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Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846.

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Maximilians, trat zum erstenmale unter dem Direktorium des Landesmarschalls der große Ausschuß zusammen, welcher aus fünfundvierzig Stimmführern, Vocalen, zusammengesetzt war und die Gewalt hatte, "alles was in jetzigem und vorigen Landtagen beschlossen worden, auch ansonsten vorfallen und nöthig seyn möchte, mit und neben der Regierung zu besorgen." Auch diese Anstalt blieb nicht das regelmäßige Organ der Ständegewalt, vielmehr wurde es bald der engere Ausschuß, der allmählich die volle Wirksamkeit der ehrsamen tirolischen Landschaft ausübte.

Dieser engere Ausschuß versammelte sich zum erstenmale im Jahre 1570, berufen von Erzherzog Ferdinand zur Berathschlagung über die Mittel, einer hereingebrochenen Getraidenoth zu steuern, und kam seit 1728 alle Jahre regelmäßig in Innsbruck zusammen. Er bestand aus den vier Stimmführern, von Trient und Brixen, aus vier "Erkiesenen" des Prälatenstandes, fünf "Verordneten" des Herren- und Ritterstandes, sechs Deputirten der Städte und sechs Deputirten des Bauernstandes.

Außer diesen ständischen Körpern bestand noch seit 1720 zu Innsbruck die perennirende Activität, zu welcher jeder Stand ein Mitglied stellte. Sie hatte die Aufgabe, die Beschlüsse des engern Ausschusses durchzuführen und die laufenden Geschäfte zu erledigen.

Das wichtigste Recht der tirolischen Stände war das der Selbstbesteuerung. Der Landesfürst hatte keine Macht, ohne Einwilligung der Stände neue Steuern zu erheben, und für jede Bewilligung stellte er einen Revers aus, daß sie den Landesfreiheiten nicht nachtheilig seyn sollte. Deßwegen hatten auch die Stände die Einhebung der Grundsteuern durch ihre Beamten zu besorgen und außerdem standen ihnen noch andere Gefälle zu. So stellte sich ihre Einnahme auf jährlich fünfmalhunderttausend Gulden, welche freilich allmählich nicht mehr zureichten, da außer dem Postulate, den Kosten der Verwaltung und einigen Beiträgen zu öffentlichen Anstalten auch die Zinsen der ständischen Schulden bestritten werden mußten, und selbige beliefen sich über dreimalhundertausend

Maximilians, trat zum erstenmale unter dem Direktorium des Landesmarschalls der große Ausschuß zusammen, welcher aus fünfundvierzig Stimmführern, Vocalen, zusammengesetzt war und die Gewalt hatte, „alles was in jetzigem und vorigen Landtagen beschlossen worden, auch ansonsten vorfallen und nöthig seyn möchte, mit und neben der Regierung zu besorgen.“ Auch diese Anstalt blieb nicht das regelmäßige Organ der Ständegewalt, vielmehr wurde es bald der engere Ausschuß, der allmählich die volle Wirksamkeit der ehrsamen tirolischen Landschaft ausübte.

Dieser engere Ausschuß versammelte sich zum erstenmale im Jahre 1570, berufen von Erzherzog Ferdinand zur Berathschlagung über die Mittel, einer hereingebrochenen Getraidenoth zu steuern, und kam seit 1728 alle Jahre regelmäßig in Innsbruck zusammen. Er bestand aus den vier Stimmführern, von Trient und Brixen, aus vier „Erkiesenen“ des Prälatenstandes, fünf „Verordneten“ des Herren- und Ritterstandes, sechs Deputirten der Städte und sechs Deputirten des Bauernstandes.

Außer diesen ständischen Körpern bestand noch seit 1720 zu Innsbruck die perennirende Activität, zu welcher jeder Stand ein Mitglied stellte. Sie hatte die Aufgabe, die Beschlüsse des engern Ausschusses durchzuführen und die laufenden Geschäfte zu erledigen.

Das wichtigste Recht der tirolischen Stände war das der Selbstbesteuerung. Der Landesfürst hatte keine Macht, ohne Einwilligung der Stände neue Steuern zu erheben, und für jede Bewilligung stellte er einen Revers aus, daß sie den Landesfreiheiten nicht nachtheilig seyn sollte. Deßwegen hatten auch die Stände die Einhebung der Grundsteuern durch ihre Beamten zu besorgen und außerdem standen ihnen noch andere Gefälle zu. So stellte sich ihre Einnahme auf jährlich fünfmalhunderttausend Gulden, welche freilich allmählich nicht mehr zureichten, da außer dem Postulate, den Kosten der Verwaltung und einigen Beiträgen zu öffentlichen Anstalten auch die Zinsen der ständischen Schulden bestritten werden mußten, und selbige beliefen sich über dreimalhundertausend

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[616/0620] Maximilians, trat zum erstenmale unter dem Direktorium des Landesmarschalls der große Ausschuß zusammen, welcher aus fünfundvierzig Stimmführern, Vocalen, zusammengesetzt war und die Gewalt hatte, „alles was in jetzigem und vorigen Landtagen beschlossen worden, auch ansonsten vorfallen und nöthig seyn möchte, mit und neben der Regierung zu besorgen.“ Auch diese Anstalt blieb nicht das regelmäßige Organ der Ständegewalt, vielmehr wurde es bald der engere Ausschuß, der allmählich die volle Wirksamkeit der ehrsamen tirolischen Landschaft ausübte. Dieser engere Ausschuß versammelte sich zum erstenmale im Jahre 1570, berufen von Erzherzog Ferdinand zur Berathschlagung über die Mittel, einer hereingebrochenen Getraidenoth zu steuern, und kam seit 1728 alle Jahre regelmäßig in Innsbruck zusammen. Er bestand aus den vier Stimmführern, von Trient und Brixen, aus vier „Erkiesenen“ des Prälatenstandes, fünf „Verordneten“ des Herren- und Ritterstandes, sechs Deputirten der Städte und sechs Deputirten des Bauernstandes. Außer diesen ständischen Körpern bestand noch seit 1720 zu Innsbruck die perennirende Activität, zu welcher jeder Stand ein Mitglied stellte. Sie hatte die Aufgabe, die Beschlüsse des engern Ausschusses durchzuführen und die laufenden Geschäfte zu erledigen. Das wichtigste Recht der tirolischen Stände war das der Selbstbesteuerung. Der Landesfürst hatte keine Macht, ohne Einwilligung der Stände neue Steuern zu erheben, und für jede Bewilligung stellte er einen Revers aus, daß sie den Landesfreiheiten nicht nachtheilig seyn sollte. Deßwegen hatten auch die Stände die Einhebung der Grundsteuern durch ihre Beamten zu besorgen und außerdem standen ihnen noch andere Gefälle zu. So stellte sich ihre Einnahme auf jährlich fünfmalhunderttausend Gulden, welche freilich allmählich nicht mehr zureichten, da außer dem Postulate, den Kosten der Verwaltung und einigen Beiträgen zu öffentlichen Anstalten auch die Zinsen der ständischen Schulden bestritten werden mußten, und selbige beliefen sich über dreimalhundertausend

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Zitationshilfe: Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846, S. 616. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/steub_tirol_1846/620>, abgerufen am 01.06.2024.