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Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846.

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und das Bedürfniß der Zeit erheischen." Nach diesen Verbesserungen ist der Bestand der tirolischen Verfassung in kurzem folgender:

Die Möglichkeit eines offenen Landtages ist vorausgesetzt, doch sind bisher die besondern Fälle nicht eingetreten, welche seine Berufung veranlassen konnten. Der engere und der größere Ausschuß sind antiquirte Formen, und statt ihrer ist allerdings zum Ersatz des letztern als regelmäßiger Repräsentationskörper der große Ausschußcongreß eingesetzt, der sich alle Jahre im Mai zu Innsbruck versammelt. Er besteht aus den vier Ständen, deren jeder dreizehn Repräsentanten aufstellt, so daß der Congreß zweiundfünfzig Mitglieder zählt. Auf der Prälatenbank sitzen die beiden Fürstbischöfe von Trient und Brixen, welche jetzt in Person erschienen, die Verordneten ihrer beiden Domcapitel und der des Damenstifts zu Innsbruck, die Aebte von Wilten und Stams, der Propst von Neustift, die Aebte von Marienberg und Viecht, endlich der Propst des Collegiatstiftes Innichen. Für die noch nicht wieder hergestellten Stifter zu Gries und Wälschmichael werden die Pröpste von Bozen und Arco als Vertreter aufgestellt.

Für den Herren- und Ritterstand wurden die Verordneten anfangs von gesammten tirolischen Landmännern gewählt; im Jahre 1838 aber ist durch landesfürstliche Entschließung den beim Congresse versammelten Repräsentanten des Adels das ausschließende Wahlrecht übertragen worden.

Die Vertretung der Städte hat eine Stimme gewonnen, da die fünf ehemals bischöflichen und auf dem Landtag nicht vertretenen Städte Trient, Riva, Brixen, Klausen und Brunecken mit ständischen Rechte zu begaben waren. Es ist daher bestimmt worden, daß Roveredo mit Arco, Trient mit Riva und die drei Brixnerischen Städte unter sich je eine Wechselstimme führen sollen. So treten denn statt der ehmaligen zwölf alttirolischen Städte jetzt dreizehn auf.

Um die gesetzliche Anzahl der Repräsentanten des Bauernstandes herzustellen, wird das Land ungefähr nach der alten Weise in dreizehn Wahlbezirke, zehn Viertel und drei Gerichte

und das Bedürfniß der Zeit erheischen.“ Nach diesen Verbesserungen ist der Bestand der tirolischen Verfassung in kurzem folgender:

Die Möglichkeit eines offenen Landtages ist vorausgesetzt, doch sind bisher die besondern Fälle nicht eingetreten, welche seine Berufung veranlassen konnten. Der engere und der größere Ausschuß sind antiquirte Formen, und statt ihrer ist allerdings zum Ersatz des letztern als regelmäßiger Repräsentationskörper der große Ausschußcongreß eingesetzt, der sich alle Jahre im Mai zu Innsbruck versammelt. Er besteht aus den vier Ständen, deren jeder dreizehn Repräsentanten aufstellt, so daß der Congreß zweiundfünfzig Mitglieder zählt. Auf der Prälatenbank sitzen die beiden Fürstbischöfe von Trient und Brixen, welche jetzt in Person erschienen, die Verordneten ihrer beiden Domcapitel und der des Damenstifts zu Innsbruck, die Aebte von Wilten und Stams, der Propst von Neustift, die Aebte von Marienberg und Viecht, endlich der Propst des Collegiatstiftes Innichen. Für die noch nicht wieder hergestellten Stifter zu Gries und Wälschmichael werden die Pröpste von Bozen und Arco als Vertreter aufgestellt.

Für den Herren- und Ritterstand wurden die Verordneten anfangs von gesammten tirolischen Landmännern gewählt; im Jahre 1838 aber ist durch landesfürstliche Entschließung den beim Congresse versammelten Repräsentanten des Adels das ausschließende Wahlrecht übertragen worden.

Die Vertretung der Städte hat eine Stimme gewonnen, da die fünf ehemals bischöflichen und auf dem Landtag nicht vertretenen Städte Trient, Riva, Brixen, Klausen und Brunecken mit ständischen Rechte zu begaben waren. Es ist daher bestimmt worden, daß Roveredo mit Arco, Trient mit Riva und die drei Brixnerischen Städte unter sich je eine Wechselstimme führen sollen. So treten denn statt der ehmaligen zwölf alttirolischen Städte jetzt dreizehn auf.

Um die gesetzliche Anzahl der Repräsentanten des Bauernstandes herzustellen, wird das Land ungefähr nach der alten Weise in dreizehn Wahlbezirke, zehn Viertel und drei Gerichte

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[619/0623] und das Bedürfniß der Zeit erheischen.“ Nach diesen Verbesserungen ist der Bestand der tirolischen Verfassung in kurzem folgender: Die Möglichkeit eines offenen Landtages ist vorausgesetzt, doch sind bisher die besondern Fälle nicht eingetreten, welche seine Berufung veranlassen konnten. Der engere und der größere Ausschuß sind antiquirte Formen, und statt ihrer ist allerdings zum Ersatz des letztern als regelmäßiger Repräsentationskörper der große Ausschußcongreß eingesetzt, der sich alle Jahre im Mai zu Innsbruck versammelt. Er besteht aus den vier Ständen, deren jeder dreizehn Repräsentanten aufstellt, so daß der Congreß zweiundfünfzig Mitglieder zählt. Auf der Prälatenbank sitzen die beiden Fürstbischöfe von Trient und Brixen, welche jetzt in Person erschienen, die Verordneten ihrer beiden Domcapitel und der des Damenstifts zu Innsbruck, die Aebte von Wilten und Stams, der Propst von Neustift, die Aebte von Marienberg und Viecht, endlich der Propst des Collegiatstiftes Innichen. Für die noch nicht wieder hergestellten Stifter zu Gries und Wälschmichael werden die Pröpste von Bozen und Arco als Vertreter aufgestellt. Für den Herren- und Ritterstand wurden die Verordneten anfangs von gesammten tirolischen Landmännern gewählt; im Jahre 1838 aber ist durch landesfürstliche Entschließung den beim Congresse versammelten Repräsentanten des Adels das ausschließende Wahlrecht übertragen worden. Die Vertretung der Städte hat eine Stimme gewonnen, da die fünf ehemals bischöflichen und auf dem Landtag nicht vertretenen Städte Trient, Riva, Brixen, Klausen und Brunecken mit ständischen Rechte zu begaben waren. Es ist daher bestimmt worden, daß Roveredo mit Arco, Trient mit Riva und die drei Brixnerischen Städte unter sich je eine Wechselstimme führen sollen. So treten denn statt der ehmaligen zwölf alttirolischen Städte jetzt dreizehn auf. Um die gesetzliche Anzahl der Repräsentanten des Bauernstandes herzustellen, wird das Land ungefähr nach der alten Weise in dreizehn Wahlbezirke, zehn Viertel und drei Gerichte

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Zitationshilfe: Steub, Ludwig: Drei Sommer in Tirol. München, 1846, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/steub_tirol_1846/623>, abgerufen am 01.06.2024.