Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868.als allgemeine Bildungsanstalten. So wichtig die Sache auch ist -- Immer klarer aber erscheint es, daß die Verwaltungslehre Wien, November 1867. L. Stein. als allgemeine Bildungsanſtalten. So wichtig die Sache auch iſt — Immer klarer aber erſcheint es, daß die Verwaltungslehre Wien, November 1867. L. Stein. <TEI> <text> <front> <div n="1"> <p><pb facs="#f0014" n="VIII"/> als allgemeine Bildungsanſtalten. So wichtig die Sache auch iſt<lb/> und ſo tief ſie auch in das geiſtige Leben der Völker hineingreifen<lb/> wird, ſo fehlt uns doch ſogar die Statiſtik der Sache, geſchweige<lb/> denn eine eingehende Bearbeitung derſelben. Das ſind Arbeiten,<lb/> die große Vorbereitung fordern, und ihren Mann ganz in Anſpruch<lb/> nehmen; es iſt unmöglich, ſie in der Verwaltungslehre zu erſchöpfen.<lb/> Aber was ſie vermag, das iſt, dazu die Anregung zu geben, indem<lb/> ſie die allgemeine organiſche Bedeutung derſelben feſtſtellt, und einer<lb/> beſonderen Bearbeitung damit ihren allgemeinen Werth verleiht. Wir<lb/> wären ſtolz darauf, zu ſolchen, wahrlich hochwichtigen Arbeiten den<lb/> ſyſtematiſchen Platz und den Anlaß geben zu dürfen.</p><lb/> <p>— Immer klarer aber erſcheint es, daß die Verwaltungslehre<lb/> dasjenige Gebiet der Staatswiſſenſchaft iſt, das an Bedeutung von<lb/> keinem andern übertroffen, an innerem und äußerem Reichthum<lb/> von keinem andern erreicht wird. Keine menſchliche Arbeit eines<lb/> Einzelnen wird allen ihren auch nur mäßigen Anforderungen jemals<lb/> genügen. Wann wird die Zeit kommen, wo ſie wie die andern<lb/> Wiſſenſchaften, die Aufgabe eines eigenen Berufes bilden wird? —<lb/> Und bis dahin möge man das Unvollendete darum freundlich hin-<lb/> nehmen, weil es denn doch den Blick auf die künftige Größe dieſes<lb/> Gebietes niemals verloren hat.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Wien</hi>, November 1867.</p><lb/> <p> <hi rendition="#et"> <hi rendition="#b">L. Stein.</hi> </hi> </p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </front> </text> </TEI> [VIII/0014]
als allgemeine Bildungsanſtalten. So wichtig die Sache auch iſt
und ſo tief ſie auch in das geiſtige Leben der Völker hineingreifen
wird, ſo fehlt uns doch ſogar die Statiſtik der Sache, geſchweige
denn eine eingehende Bearbeitung derſelben. Das ſind Arbeiten,
die große Vorbereitung fordern, und ihren Mann ganz in Anſpruch
nehmen; es iſt unmöglich, ſie in der Verwaltungslehre zu erſchöpfen.
Aber was ſie vermag, das iſt, dazu die Anregung zu geben, indem
ſie die allgemeine organiſche Bedeutung derſelben feſtſtellt, und einer
beſonderen Bearbeitung damit ihren allgemeinen Werth verleiht. Wir
wären ſtolz darauf, zu ſolchen, wahrlich hochwichtigen Arbeiten den
ſyſtematiſchen Platz und den Anlaß geben zu dürfen.
— Immer klarer aber erſcheint es, daß die Verwaltungslehre
dasjenige Gebiet der Staatswiſſenſchaft iſt, das an Bedeutung von
keinem andern übertroffen, an innerem und äußerem Reichthum
von keinem andern erreicht wird. Keine menſchliche Arbeit eines
Einzelnen wird allen ihren auch nur mäßigen Anforderungen jemals
genügen. Wann wird die Zeit kommen, wo ſie wie die andern
Wiſſenſchaften, die Aufgabe eines eigenen Berufes bilden wird? —
Und bis dahin möge man das Unvollendete darum freundlich hin-
nehmen, weil es denn doch den Blick auf die künftige Größe dieſes
Gebietes niemals verloren hat.
Wien, November 1867.
L. Stein.
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