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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868.

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gewisse Bekanntschaft mit dem ersteren und ein Verständniß der letzteren.
Es ist eben deßhalb nur für diejenigen da, welche lesend zu arbeiten ver-
stehen. Es ist ferner aus demselben Grunde der höchste Ausdruck der
geistigen Individualität; es behält diesen Charakter und wirkt daher
stets individuell. Die Bedeutung des Buches besteht darin, daß es der
Regel nach aus langer, innerer Beschäftigung mit seinem Gegenstande
hervorgeht, und daher eine solche bei seinem Leser fordert und erzeugt.
Seine Macht besteht eben deßhalb wiederum darin, dem was es sagt
den Charakter und damit den Einfluß und das Recht einer Wahr-
heit
zu geben; sein Einfluß ist ein gewaltiger, aber vermöge seiner
Natur zugleich ein beschränkter. Sein Kreis ist eng; es wirkt aber der
Regel nach erst durch die welche es gelesen und ihrerseits verarbeitet
haben.

Die Flugschrift dagegen hat zur Aufgabe eine bestimmte einzelne
Frage, und zwar meist aus dem Gebiete des öffentlichen Rechts, in
specieller Beziehung auf einen bestimmten Zustand zu erledigen. Die
Flugschrift ist dadurch fähig, nicht bloß specielle Anschauungen, sondern
auch specielle Interessen mit der ganzen Energie der individuellen Per-
sönlichkeit zu vertreten. Sie leistet stets für das Ganze weniger, für
das Einzelne dagegen mehr als ein Buch, und darin besteht ihre
Stellung in der geistigen Bewegung durch die Presse.

Die Zeitschrift ist stets eine Sammlung individueller Arbeiten.
Sie hat daher niemals eine individuelle Richtung; von Vielen geschrieben,
soll sie für Viele und Verschiedene wirken, und ihren Erfolg sucht sie
daher nicht in der Durchführung einer einzelnen Wahrheit, sondern in
der Förderung der allgemeinen Bildung im Geiste einer bestimmten
höheren Anschauung.

Das Fachblatt bedarf keiner besonderen Charakteristik. Es ist
die Presse des Berufes und seiner Bildung, mit allen Momenten der
Presse für die specielle Fachbildung ausgestattet, aber auch auf diese
beschränkt.

Das Wesen der Tagespresse endlich läßt sich bei dem unge-
heuren Umfang und dem grundsätzlich unbegränzten Gebiet ihres Inhalts
wohl kaum anders bezeichnen, als indem man sagt, daß sie es eigent-
lich ist, welche dazu bestimmt und dafür thätig erscheint, den ganzen
Einfluß, den das geistige Leben der Gesammtheit auf alle
Einzelnen haben soll und hat, mit unermüdlicher Arbeit
täglich zu vermitteln
. Die Tagespresse kann daher ihrer Natur
nach kein Element des geistigen Lebens ausschließen, weder die That-
sachen und Fragen des öffentlichen Rechts, noch die der Volkswirth-
schaft, noch die der abstrakten Wissenschaft, noch sogar das Bedürfniß

gewiſſe Bekanntſchaft mit dem erſteren und ein Verſtändniß der letzteren.
Es iſt eben deßhalb nur für diejenigen da, welche leſend zu arbeiten ver-
ſtehen. Es iſt ferner aus demſelben Grunde der höchſte Ausdruck der
geiſtigen Individualität; es behält dieſen Charakter und wirkt daher
ſtets individuell. Die Bedeutung des Buches beſteht darin, daß es der
Regel nach aus langer, innerer Beſchäftigung mit ſeinem Gegenſtande
hervorgeht, und daher eine ſolche bei ſeinem Leſer fordert und erzeugt.
Seine Macht beſteht eben deßhalb wiederum darin, dem was es ſagt
den Charakter und damit den Einfluß und das Recht einer Wahr-
heit
zu geben; ſein Einfluß iſt ein gewaltiger, aber vermöge ſeiner
Natur zugleich ein beſchränkter. Sein Kreis iſt eng; es wirkt aber der
Regel nach erſt durch die welche es geleſen und ihrerſeits verarbeitet
haben.

Die Flugſchrift dagegen hat zur Aufgabe eine beſtimmte einzelne
Frage, und zwar meiſt aus dem Gebiete des öffentlichen Rechts, in
ſpecieller Beziehung auf einen beſtimmten Zuſtand zu erledigen. Die
Flugſchrift iſt dadurch fähig, nicht bloß ſpecielle Anſchauungen, ſondern
auch ſpecielle Intereſſen mit der ganzen Energie der individuellen Per-
ſönlichkeit zu vertreten. Sie leiſtet ſtets für das Ganze weniger, für
das Einzelne dagegen mehr als ein Buch, und darin beſteht ihre
Stellung in der geiſtigen Bewegung durch die Preſſe.

Die Zeitſchrift iſt ſtets eine Sammlung individueller Arbeiten.
Sie hat daher niemals eine individuelle Richtung; von Vielen geſchrieben,
ſoll ſie für Viele und Verſchiedene wirken, und ihren Erfolg ſucht ſie
daher nicht in der Durchführung einer einzelnen Wahrheit, ſondern in
der Förderung der allgemeinen Bildung im Geiſte einer beſtimmten
höheren Anſchauung.

Das Fachblatt bedarf keiner beſonderen Charakteriſtik. Es iſt
die Preſſe des Berufes und ſeiner Bildung, mit allen Momenten der
Preſſe für die ſpecielle Fachbildung ausgeſtattet, aber auch auf dieſe
beſchränkt.

Das Weſen der Tagespreſſe endlich läßt ſich bei dem unge-
heuren Umfang und dem grundſätzlich unbegränzten Gebiet ihres Inhalts
wohl kaum anders bezeichnen, als indem man ſagt, daß ſie es eigent-
lich iſt, welche dazu beſtimmt und dafür thätig erſcheint, den ganzen
Einfluß, den das geiſtige Leben der Geſammtheit auf alle
Einzelnen haben ſoll und hat, mit unermüdlicher Arbeit
täglich zu vermitteln
. Die Tagespreſſe kann daher ihrer Natur
nach kein Element des geiſtigen Lebens ausſchließen, weder die That-
ſachen und Fragen des öffentlichen Rechts, noch die der Volkswirth-
ſchaft, noch die der abſtrakten Wiſſenſchaft, noch ſogar das Bedürfniß

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 6. Stuttgart, 1868, S. 54. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre06_1868/70>, abgerufen am 11.05.2024.