmter formulirten Anwendungen auf gegebene<lb/> öffentliche Verhältniſſe und in der Meinung der herrſchenden Elemente,<lb/> daß die Preſſe eine Partei bilden könne, während in der Wirklichkeit<lb/> ſtets die Partei die Preſſe bildet; das dritte erſcheint als unmittelbare<lb/> Verfolgung der Druckwerke und Verdammung ihres allgemeinſten Inhalts;<lb/> wo das eintritt, iſt ſtets der geſellſchaftliche Kampf nicht mehr weit<lb/> entfernt, und die Beſonnenheit wird alsdann ſtets auf beiden Seiten<lb/> gleichmäßig verloren. Dieſe Erſcheinungen wiederholen ſich mit einer<lb/> faſt geſetzlichen Regelmäßigkeit; leider wird die Bedeutung derſelben<lb/> gleichfalls regelmäßig erſt dann beachtet, wenn es zu ſpät iſt.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [95/0111]
Preſſe nennen. Sie hat dabei ihre zwei durch die Natur des geiſtigen
Lebens ſelbſt angedeuteten Wege. Beide ſind auch für das Verſtändniß
des hiſtoriſchen Preßrechts nicht ohne Bedeutung. Der eine beſteht in
der einfachen Mittheilung von Kenntniſſen und geiſtigen Thatſachen,
der zweite beſteht in der Anregung zu eigener, geiſtiger, ſelbſtthätiger
Arbeit. Daraus ergibt ſich, daß die Geſchichte des Rechts der Preß-
freiheit in der That auch nur mit demjenigen zu thun hat, was eben
ſich auf dieſen Geiſt der Preſſe bezieht. Das was wir als ſolchen be-
zeichnet haben, enthält daher ſtets geſellſchaftliche und ſtaatliche
Grundſätze, Forderungen und Darſtellungen, und die
Aufgabe der Preßbeſchränkung hat daher ſtets den Kampf der Verwal-
tung mit dieſen Forderungen und Darſtellungen aus Staat und Ge-
ſellſchaft zum Inhalt.
Daraus nun folgen gewiſſe allgemeine Sätze für die Geſchichte des
Preßweſens, welche auch für das Verſtändniß einzelner Erſcheinungen
deſſelben maßgebend werden.
Es gilt zunächſt der Satz, daß die Beſchränkung der Preſſe ſtets
in gradem Verhältniß zu der Schärfe der geſellſchaftlichen Gegenſätze
ſteht. Je tiefer die Kluft zwiſchen den einzelnen Ständen und Klaſſen
iſt, um ſo ſtrenger wird das Preßrecht. Iſt der geſellſchaftliche Kampf
geradezu ausgebrochen, ſo ändert ſich zugleich der Charakter des Druck-
werkes in ſeiner öffentlichen Stellung. Denn da die Schlußfolgerungen
alsdann ohnehin von jedem Einzelnen gezogen werden, und der offene
Kampf ſeinerſeits eben darin beſteht, daß die bis dahin inneren Schluß-
folgerungen zur äußern That übergehen, ſo verſchwindet thatſächlich der
Unterſchied zwiſchen Geiſt und Einzelſatz, und jede Beziehung auf ge-
ſellſchaftliche und öffentlich rechtliche Fragen wird eine That, und unter-
liegt dem Recht der That ſtatt dem des Geiſtes. Daher hält die Preß-
beſchränkung ſtets gleichen Schritt mit dem geſellſchaftlichen Kampfe.
Das erſte Stadium beſteht ſtets in dem Aufrechthalten einer großen
geiſtigen Entfernung von jeder praktiſchen Beziehung; das zweite er-
ſcheint in immer beſtimmter formulirten Anwendungen auf gegebene
öffentliche Verhältniſſe und in der Meinung der herrſchenden Elemente,
daß die Preſſe eine Partei bilden könne, während in der Wirklichkeit
ſtets die Partei die Preſſe bildet; das dritte erſcheint als unmittelbare
Verfolgung der Druckwerke und Verdammung ihres allgemeinſten Inhalts;
wo das eintritt, iſt ſtets der geſellſchaftliche Kampf nicht mehr weit
entfernt, und die Beſonnenheit wird alsdann ſtets auf beiden Seiten
gleichmäßig verloren. Dieſe Erſcheinungen wiederholen ſich mit einer
faſt geſetzlichen Regelmäßigkeit; leider wird die Bedeutung derſelben
gleichfalls regelmäßig erſt dann beachtet, wenn es zu ſpät iſt.
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