die Ober-Stelle zueignet, denn dieses er- fordert zwar nicht Jus majoris dignitatis, sed hospitalitatis.
§. 8.
Wenn die Zusammenkunfft, sonderlich unter gleichen in loco tertio geschiehet, setzet es so wohl unter Potentaten selbst, als auch derer Ambassadeurs mehr Dispüt über dem Ceremo- niel, als wenn einer zu dem andern in seine Resi- dentz kommet, und da muß, im fall einer nicht possessione etwas zum Voraus hat, entweder die Zusammenkunfft
1. Vor abgeredet und reguliret werden,
2. Per rencontre, oder
3. Incognito geschehen. Von einem und dem an- dern hat man Exempel, derer einige in dem vierdten und fünfften Theil vorkommen werden.
§. 9.
Ausser deme ist wohl nicht zu läugnen, und haben wir auch bereits in vorhergehendem Capitel Exempel angeführet, daß durch Civilität der rigor der Praerogativae einige mahl tempe- riret, und der Congreß dadurch befördert und angenehm gemacht worden; allein, gleichwie die- se Civilite bey Souverains etwas gar extraor- dinaires, also machet auch selbige kein ordinai- res Ceremoniel. Denn was man ex mera gratia & civilitate in faveur des einen gethan, darff deswegen ein anderer der eben so gut, als jener
war,
L
Hoff-Ceremoniel.
die Ober-Stelle zueignet, denn dieſes er- fordert zwar nicht Jus majoris dignitatis, ſed hoſpitalitatis.
§. 8.
Wenn die Zuſammenkunfft, ſonderlich unter gleichen in loco tertio geſchiehet, ſetzet es ſo wohl unter Potentaten ſelbſt, als auch derer Ambaſſadeurs mehr Diſpuͤt uͤber dem Ceremo- niel, als wenn einer zu dem andern in ſeine Reſi- dentz kommet, und da muß, im fall einer nicht poſſeſſione etwas zum Voraus hat, entweder die Zuſammenkunfft
1. Vor abgeredet und reguliret werden,
2. Per rencontre, oder
3. Incognito geſchehen. Von einem und dem an- dern hat man Exempel, derer einige in dem vierdten und fuͤnfften Theil vorkommen werden.
§. 9.
Auſſer deme iſt wohl nicht zu laͤugnen, und haben wir auch bereits in vorhergehendem Capitel Exempel angefuͤhret, daß durch Civilitaͤt der rigor der Prærogativæ einige mahl tempe- riret, und der Congreß dadurch befoͤrdert und angenehm gemacht worden; allein, gleichwie die- ſe Civilité bey Souverains etwas gar extraor- dinaires, alſo machet auch ſelbige kein ordinai- res Ceremoniel. Deñ was man ex mera gratia & civilitate in faveur des einen gethan, darff deswegen ein anderer der eben ſo gut, als jener
war,
L
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Hoff-Ceremoniel.
die Ober-Stelle zueignet, denn dieſes er-
fordert zwar nicht Jus majoris dignitatis,
ſed hoſpitalitatis.
§. 8. Wenn die Zuſammenkunfft, ſonderlich
unter gleichen in loco tertio geſchiehet, ſetzet es
ſo wohl unter Potentaten ſelbſt, als auch derer
Ambaſſadeurs mehr Diſpuͤt uͤber dem Ceremo-
niel, als wenn einer zu dem andern in ſeine Reſi-
dentz kommet, und da muß, im fall einer nicht
poſſeſſione etwas zum Voraus hat, entweder
die Zuſammenkunfft
1. Vor abgeredet und reguliret werden,
2. Per rencontre, oder
3. Incognito geſchehen. Von einem und dem an-
dern hat man Exempel, derer einige in dem
vierdten und fuͤnfften Theil vorkommen
werden.
§. 9. Auſſer deme iſt wohl nicht zu laͤugnen,
und haben wir auch bereits in vorhergehendem
Capitel Exempel angefuͤhret, daß durch Civilitaͤt
der rigor der Prærogativæ einige mahl tempe-
riret, und der Congreß dadurch befoͤrdert und
angenehm gemacht worden; allein, gleichwie die-
ſe Civilité bey Souverains etwas gar extraor-
dinaires, alſo machet auch ſelbige kein ordinai-
res Ceremoniel. Deñ was man ex mera gratia
& civilitate in faveur des einen gethan, darff
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/189>, abgerufen am 24.11.2024.
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