Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868.belustigungen der niedern fortsetzen. In Griechenland aber trat allmählig Die ständische Zeit nämlich schließt allerdings alle ihre Funktionen Wir haben diese, als Uebergang und Vorbereitung der staats- beluſtigungen der niedern fortſetzen. In Griechenland aber trat allmählig Die ſtändiſche Zeit nämlich ſchließt allerdings alle ihre Funktionen Wir haben dieſe, als Uebergang und Vorbereitung der ſtaats- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0045" n="29"/> beluſtigungen der niedern fortſetzen. In Griechenland aber trat allmählig<lb/> an die Stelle jener öffentlichen Wettkämpfe die verderbliche Schauluſt<lb/> der feierlichen Aufzüge, die namentlich in Athen eine gewaltſame Aus-<lb/> beutung der höhern Klaſſe durch das Volk enthielten, in Rom die<lb/> Gladiatorenwirthſchaft und die Arena, ſelbſt in Deutſchland die Spiele<lb/> der Ringelreiter, die öffentlichen Gaukler und Gymnaſten und ähn-<lb/> liches. Zu ſelbſtändigen <hi rendition="#g">Anſtalten</hi> bringt es dieſe Ordnung nicht;<lb/> die rein kriegeriſche Aufgabe jener öffentlichen Produktionen läßt über-<lb/> haupt die Idee einer geiſtigen Bildung, wie ſie namentlich in den<lb/> griechiſchen und den deutſchen Sängerkämpfen ſich eine Zeit lang er-<lb/> halten, allmählig untergehen; das geiſtige Element bedarf einer neuen<lb/> Grundlage, eines neuen Ausdruckes, und die ſtändiſche Epoche, indem<lb/> ſie dieſe überhaupt darbietet, wird damit auch die Schöpferin einer<lb/> neuen Geſtalt dieſer Erſcheinungen.</p><lb/> <p>Die ſtändiſche Zeit nämlich ſchließt allerdings alle ihre Funktionen<lb/> in die feſten Gränzen der Körperſchaften ein; allein die Idee des Be-<lb/> rufes, auf der ſie ruht, lebt in dieſem fort. Sie aber fordert geiſtige<lb/> Nahrung, und dieſe wieder kann weder bei der Elementar- noch bei der<lb/> Berufsbildung ſtehen bleiben; ſie will zugleich eine allgemeine ſein.<lb/> Das iſt es nun, was mit dieſer Zeit die eigentlichen Bildungsanſtalten<lb/> entſtehen läßt. Ihr Charakter liegt in dieſem Weſen der ſtändiſchen<lb/> Berufsbildung. Sie ſind vorzugsweiſe geiſtiger Natur, und ſchließen<lb/> ſich naturgemäß an die geiſtige <hi rendition="#g">Fachbildung</hi> an. Auch ihre Form<lb/> iſt damit gegeben. Sie ſind eben deßhalb weſentlich in der Form der<lb/><hi rendition="#g">Bibliotheken</hi> und <hi rendition="#g">wiſſenſchaftlichen Sammlungen</hi> gegeben,<lb/> und bilden, da ſie zunächſt für die Fachbildung beſtimmt ſind, einen<lb/> Theil der Fachbildungsanſtalten, der Univerſitäten. Mit ihnen beginnt<lb/> eigentlich das Gebiet der ſelbſtändigen allgemeinen Bildungsanſtalten.<lb/> Denn wie die Univerſitäten ſelbſt ihrer ganzen Natur nach ſich nicht<lb/> auf die ſtrenge ſtändiſche Unterſcheidung der Klaſſen beſchränken, ſo<lb/> tragen auch jene Bibliotheken und Sammlungen gleich anfangs den<lb/> Keim <hi rendition="#g">öffentlicher</hi> Anſtalten in ſich. Dieſer Charakter erhielt ſich für<lb/> diejenigen Anſtalten, welche ſich an die Univerſitäten anſchließen und<lb/> nicht gerade ſtrenge Fachbildung vorausſetzen, wie botaniſche Gärten,<lb/> Naturalienkabinette u. ſ. w. Gemeinſam aber iſt dieſen Anſtalten, ver-<lb/> möge dieſer ihrer urſprünglichen Beſtimmung, der Gedanke, daß ſie nicht<lb/> Genußmittel, ſondern Arbeitsmittel ſind; in dieſer Gränze werden ſie<lb/> ſtrenge erhalten; dieſes Princip iſt ihnen geblieben und iſt dasjenige,<lb/> was ſie weſentlich von denen der folgenden Epoche unterſcheidet.</p><lb/> <p>Wir haben dieſe, als Uebergang und Vorbereitung der ſtaats-<lb/> bürgerlichen Geſellſchaft, die polizeiliche genannt. Das Verhältniß der<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [29/0045]
beluſtigungen der niedern fortſetzen. In Griechenland aber trat allmählig
an die Stelle jener öffentlichen Wettkämpfe die verderbliche Schauluſt
der feierlichen Aufzüge, die namentlich in Athen eine gewaltſame Aus-
beutung der höhern Klaſſe durch das Volk enthielten, in Rom die
Gladiatorenwirthſchaft und die Arena, ſelbſt in Deutſchland die Spiele
der Ringelreiter, die öffentlichen Gaukler und Gymnaſten und ähn-
liches. Zu ſelbſtändigen Anſtalten bringt es dieſe Ordnung nicht;
die rein kriegeriſche Aufgabe jener öffentlichen Produktionen läßt über-
haupt die Idee einer geiſtigen Bildung, wie ſie namentlich in den
griechiſchen und den deutſchen Sängerkämpfen ſich eine Zeit lang er-
halten, allmählig untergehen; das geiſtige Element bedarf einer neuen
Grundlage, eines neuen Ausdruckes, und die ſtändiſche Epoche, indem
ſie dieſe überhaupt darbietet, wird damit auch die Schöpferin einer
neuen Geſtalt dieſer Erſcheinungen.
Die ſtändiſche Zeit nämlich ſchließt allerdings alle ihre Funktionen
in die feſten Gränzen der Körperſchaften ein; allein die Idee des Be-
rufes, auf der ſie ruht, lebt in dieſem fort. Sie aber fordert geiſtige
Nahrung, und dieſe wieder kann weder bei der Elementar- noch bei der
Berufsbildung ſtehen bleiben; ſie will zugleich eine allgemeine ſein.
Das iſt es nun, was mit dieſer Zeit die eigentlichen Bildungsanſtalten
entſtehen läßt. Ihr Charakter liegt in dieſem Weſen der ſtändiſchen
Berufsbildung. Sie ſind vorzugsweiſe geiſtiger Natur, und ſchließen
ſich naturgemäß an die geiſtige Fachbildung an. Auch ihre Form
iſt damit gegeben. Sie ſind eben deßhalb weſentlich in der Form der
Bibliotheken und wiſſenſchaftlichen Sammlungen gegeben,
und bilden, da ſie zunächſt für die Fachbildung beſtimmt ſind, einen
Theil der Fachbildungsanſtalten, der Univerſitäten. Mit ihnen beginnt
eigentlich das Gebiet der ſelbſtändigen allgemeinen Bildungsanſtalten.
Denn wie die Univerſitäten ſelbſt ihrer ganzen Natur nach ſich nicht
auf die ſtrenge ſtändiſche Unterſcheidung der Klaſſen beſchränken, ſo
tragen auch jene Bibliotheken und Sammlungen gleich anfangs den
Keim öffentlicher Anſtalten in ſich. Dieſer Charakter erhielt ſich für
diejenigen Anſtalten, welche ſich an die Univerſitäten anſchließen und
nicht gerade ſtrenge Fachbildung vorausſetzen, wie botaniſche Gärten,
Naturalienkabinette u. ſ. w. Gemeinſam aber iſt dieſen Anſtalten, ver-
möge dieſer ihrer urſprünglichen Beſtimmung, der Gedanke, daß ſie nicht
Genußmittel, ſondern Arbeitsmittel ſind; in dieſer Gränze werden ſie
ſtrenge erhalten; dieſes Princip iſt ihnen geblieben und iſt dasjenige,
was ſie weſentlich von denen der folgenden Epoche unterſcheidet.
Wir haben dieſe, als Uebergang und Vorbereitung der ſtaats-
bürgerlichen Geſellſchaft, die polizeiliche genannt. Das Verhältniß der
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