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Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846.

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kann indessen ihr Daseyn nicht weiter hinauf nachweisen als bis zum Jahre 1518, wo Kaiser Maximilian die schwäbisch-österreichischen und vorarlbergischen Stände auf einen Landtag nach Augsburg rief. Die Herrschaften, welche damals noch in den Händen adeliger Geschlechter lagen, waren reichsfrei, wie z.B. die Grafschaft Hohenems, daher keine Adelsbank, und die Geistlichkeit gelangte ebensowenig zur Standschaft. Deßhalb traten auf den vorarlbergischen Landtagen, welche in gewöhnlichen Zeiten jährlich zu Feldkirch gehalten wurden, nur Bürger und Bauern auf - für jene, die Bürgermeister der drei Städte Feldkirch, Bregenz und Bludenz, für diese die Vertreter der einundzwanzig bäuerlichen Standesbezirke, in welche das Ländchen getheilt war, im Ganzen also vierundzwanzig Abgeordnete. In den Wirkungskreis der Stände gehörte zunächst das Steuerwesen - das landesfürstliche Postulat betrug 39,400 fl. - und die Vertheidigung des Landes. Zu letzterem Ende hatten sie bei Feindesgefahr die gesammte Landmiliz aufzubieten, welche auf 6000 Mann gestellt war. In Behauptung ihrer ständischen Rechte und in Abweisung aller Anforderungen, die ihnen unbillig und nachtheilig schienen, haben sich die vorarlbergischen Stände immer sehr zäh und hartnäckig bewiesen. König Maximilian von Bayern hat wie die tirolischen, so die vorarlbergischen Stände aufgehoben. Als das Land wieder an Oesterreich fiel, sollte nun auch wie in Tirol so in Vorarlberg die ständische Verfassung neuerdings ins Leben treten, und zwar in der nämlichen Gestalt wie sie im Jahre 1805 bestanden, abgerechnet etliche kleine Aenderungen. Man ging im Jahre 1816 sogar schon so weit die ständischen Vertreter zu wählen. Da aber die endliche Organisation noch nicht erfolgt ist, so sind sie auch bis zum heutigen Tage noch nicht zusammenberufen worden. Auf den tirolischen Landtagen waren die Vorarlberger wegen jener politischen Getrenntheit, die in ihrem Ländchen eine eigene ständische Verfassung erblühen ließ, zu keiner Zeit, vertreten.

Der Kreis Vorarlberg hat nach seinem gegenwärtigen Bestande einen Flächeninhalts von 461/2 Geviertmeilen, und auf diesen wohnte im Jahre 1843 eine Bevölkerung von 101,320

kann indessen ihr Daseyn nicht weiter hinauf nachweisen als bis zum Jahre 1518, wo Kaiser Maximilian die schwäbisch-österreichischen und vorarlbergischen Stände auf einen Landtag nach Augsburg rief. Die Herrschaften, welche damals noch in den Händen adeliger Geschlechter lagen, waren reichsfrei, wie z.B. die Grafschaft Hohenems, daher keine Adelsbank, und die Geistlichkeit gelangte ebensowenig zur Standschaft. Deßhalb traten auf den vorarlbergischen Landtagen, welche in gewöhnlichen Zeiten jährlich zu Feldkirch gehalten wurden, nur Bürger und Bauern auf – für jene, die Bürgermeister der drei Städte Feldkirch, Bregenz und Bludenz, für diese die Vertreter der einundzwanzig bäuerlichen Standesbezirke, in welche das Ländchen getheilt war, im Ganzen also vierundzwanzig Abgeordnete. In den Wirkungskreis der Stände gehörte zunächst das Steuerwesen – das landesfürstliche Postulat betrug 39,400 fl. – und die Vertheidigung des Landes. Zu letzterem Ende hatten sie bei Feindesgefahr die gesammte Landmiliz aufzubieten, welche auf 6000 Mann gestellt war. In Behauptung ihrer ständischen Rechte und in Abweisung aller Anforderungen, die ihnen unbillig und nachtheilig schienen, haben sich die vorarlbergischen Stände immer sehr zäh und hartnäckig bewiesen. König Maximilian von Bayern hat wie die tirolischen, so die vorarlbergischen Stände aufgehoben. Als das Land wieder an Oesterreich fiel, sollte nun auch wie in Tirol so in Vorarlberg die ständische Verfassung neuerdings ins Leben treten, und zwar in der nämlichen Gestalt wie sie im Jahre 1805 bestanden, abgerechnet etliche kleine Aenderungen. Man ging im Jahre 1816 sogar schon so weit die ständischen Vertreter zu wählen. Da aber die endliche Organisation noch nicht erfolgt ist, so sind sie auch bis zum heutigen Tage noch nicht zusammenberufen worden. Auf den tirolischen Landtagen waren die Vorarlberger wegen jener politischen Getrenntheit, die in ihrem Ländchen eine eigene ständische Verfassung erblühen ließ, zu keiner Zeit, vertreten.

Der Kreis Vorarlberg hat nach seinem gegenwärtigen Bestande einen Flächeninhalts von 46½ Geviertmeilen, und auf diesen wohnte im Jahre 1843 eine Bevölkerung von 101,320

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kann indessen ihr Daseyn nicht weiter hinauf nachweisen als bis zum Jahre 1518, wo Kaiser Maximilian die schwäbisch-österreichischen und vorarlbergischen Stände auf einen Landtag nach Augsburg rief. Die Herrschaften, welche damals noch in den Händen adeliger Geschlechter lagen, waren reichsfrei, wie z.B. die Grafschaft Hohenems, daher keine Adelsbank, und die Geistlichkeit gelangte ebensowenig zur Standschaft. Deßhalb traten auf den vorarlbergischen Landtagen, welche in gewöhnlichen Zeiten jährlich zu Feldkirch gehalten wurden, nur Bürger und Bauern auf &#x2013; für jene, die Bürgermeister der drei Städte Feldkirch, Bregenz und Bludenz, für diese die Vertreter der einundzwanzig bäuerlichen Standesbezirke, in welche das Ländchen getheilt war, im Ganzen also vierundzwanzig Abgeordnete. In den Wirkungskreis der Stände gehörte zunächst das Steuerwesen &#x2013; das landesfürstliche Postulat betrug 39,400 fl. &#x2013; und die Vertheidigung des Landes. Zu letzterem Ende hatten sie bei Feindesgefahr die gesammte Landmiliz aufzubieten, welche auf 6000 Mann gestellt war. In Behauptung ihrer ständischen Rechte und in Abweisung aller Anforderungen, die ihnen unbillig und nachtheilig schienen, haben sich die vorarlbergischen Stände immer sehr zäh und hartnäckig bewiesen. König Maximilian von Bayern hat wie die tirolischen, so die vorarlbergischen Stände aufgehoben. Als das Land wieder an Oesterreich fiel, sollte nun auch wie in Tirol so in Vorarlberg die ständische Verfassung neuerdings ins Leben treten, und zwar in der nämlichen Gestalt wie sie im Jahre 1805 bestanden, abgerechnet etliche kleine Aenderungen. Man ging im Jahre 1816 sogar schon so weit die ständischen Vertreter zu wählen. Da aber die endliche Organisation noch nicht erfolgt ist, so sind sie auch bis zum heutigen Tage noch nicht zusammenberufen worden. Auf den tirolischen Landtagen waren die Vorarlberger wegen jener politischen Getrenntheit, die in ihrem Ländchen eine eigene ständische Verfassung erblühen ließ, zu keiner Zeit, vertreten.</p>
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[5/0010] kann indessen ihr Daseyn nicht weiter hinauf nachweisen als bis zum Jahre 1518, wo Kaiser Maximilian die schwäbisch-österreichischen und vorarlbergischen Stände auf einen Landtag nach Augsburg rief. Die Herrschaften, welche damals noch in den Händen adeliger Geschlechter lagen, waren reichsfrei, wie z.B. die Grafschaft Hohenems, daher keine Adelsbank, und die Geistlichkeit gelangte ebensowenig zur Standschaft. Deßhalb traten auf den vorarlbergischen Landtagen, welche in gewöhnlichen Zeiten jährlich zu Feldkirch gehalten wurden, nur Bürger und Bauern auf – für jene, die Bürgermeister der drei Städte Feldkirch, Bregenz und Bludenz, für diese die Vertreter der einundzwanzig bäuerlichen Standesbezirke, in welche das Ländchen getheilt war, im Ganzen also vierundzwanzig Abgeordnete. In den Wirkungskreis der Stände gehörte zunächst das Steuerwesen – das landesfürstliche Postulat betrug 39,400 fl. – und die Vertheidigung des Landes. Zu letzterem Ende hatten sie bei Feindesgefahr die gesammte Landmiliz aufzubieten, welche auf 6000 Mann gestellt war. In Behauptung ihrer ständischen Rechte und in Abweisung aller Anforderungen, die ihnen unbillig und nachtheilig schienen, haben sich die vorarlbergischen Stände immer sehr zäh und hartnäckig bewiesen. König Maximilian von Bayern hat wie die tirolischen, so die vorarlbergischen Stände aufgehoben. Als das Land wieder an Oesterreich fiel, sollte nun auch wie in Tirol so in Vorarlberg die ständische Verfassung neuerdings ins Leben treten, und zwar in der nämlichen Gestalt wie sie im Jahre 1805 bestanden, abgerechnet etliche kleine Aenderungen. Man ging im Jahre 1816 sogar schon so weit die ständischen Vertreter zu wählen. Da aber die endliche Organisation noch nicht erfolgt ist, so sind sie auch bis zum heutigen Tage noch nicht zusammenberufen worden. Auf den tirolischen Landtagen waren die Vorarlberger wegen jener politischen Getrenntheit, die in ihrem Ländchen eine eigene ständische Verfassung erblühen ließ, zu keiner Zeit, vertreten. Der Kreis Vorarlberg hat nach seinem gegenwärtigen Bestande einen Flächeninhalts von 46½ Geviertmeilen, und auf diesen wohnte im Jahre 1843 eine Bevölkerung von 101,320

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Zitationshilfe: Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/steub_tirol_1846/10>, abgerufen am 23.11.2024.