Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.Seite III. Die Entwährung als ein Rechtsbegriff der staatsbürgerlichen Gesell- schaftsordnung 74 IV. Das System der Entwährung. Gesellschaftliche Natur der Grund- entlastung, Gemeinheitstheilung, Ablösung, Enteignung und des Staatsnothrechts 77 V. Das öffentliche Recht der Entwährungen, seine systematische Stelle und seine Principien 84 VI. Elemente der Geschichte der Entwährungen. Charakter der Gesetz- gebung von Frankreich, England und Deutschland 88 II. Die einzelnen Entwährungen 93 Die Grundentlastung 93 I. Der formale Begriff derselben 93 II. Die Geschichte der Unfreiheit der Geschlechterordnungen Europa's in der Grundherrlichkeit. Die Grundverhältnisse der Befreiung durch die Staatsidee. Der Begriff der Selbstverwaltung 96 Englands Entlastungswesen 108 Erste Epoche. Von der Eroberung bis auf Karl II. 109 Zweite Epoche. Von 12. Ch. II. c. 24 bis zum 19. Jahrhundert 124 Dritte Epoche. Die Grundentlastung. 6. 7. Will. IV. 71. 4. 5. Vict. 35. 9. 10. Vict. 73 134 Frankreichs Grundentlastung 140 Deutschlands Grundentlastung 150 I. Allgemeiner Charakter 150 II. Die Ausbildung der bäuerlichen Unfreiheit durch die Geschlechter bis nach dem dreißigjährigen Krieg 152 III. Der Uebergang der bäuerlichen Unfreiheit in die Rechtswissenschaft und das Privateigenthum der Grundherrlichkeit an ihren öffentlichen Rechten. (Estor. Hauschild, das "deutsche Privatrecht" des 18. Jahr- hunderts) 157 IV. Der Beginn des Kampfes mit dem Geschlechterrecht. Das Domi- nium eminens und seine Geschichte. (Die drei Epochen: Hugo Grotius. Biener. Posse. Runde. Das Dominium eminens ver- schwindet und das Princip des Entwährungsrechts überhaupt tritt an seine Stelle. Das Jus eminens und sein Unterschied vom Dominium eminens) 164 V. Das Verhältniß der staatswissenschaftlichen Literatur zur Grund- entlastung. (Justi, Berg, Runde, Fichte; die romantische Schule in der Bauernfrage: Adam Müller. Die historisch-juristische Rich- tung: die Entschädigung; die landwirthschaftliche Richtung: Thaer und Stüve) 178 VI. Die wirkliche Entlastung durch Gesetzgebung und Verwaltung des Staats 191 1) Der Kampf der Staatsgewalt gegen Leibeigenschaft und Patri- monialgerichtsbarkeit 192 Seite III. Die Entwährung als ein Rechtsbegriff der ſtaatsbürgerlichen Geſell- ſchaftsordnung 74 IV. Das Syſtem der Entwährung. Geſellſchaftliche Natur der Grund- entlaſtung, Gemeinheitstheilung, Ablöſung, Enteignung und des Staatsnothrechts 77 V. Das öffentliche Recht der Entwährungen, ſeine ſyſtematiſche Stelle und ſeine Principien 84 VI. Elemente der Geſchichte der Entwährungen. Charakter der Geſetz- gebung von Frankreich, England und Deutſchland 88 II. Die einzelnen Entwährungen 93 Die Grundentlaſtung 93 I. Der formale Begriff derſelben 93 II. Die Geſchichte der Unfreiheit der Geſchlechterordnungen Europa’s in der Grundherrlichkeit. Die Grundverhältniſſe der Befreiung durch die Staatsidee. Der Begriff der Selbſtverwaltung 96 Englands Entlaſtungsweſen 108 Erſte Epoche. Von der Eroberung bis auf Karl II. 109 Zweite Epoche. Von 12. Ch. II. c. 24 bis zum 19. Jahrhundert 124 Dritte Epoche. Die Grundentlaſtung. 6. 7. Will. IV. 71. 4. 5. Vict. 35. 9. 10. Vict. 73 134 Frankreichs Grundentlaſtung 140 Deutſchlands Grundentlaſtung 150 I. Allgemeiner Charakter 150 II. Die Ausbildung der bäuerlichen Unfreiheit durch die Geſchlechter bis nach dem dreißigjährigen Krieg 152 III. Der Uebergang der bäuerlichen Unfreiheit in die Rechtswiſſenſchaft und das Privateigenthum der Grundherrlichkeit an ihren öffentlichen Rechten. (Eſtor. Hauſchild, das „deutſche Privatrecht“ des 18. Jahr- hunderts) 157 IV. Der Beginn des Kampfes mit dem Geſchlechterrecht. Das Domi- nium eminens und ſeine Geſchichte. (Die drei Epochen: Hugo Grotius. Biener. Poſſe. Runde. Das Dominium eminens ver- ſchwindet und das Princip des Entwährungsrechts überhaupt tritt an ſeine Stelle. 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III. Die Entwährung als ein Rechtsbegriff der ſtaatsbürgerlichen Geſell-
ſchaftsordnung 74
IV. Das Syſtem der Entwährung. Geſellſchaftliche Natur der Grund-
entlaſtung, Gemeinheitstheilung, Ablöſung, Enteignung und des
Staatsnothrechts 77
V. Das öffentliche Recht der Entwährungen, ſeine ſyſtematiſche Stelle
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VI. Elemente der Geſchichte der Entwährungen. Charakter der Geſetz-
gebung von Frankreich, England und Deutſchland 88
II. Die einzelnen Entwährungen 93
Die Grundentlaſtung 93
I. Der formale Begriff derſelben 93
II. Die Geſchichte der Unfreiheit der Geſchlechterordnungen Europa’s
in der Grundherrlichkeit. Die Grundverhältniſſe der Befreiung
durch die Staatsidee. Der Begriff der Selbſtverwaltung 96
Englands Entlaſtungsweſen 108
Erſte Epoche. Von der Eroberung bis auf Karl II. 109
Zweite Epoche. Von 12. Ch. II. c. 24 bis zum 19. Jahrhundert 124
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I. Allgemeiner Charakter 150
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bis nach dem dreißigjährigen Krieg 152
III. Der Uebergang der bäuerlichen Unfreiheit in die Rechtswiſſenſchaft
und das Privateigenthum der Grundherrlichkeit an ihren öffentlichen
Rechten. (Eſtor. Hauſchild, das „deutſche Privatrecht“ des 18. Jahr-
hunderts) 157
IV. Der Beginn des Kampfes mit dem Geſchlechterrecht. Das Domi-
nium eminens und ſeine Geſchichte. (Die drei Epochen: Hugo
Grotius. Biener. Poſſe. Runde. Das Dominium eminens ver-
ſchwindet und das Princip des Entwährungsrechts überhaupt tritt
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Dominium eminens) 164
V. Das Verhältniß der ſtaatswiſſenſchaftlichen Literatur zur Grund-
entlaſtung. (Juſti, Berg, Runde, Fichte; die romantiſche Schule
in der Bauernfrage: Adam Müller. Die hiſtoriſch-juriſtiſche Rich-
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und Stüve) 178
VI. Die wirkliche Entlaſtung durch Geſetzgebung und Verwaltung des
Staats 191
1) Der Kampf der Staatsgewalt gegen Leibeigenſchaft und Patri-
monialgerichtsbarkeit 192
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