Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 7. Stuttgart, 1868.Seite Erster Theil. Das Enteignungsverfahren und sein Recht 324 1) Die Genehmigung des Unternehmens 325 2) Die Genehmigung des Enteignungsplanes 327 3) Der Enteignungsspruch und der Uebergang des Eigenthums 332 Zweiter Theil. Das Entschädigungsverfahren und sein Recht 336 1) Die Feststellung der Entschädigung 337 2) Das Auszahlungsverfahren 340 Das Staatsnothrecht 342 I. Wesen desselben 342 II. Unterschied des Nothverordnungsrechts vom eigentlichen Staats- nothrecht, und des Staatsnothrechts von der Enteignung. Gesetz- gebung 344 III. Das System des Staatsnothrechts 345 1) Die Enteignung des Staatsnothrechts 346 2) Die Entschädigung des Staatsnothrechts 347 Seite Erſter Theil. Das Enteignungsverfahren und ſein Recht 324 1) Die Genehmigung des Unternehmens 325 2) Die Genehmigung des Enteignungsplanes 327 3) Der Enteignungsſpruch und der Uebergang des Eigenthums 332 Zweiter Theil. Das Entſchädigungsverfahren und ſein Recht 336 1) Die Feſtſtellung der Entſchädigung 337 2) Das Auszahlungsverfahren 340 Das Staatsnothrecht 342 I. Weſen deſſelben 342 II. Unterſchied des Nothverordnungsrechts vom eigentlichen Staats- nothrecht, und des Staatsnothrechts von der Enteignung. Geſetz- gebung 344 III. Das Syſtem des Staatsnothrechts 345 1) Die Enteignung des Staatsnothrechts 346 2) Die Entſchädigung des Staatsnothrechts 347 <TEI> <text> <front> <div type="contents"> <list> <pb facs="#f0018" n="XII"/> <item> <hi rendition="#right">Seite</hi> </item><lb/> <item>Erſter Theil. Das Enteignungsverfahren und ſein Recht <ref>324</ref></item><lb/> <item>1) Die Genehmigung des Unternehmens <ref>325</ref></item><lb/> <item>2) Die Genehmigung des Enteignungsplanes <ref>327</ref></item><lb/> <item>3) Der Enteignungsſpruch und der Uebergang des Eigenthums <ref>332</ref></item><lb/> <item>Zweiter Theil. Das Entſchädigungsverfahren und ſein Recht <ref>336</ref></item><lb/> <item>1) Die Feſtſtellung der Entſchädigung <ref>337</ref></item><lb/> <item>2) Das Auszahlungsverfahren <ref>340</ref></item><lb/> <item> <hi rendition="#g">Das Staatsnothrecht</hi> <ref>342</ref> </item><lb/> <item><hi rendition="#aq">I.</hi> Weſen deſſelben <ref>342</ref></item><lb/> <item><hi rendition="#aq">II.</hi> Unterſchied des Nothverordnungsrechts vom eigentlichen Staats-<lb/> nothrecht, und des Staatsnothrechts von der Enteignung. Geſetz-<lb/> gebung <ref>344</ref></item><lb/> <item><hi rendition="#aq">III.</hi> Das Syſtem des Staatsnothrechts <ref>345</ref></item><lb/> <item>1) Die Enteignung des Staatsnothrechts <ref>346</ref></item><lb/> <item>2) Die Entſchädigung des Staatsnothrechts <ref>347</ref></item> </list> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </front> <body> </body> </text> </TEI> [XII/0018]
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Erſter Theil. Das Enteignungsverfahren und ſein Recht 324
1) Die Genehmigung des Unternehmens 325
2) Die Genehmigung des Enteignungsplanes 327
3) Der Enteignungsſpruch und der Uebergang des Eigenthums 332
Zweiter Theil. Das Entſchädigungsverfahren und ſein Recht 336
1) Die Feſtſtellung der Entſchädigung 337
2) Das Auszahlungsverfahren 340
Das Staatsnothrecht 342
I. Weſen deſſelben 342
II. Unterſchied des Nothverordnungsrechts vom eigentlichen Staats-
nothrecht, und des Staatsnothrechts von der Enteignung. Geſetz-
gebung 344
III. Das Syſtem des Staatsnothrechts 345
1) Die Enteignung des Staatsnothrechts 346
2) Die Entſchädigung des Staatsnothrechts 347
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