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Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846.

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von dem einst ein Kind der Liebe des letzten Ritters, seinen Namen trug, Friedrich Maximilian von Amberg nämlich, der im Jahre 1511 wahrscheinlich hier oder zu Feldkirch geboren, als ein Feldobrister Kaiser Karls V zu Mailand 1553 starb. Auch Altenstadt ist wie Levis geräumig angelegt, und füllt mit großen Häusern einen weiten Raum, so auch Rankweil, das altbekannte Rankweil, nach den Römerzeiten in den Jahrhunderten der Merowinger der vornehmste Ort der Landschaft. Davon hat später das kaiserliche freie Landgericht zu Rankwyl den Namen erhalten, das, seit dem grauen Alterthume bis ins fünfzehnte Jahrhundert unter freiem Himmel auf dem grünen Hügel zu Müsinen bei Sulz rechts des Frutzbaches gehalten, dann aber wegen naher Gefahr der Schweizerkriege in benanntes Dorf verlegt wurde, immer jedoch mit Ehrung des alten Herkommens, daß das Gericht auf des Reiches freier Straße, höchstens unter einem Schutzdach mit offenen Seiten und nur im Winter in warmer Stube gehalten werde. Sein Sprengel reichte damals an den Arlberg, an den Septimer in Graubünden, an den See von Wallenstadt, bis ins Thurgau und an den Bodensee. Die mächtigsten Herren weit und breit waren ehedem seine Schöffen, und man weiß, daß die Grafen von Montfort, von Werdenberg, von Tokenburg, von Misox, die Freiherren von Aspermont, von Belmont und Räzüns und andre hochangesehene Ritter auf der Müsiner Wiese zu Gericht saßen. Später, nachdem die alten Herren untergegangen, wurden die zehn Beisitzer aus dreizehn freien Geschlechtern des Sprengels genommen. Den freien Landrichter setzte jeweils kaiserliche Majestät, im letzten Jahrhundert aber ward verordnet, daß es für alle Zeiten der Vogt von Feldkirch seyn solle. Das ganze Jahr hindurch waren zwölf bis fünfzehn Gerichtstage. Das freie Landgericht erhielt sich, freilich in kümmerlichem Daseyn, bis zur Zeit, da Vorarlberg an Bayern fiel, und in diesen Tagen verendete auch das andre kaiserliche freie Landgericht auf der Leutkircher Heide und in der Pürs in Schwaben, Jahrhunderte hindurch ein Doppelgänger des Gerichts zu Rankweil. Vor diesen Schranken stand nach der Sage im sechsten Jahrhundert, lang ehe die Geschichte

von dem einst ein Kind der Liebe des letzten Ritters, seinen Namen trug, Friedrich Maximilian von Amberg nämlich, der im Jahre 1511 wahrscheinlich hier oder zu Feldkirch geboren, als ein Feldobrister Kaiser Karls V zu Mailand 1553 starb. Auch Altenstadt ist wie Levis geräumig angelegt, und füllt mit großen Häusern einen weiten Raum, so auch Rankweil, das altbekannte Rankweil, nach den Römerzeiten in den Jahrhunderten der Merowinger der vornehmste Ort der Landschaft. Davon hat später das kaiserliche freie Landgericht zu Rankwyl den Namen erhalten, das, seit dem grauen Alterthume bis ins fünfzehnte Jahrhundert unter freiem Himmel auf dem grünen Hügel zu Müsinen bei Sulz rechts des Frutzbaches gehalten, dann aber wegen naher Gefahr der Schweizerkriege in benanntes Dorf verlegt wurde, immer jedoch mit Ehrung des alten Herkommens, daß das Gericht auf des Reiches freier Straße, höchstens unter einem Schutzdach mit offenen Seiten und nur im Winter in warmer Stube gehalten werde. Sein Sprengel reichte damals an den Arlberg, an den Septimer in Graubünden, an den See von Wallenstadt, bis ins Thurgau und an den Bodensee. Die mächtigsten Herren weit und breit waren ehedem seine Schöffen, und man weiß, daß die Grafen von Montfort, von Werdenberg, von Tokenburg, von Misox, die Freiherren von Aspermont, von Belmont und Räzüns und andre hochangesehene Ritter auf der Müsiner Wiese zu Gericht saßen. Später, nachdem die alten Herren untergegangen, wurden die zehn Beisitzer aus dreizehn freien Geschlechtern des Sprengels genommen. Den freien Landrichter setzte jeweils kaiserliche Majestät, im letzten Jahrhundert aber ward verordnet, daß es für alle Zeiten der Vogt von Feldkirch seyn solle. Das ganze Jahr hindurch waren zwölf bis fünfzehn Gerichtstage. Das freie Landgericht erhielt sich, freilich in kümmerlichem Daseyn, bis zur Zeit, da Vorarlberg an Bayern fiel, und in diesen Tagen verendete auch das andre kaiserliche freie Landgericht auf der Leutkircher Heide und in der Pürs in Schwaben, Jahrhunderte hindurch ein Doppelgänger des Gerichts zu Rankweil. Vor diesen Schranken stand nach der Sage im sechsten Jahrhundert, lang ehe die Geschichte

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von dem einst ein Kind der Liebe des letzten Ritters, seinen Namen trug, Friedrich Maximilian von Amberg nämlich, der im Jahre 1511 wahrscheinlich hier oder zu Feldkirch geboren, als ein Feldobrister Kaiser Karls V zu Mailand 1553 starb. Auch Altenstadt ist wie Levis geräumig angelegt, und füllt mit großen Häusern einen weiten Raum, so auch Rankweil, das altbekannte Rankweil, nach den Römerzeiten in den Jahrhunderten der Merowinger der vornehmste Ort der Landschaft. Davon hat später das kaiserliche freie Landgericht zu Rankwyl den Namen erhalten, das, seit dem grauen Alterthume bis ins fünfzehnte Jahrhundert unter freiem Himmel auf dem grünen Hügel zu Müsinen bei Sulz rechts des Frutzbaches gehalten, dann aber wegen naher Gefahr der Schweizerkriege in benanntes Dorf verlegt wurde, immer jedoch mit Ehrung des alten Herkommens, daß das Gericht auf des Reiches freier Straße, höchstens unter einem Schutzdach mit offenen Seiten und nur im Winter in warmer Stube gehalten werde. Sein Sprengel reichte damals an den Arlberg, an den Septimer in Graubünden, an den See von Wallenstadt, bis ins Thurgau und an den Bodensee. Die mächtigsten Herren weit und breit waren ehedem seine Schöffen, und man weiß, daß die Grafen von Montfort, von Werdenberg, von Tokenburg, von Misox, die Freiherren von Aspermont, von Belmont und Räzüns und andre hochangesehene Ritter auf der Müsiner Wiese zu Gericht saßen. Später, nachdem die alten Herren untergegangen, wurden die zehn Beisitzer aus dreizehn freien Geschlechtern des Sprengels genommen. Den freien Landrichter setzte jeweils kaiserliche Majestät, im letzten Jahrhundert aber ward verordnet, daß es für alle Zeiten der Vogt von Feldkirch seyn solle. Das ganze Jahr hindurch waren zwölf bis fünfzehn Gerichtstage. Das freie Landgericht erhielt sich, freilich in kümmerlichem Daseyn, bis zur Zeit, da Vorarlberg an Bayern fiel, und in diesen Tagen verendete auch das andre kaiserliche freie Landgericht auf der Leutkircher Heide und in der Pürs in Schwaben, Jahrhunderte hindurch ein Doppelgänger des Gerichts zu Rankweil. Vor diesen Schranken stand nach der Sage im sechsten Jahrhundert, lang ehe die Geschichte
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[149/0154] von dem einst ein Kind der Liebe des letzten Ritters, seinen Namen trug, Friedrich Maximilian von Amberg nämlich, der im Jahre 1511 wahrscheinlich hier oder zu Feldkirch geboren, als ein Feldobrister Kaiser Karls V zu Mailand 1553 starb. Auch Altenstadt ist wie Levis geräumig angelegt, und füllt mit großen Häusern einen weiten Raum, so auch Rankweil, das altbekannte Rankweil, nach den Römerzeiten in den Jahrhunderten der Merowinger der vornehmste Ort der Landschaft. Davon hat später das kaiserliche freie Landgericht zu Rankwyl den Namen erhalten, das, seit dem grauen Alterthume bis ins fünfzehnte Jahrhundert unter freiem Himmel auf dem grünen Hügel zu Müsinen bei Sulz rechts des Frutzbaches gehalten, dann aber wegen naher Gefahr der Schweizerkriege in benanntes Dorf verlegt wurde, immer jedoch mit Ehrung des alten Herkommens, daß das Gericht auf des Reiches freier Straße, höchstens unter einem Schutzdach mit offenen Seiten und nur im Winter in warmer Stube gehalten werde. Sein Sprengel reichte damals an den Arlberg, an den Septimer in Graubünden, an den See von Wallenstadt, bis ins Thurgau und an den Bodensee. Die mächtigsten Herren weit und breit waren ehedem seine Schöffen, und man weiß, daß die Grafen von Montfort, von Werdenberg, von Tokenburg, von Misox, die Freiherren von Aspermont, von Belmont und Räzüns und andre hochangesehene Ritter auf der Müsiner Wiese zu Gericht saßen. Später, nachdem die alten Herren untergegangen, wurden die zehn Beisitzer aus dreizehn freien Geschlechtern des Sprengels genommen. Den freien Landrichter setzte jeweils kaiserliche Majestät, im letzten Jahrhundert aber ward verordnet, daß es für alle Zeiten der Vogt von Feldkirch seyn solle. Das ganze Jahr hindurch waren zwölf bis fünfzehn Gerichtstage. Das freie Landgericht erhielt sich, freilich in kümmerlichem Daseyn, bis zur Zeit, da Vorarlberg an Bayern fiel, und in diesen Tagen verendete auch das andre kaiserliche freie Landgericht auf der Leutkircher Heide und in der Pürs in Schwaben, Jahrhunderte hindurch ein Doppelgänger des Gerichts zu Rankweil. Vor diesen Schranken stand nach der Sage im sechsten Jahrhundert, lang ehe die Geschichte

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Zitationshilfe: Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/steub_tirol_1846/154>, abgerufen am 23.11.2024.