dientz-Saal, geben ihme aber nicht die Ober- Stelle.
§. 2.
Jm Anreden gebrauchet sich der Chur- fürst des pronominis conjunctivi personalis in der dritten Person, und heissen ihn, Sie, wel- ches weniger ist als Eure Liebden, und mehr als Herr Graff. Wäre aber der Grand ein Her- tzog von Geblüt, so würde man ihme das Wort, Euer Liebden, allerdings beylegen.
§. 3.
Die Grands primi ordinis, weil sie das Recht haben, sich in Gegenwart ihrer Könige zu decken, so unterlassen sie es auch nicht bey den Churfürsten zu thun. Wenn es aber nur Grands secundi oder tertii ordinis sind, dürffen sie sich nicht eher decken biß sie der Churfürst dazu invi- tiret.
§. 4.
An der Tafel giebet man ihm eine chaise a bras, jedoch sitzet er unter dem Chur- fürsten an einer Seiten der Tafel, und ob man ihme auch gleich das Wasser praesentiret, nimmt er es doch nicht an.
§. 5.
Die Chur-Printzen weichen ihnen auch nicht, weder im gehen noch sitzen, und würden eher von der Tafel und ihrer Conversation bleiben, als ihnen eine dergleichen Praejuditz verstatten.
Drit-
Hoff-Ceremoniel.
dientz-Saal, geben ihme aber nicht die Ober- Stelle.
§. 2.
Jm Anreden gebrauchet ſich der Chur- fuͤrſt des pronominis conjunctivi perſonalis in der dritten Perſon, und heiſſen ihn, Sie, wel- ches weniger iſt als Eure Liebden, und mehr als Herr Graff. Waͤre aber der Grand ein Her- tzog von Gebluͤt, ſo wuͤrde man ihme das Wort, Euer Liebden, allerdings beylegen.
§. 3.
Die Grands primi ordinis, weil ſie das Recht haben, ſich in Gegenwart ihrer Koͤnige zu decken, ſo unterlaſſen ſie es auch nicht bey den Churfuͤrſten zu thun. Wenn es aber nur Grands ſecundi oder tertii ordinis ſind, duͤrffen ſie ſich nicht eher decken biß ſie der Churfuͤrſt dazu invi- tiret.
§. 4.
An der Tafel giebet man ihm eine chaiſe à bras, jedoch ſitzet er unter dem Chur- fuͤrſten an einer Seiten der Tafel, und ob man ihme auch gleich das Waſſer præſentiret, nimmt er es doch nicht an.
§. 5.
Die Chur-Printzen weichen ihnen auch nicht, weder im gehen noch ſitzen, und wuͤrden eher von der Tafel und ihrer Converſation bleiben, als ihnen eine dergleichen Præjuditz verſtatten.
Drit-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0215"n="187"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Hoff-<hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></hi></fw><lb/>
dientz-Saal, geben ihme aber nicht die Ober-<lb/>
Stelle.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 2.</head><p>Jm Anreden gebrauchet ſich der Chur-<lb/>
fuͤrſt des <hirendition="#aq">pronominis conjunctivi perſonalis</hi><lb/>
in der dritten Perſon, und heiſſen ihn, <hirendition="#fr">Sie,</hi> wel-<lb/>
ches weniger iſt als Eure Liebden, und mehr als<lb/>
Herr Graff. Waͤre aber der <hirendition="#aq">Grand</hi> ein Her-<lb/>
tzog von Gebluͤt, ſo wuͤrde man ihme das Wort,<lb/>
Euer Liebden, allerdings beylegen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 3.</head><p>Die <hirendition="#aq">Grands primi ordinis,</hi> weil ſie<lb/>
das Recht haben, ſich in Gegenwart ihrer Koͤnige<lb/>
zu decken, ſo unterlaſſen ſie es auch nicht bey den<lb/>
Churfuͤrſten zu thun. Wenn es aber nur <hirendition="#aq">Grands<lb/>ſecundi</hi> oder <hirendition="#aq">tertii ordinis</hi>ſind, duͤrffen ſie ſich<lb/>
nicht eher decken biß ſie der Churfuͤrſt dazu <hirendition="#aq">invi-<lb/>
ti</hi>ret.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 4.</head><p>An der Tafel giebet man ihm eine<lb/><hirendition="#aq">chaiſe à bras,</hi> jedoch ſitzet er unter dem Chur-<lb/>
fuͤrſten an einer Seiten der Tafel, und ob man<lb/>
ihme auch gleich das Waſſer <hirendition="#aq">præſenti</hi>ret, nimmt<lb/>
er es doch nicht an.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 5.</head><p>Die Chur-Printzen weichen ihnen auch<lb/>
nicht, weder im gehen noch ſitzen, und wuͤrden eher<lb/>
von der Tafel und ihrer <hirendition="#aq">Converſation</hi> bleiben,<lb/><hirendition="#et">als ihnen eine dergleichen <hirendition="#aq">Præjudi</hi>tz<lb/>
verſtatten.</hi></p></div></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#b">Drit-</hi></fw><lb/></body></text></TEI>
[187/0215]
Hoff-Ceremoniel.
dientz-Saal, geben ihme aber nicht die Ober-
Stelle.
§. 2. Jm Anreden gebrauchet ſich der Chur-
fuͤrſt des pronominis conjunctivi perſonalis
in der dritten Perſon, und heiſſen ihn, Sie, wel-
ches weniger iſt als Eure Liebden, und mehr als
Herr Graff. Waͤre aber der Grand ein Her-
tzog von Gebluͤt, ſo wuͤrde man ihme das Wort,
Euer Liebden, allerdings beylegen.
§. 3. Die Grands primi ordinis, weil ſie
das Recht haben, ſich in Gegenwart ihrer Koͤnige
zu decken, ſo unterlaſſen ſie es auch nicht bey den
Churfuͤrſten zu thun. Wenn es aber nur Grands
ſecundi oder tertii ordinis ſind, duͤrffen ſie ſich
nicht eher decken biß ſie der Churfuͤrſt dazu invi-
tiret.
§. 4. An der Tafel giebet man ihm eine
chaiſe à bras, jedoch ſitzet er unter dem Chur-
fuͤrſten an einer Seiten der Tafel, und ob man
ihme auch gleich das Waſſer præſentiret, nimmt
er es doch nicht an.
§. 5. Die Chur-Printzen weichen ihnen auch
nicht, weder im gehen noch ſitzen, und wuͤrden eher
von der Tafel und ihrer Converſation bleiben,
als ihnen eine dergleichen Præjuditz
verſtatten.
Drit-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/215>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.