2. Wenn die Person des Legaten bey dem Souverain, an welchen er gesendet wird, verhasset, oder auch nicht würdig genung ist. Also wolte Lysimachus des Ptolo- maei Gesandten, den Theodorum, weil er ihm verhaßt war, nicht admittiren: und Schweiger erzehlet ein Exempel in seiner Türckischen Gesandschafft lib. 2. c. 19., daß man einen nicht admittiren wollen, weil er nicht würdig genung erachtet wor- den. Wiewohl die Unwürdigkeit heut zu Ta- ge nicht leichtlich mehr ein obstacle der Admission seyn kan, weil nicht nur die Europäischen Höffe überhaupt gewohnet, entweder Personen von grossem oder gu- tem Geschlechte, oder so ihnen der Adel der Geburt fehlete, doch Edele von Tugenden und in der Staats-Prudentz excellente Personen abzusenden. Und weil man aus dem zuertheiltem Passeport gar wohl zu vorhero wissen kan, wie die Person, wel- che an einen gesendet werden soll, ratio- ne dignitatis beschaffen, so ist es viel bes- ser, man ertheile einem welcher verhasset, oder nicht würdig genug, keinen Passe- port, als daß man ihn erst hernach, wenn er schon in loco angelanget, von der Au- dientz ausschliesse. Gar etwas anders aber ist es, wenn ein Gesandter welchen
man
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Hoff-Ceremoniel.
2. Wenn die Perſon des Legaten bey dem Souverain, an welchen er geſendet wird, verhaſſet, oder auch nicht wuͤrdig genung iſt. Alſo wolte Lyſimachus des Ptolo- mæi Geſandten, den Theodorum, weil er ihm verhaßt war, nicht admittiren: und Schweiger erzehlet ein Exempel in ſeiner Tuͤrckiſchen Geſandſchafft lib. 2. c. 19., daß man einen nicht admittiren wollen, weil er nicht wuͤrdig genung erachtet wor- den. Wiewohl die Unwuͤꝛdigkeit heut zu Ta- ge nicht leichtlich mehr ein obſtacle der Admiſſion ſeyn kan, weil nicht nur die Europaͤiſchen Hoͤffe uͤberhaupt gewohnet, entweder Perſonen von groſſem oder gu- tem Geſchlechte, oder ſo ihnen der Adel der Geburt fehlete, doch Edele von Tugenden und in der Staats-Prudentz excellente Perſonen abzuſenden. Und weil man aus dem zuertheiltem Paſſeport gar wohl zu vorhero wiſſen kan, wie die Perſon, wel- che an einen geſendet werden ſoll, ratio- ne dignitatis beſchaffen, ſo iſt es viel beſ- ſer, man ertheile einem welcher verhaſſet, oder nicht wuͤrdig genug, keinen Paſſe- port, als daß man ihn erſt hernach, wenn er ſchon in loco angelanget, von der Au- dientz ausſchlieſſe. Gar etwas anders aber iſt es, wenn ein Geſandter welchen
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Hoff-Ceremoniel.
2. Wenn die Perſon des Legaten bey dem
Souverain, an welchen er geſendet wird,
verhaſſet, oder auch nicht wuͤrdig genung
iſt. Alſo wolte Lyſimachus des Ptolo-
mæi Geſandten, den Theodorum, weil
er ihm verhaßt war, nicht admittiren: und
Schweiger erzehlet ein Exempel in ſeiner
Tuͤrckiſchen Geſandſchafft lib. 2. c. 19.,
daß man einen nicht admittiren wollen,
weil er nicht wuͤrdig genung erachtet wor-
den. Wiewohl die Unwuͤꝛdigkeit heut zu Ta-
ge nicht leichtlich mehr ein obſtacle der
Admiſſion ſeyn kan, weil nicht nur die
Europaͤiſchen Hoͤffe uͤberhaupt gewohnet,
entweder Perſonen von groſſem oder gu-
tem Geſchlechte, oder ſo ihnen der Adel der
Geburt fehlete, doch Edele von Tugenden
und in der Staats-Prudentz excellente
Perſonen abzuſenden. Und weil man aus
dem zuertheiltem Paſſeport gar wohl zu
vorhero wiſſen kan, wie die Perſon, wel-
che an einen geſendet werden ſoll, ratio-
ne dignitatis beſchaffen, ſo iſt es viel beſ-
ſer, man ertheile einem welcher verhaſſet,
oder nicht wuͤrdig genug, keinen Paſſe-
port, als daß man ihn erſt hernach, wenn er
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/241>, abgerufen am 24.11.2024.
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