schen Lorber-Krantzes pag. m. 70., und schliesset selbige mit diesen Worten: Sie (sc. diese drey Majestäten) haben mit ihrem Exem- pel des Cominaei und etlicher Politicorum Ausspruch wiederleget, daß grosse Herren in ei- gener Person nicht leichtlich sollen zusammen kommen.
§. 7.
Nicht aber nur allein die alten, sondern auch die neueren, und von uns erlebete Zeiten, sind reich an Exempeln, daß Souverains in hoher Per- son zusammen kommen, bey welchem Congreß doch das sonst übliche Ceremoniel nicht so gar genau beobachtet, sondern selbiges etweder ex civilitate überschritten, oder etwan aus genom- mener Abrede, und weil die Zusammenkunfft nur en passant geschehen, dermassen moderiret worden, daß man von keiner Seiten einige Prae- rogativam gesucht, sonder sich al Pari mit einan- der betragen. Weil aber diese in neueren Zeiten geschehene Zusammenkünffte, theils in denen or- dinairen Zeitungen, als auch in den Monatli- chen Journals aufgemercket zu finden, die speci- fique Erzehlung derselben auch zu unserm Vor- haben nicht erforderlich, so enthält man sich billich, umb unnöthige Weitläufftigkeiten zu vermeiden, derselben Erzehlung.
§. 8.
Dieses aber ist bey diesem Capitul noch unumbgänglich zu erinnern, daß man daraus wahrnehme,
1: Wie
Hoff-Ceremoniel.
ſchen Lorber-Krantzes pag. m. 70., und ſchlieſſet ſelbige mit dieſen Worten: Sie (ſc. dieſe drey Majeſtaͤten) haben mit ihrem Exem- pel des Cominæi und etlicher Politicorum Ausſpruch wiederleget, daß groſſe Herren in ei- gener Perſon nicht leichtlich ſollen zuſammen kommen.
§. 7.
Nicht aber nur allein die alten, ſondern auch die neueren, und von uns erlebete Zeiten, ſind reich an Exempeln, daß Souverains in hoher Per- ſon zuſammen kommen, bey welchem Congreß doch das ſonſt uͤbliche Ceremoniel nicht ſo gar genau beobachtet, ſondern ſelbiges etweder ex civilitate uͤberſchritten, oder etwan aus genom- mener Abrede, und weil die Zuſammenkunfft nur en paſſant geſchehen, dermaſſen moderiret worden, daß man von keiner Seiten einige Præ- rogativam geſucht, ſonder ſich al Pari mit einan- der betragen. Weil aber dieſe in neueren Zeiten geſchehene Zuſammenkuͤnffte, theils in denen or- dinairen Zeitungen, als auch in den Monatli- chen Journals aufgemercket zu finden, die ſpeci- fique Erzehlung derſelben auch zu unſerm Vor- haben nicht erforderlich, ſo enthaͤlt man ſich billich, umb unnoͤthige Weitlaͤufftigkeiten zu vermeiden, derſelben Erzehlung.
§. 8.
Dieſes aber iſt bey dieſem Capitul noch unumbgaͤnglich zu erinnern, daß man daraus wahrnehme,
1: Wie
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Hoff-Ceremoniel.
ſchen Lorber-Krantzes pag. m. 70., und
ſchlieſſet ſelbige mit dieſen Worten: Sie (ſc.
dieſe drey Majeſtaͤten) haben mit ihrem Exem-
pel des Cominæi und etlicher Politicorum
Ausſpruch wiederleget, daß groſſe Herren in ei-
gener Perſon nicht leichtlich ſollen zuſammen
kommen.
§. 7. Nicht aber nur allein die alten, ſondern
auch die neueren, und von uns erlebete Zeiten, ſind
reich an Exempeln, daß Souverains in hoher Per-
ſon zuſammen kommen, bey welchem Congreß
doch das ſonſt uͤbliche Ceremoniel nicht ſo gar
genau beobachtet, ſondern ſelbiges etweder ex
civilitate uͤberſchritten, oder etwan aus genom-
mener Abrede, und weil die Zuſammenkunfft
nur en paſſant geſchehen, dermaſſen moderiret
worden, daß man von keiner Seiten einige Præ-
rogativam geſucht, ſonder ſich al Pari mit einan-
der betragen. Weil aber dieſe in neueren Zeiten
geſchehene Zuſammenkuͤnffte, theils in denen or-
dinairen Zeitungen, als auch in den Monatli-
chen Journals aufgemercket zu finden, die ſpeci-
fique Erzehlung derſelben auch zu unſerm Vor-
haben nicht erforderlich, ſo enthaͤlt man ſich billich,
umb unnoͤthige Weitlaͤufftigkeiten zu vermeiden,
derſelben Erzehlung.
§. 8. Dieſes aber iſt bey dieſem Capitul noch
unumbgaͤnglich zu erinnern, daß man daraus
wahrnehme,
1: Wie
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/183>, abgerufen am 21.11.2024.
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