auf der Titus Quintius repliciret: Es hätte ja einer wie der andere der zusammengehen- den zu befürchten, daß sie einander nicht treu seyn würden, darauf aber König Philippus wieder versetzet: daß wenn man gegen einan- der betrüglich handeln wolte, so würde doch das Praemium und der Effect der Untreue auf einer Seiten viel grösser seyn als auf der an- dern, weil es, wenn ihme dem Philippo von dem Phaeneas, oder hinwiederumb dem Phae- neae von dem Philippo ein tödlicher Streich solte beygebracht werden, es den AEtoliern lan- ge nicht so schwer fallen würde einen anderen Praetorem, als den Macedoniern schwer werden würde, einen andern König zu finden. Aus welchem Facto man einigen Verdacht und Gefahr, aber kein Ceremoniel, unter den zusammengetretenen Potentien mercken kan.
2. Die andere, der vorhergehenden ratione des Mißtrauens sehr gleichende Zusammenkunfft, erzehlet der aus Flandern gebürtige Frantzö- sische Historicus, Philippus Cominaeus, in Rebus gestis Ludovici XI. Königes in Franckreich, dergestalt: Eduardus IV. Kö- nig in Engelland, und Ludewig XI. in Franck- reich kamen bey dem Fluß Somme in Picardie mit diesem Bedinge zusammen, daß eine Brü- cke über bemelden Fluß geschlagen, und in der-
selben
Europaͤiſches
auf der Titus Quintius repliciret: Es haͤtte ja einer wie der andere der zuſammengehen- den zu befuͤrchten, daß ſie einander nicht treu ſeyn wuͤrden, darauf aber Koͤnig Philippus wieder verſetzet: daß wenn man gegen einan- der betruͤglich handeln wolte, ſo wuͤrde doch das Præmium und der Effect der Untreue auf einer Seiten viel groͤſſer ſeyn als auf der an- dern, weil es, wenn ihme dem Philippo von dem Phæneas, oder hinwiederumb dem Phæ- neæ von dem Philippo ein toͤdlicher Streich ſolte beygebracht werden, es den Ætoliern lan- ge nicht ſo ſchwer fallen wuͤrde einen anderen Prætorem, als den Macedoniern ſchwer werden wuͤrde, einen andern Koͤnig zu finden. Aus welchem Facto man einigen Verdacht und Gefahr, aber kein Ceremoniel, unter den zuſammengetretenen Potentien mercken kan.
2. Die andere, der vorhergehenden ratione des Mißtrauens ſehr gleichende Zuſammenkunfft, erzehlet der aus Flandern gebuͤrtige Frantzoͤ- ſiſche Hiſtoricus, Philippus Cominæus, in Rebus geſtis Ludovici XI. Koͤniges in Franckreich, dergeſtalt: Eduardus IV. Koͤ- nig in Engelland, und Ludewig XI. in Franck- reich kamen bey dem Fluß Somme in Picardie mit dieſem Bedinge zuſammen, daß eine Bruͤ- cke uͤber bemelden Fluß geſchlagen, und in der-
ſelben
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Europaͤiſches
auf der Titus Quintius repliciret: Es haͤtte
ja einer wie der andere der zuſammengehen-
den zu befuͤrchten, daß ſie einander nicht treu
ſeyn wuͤrden, darauf aber Koͤnig Philippus
wieder verſetzet: daß wenn man gegen einan-
der betruͤglich handeln wolte, ſo wuͤrde doch
das Præmium und der Effect der Untreue auf
einer Seiten viel groͤſſer ſeyn als auf der an-
dern, weil es, wenn ihme dem Philippo von
dem Phæneas, oder hinwiederumb dem Phæ-
neæ von dem Philippo ein toͤdlicher Streich
ſolte beygebracht werden, es den Ætoliern lan-
ge nicht ſo ſchwer fallen wuͤrde einen anderen
Prætorem, als den Macedoniern ſchwer
werden wuͤrde, einen andern Koͤnig zu finden.
Aus welchem Facto man einigen Verdacht
und Gefahr, aber kein Ceremoniel, unter
den zuſammengetretenen Potentien mercken
kan.
2. Die andere, der vorhergehenden ratione des
Mißtrauens ſehr gleichende Zuſammenkunfft,
erzehlet der aus Flandern gebuͤrtige Frantzoͤ-
ſiſche Hiſtoricus, Philippus Cominæus, in
Rebus geſtis Ludovici XI. Koͤniges in
Franckreich, dergeſtalt: Eduardus IV. Koͤ-
nig in Engelland, und Ludewig XI. in Franck-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 148. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/176>, abgerufen am 21.11.2024.
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