gends ferner von einem oder auch mehren Cavalliers biß an die Carosse begleitet wird.
§. 6.
Ob nun zwar zu Zeiten geschiehet, daß ein Ambassadeur
1. Aus Unwissenheit des Ceremoniels, oder
2. Aus Affection gegen dem Envoye, diesem mehr Ehre anthue, als ihme gebühret, oder auch ein wohl geübeter Envoye durch seine Ad- dresse, sich einen Actum mehrerer Ehren-Bezeu- gungen von einem Ambassadeur beyleget, ma- chet doch dieses dem Tertio keine Praejuditz, und kan sich ein Envoye deswegen bey einem andern Ambassadeur nicht darauf beruffen, daß ihm die- ser und jener Ambassadeur etwas mehreres an Civilite gethan, v. gr. die Ober-Stelle gegeben, biß zur Steigen begleitet. So viel aber effectui- ret wohl des Ambassadeurs Höffligkeit, daß der Envoye, welcher selbige entweder ignorantiae aut affectione des Ambassadeurs, oder artifi- cio suo erhalten, selbige hernach von eben diesem Ambassadeur wiederumb, auch wohl nach ge- stallten Sachen, von einem andern Ambassa- deur, so aber eben von demselben Principalen, von welchem der Höffliche geschicket, praetendiren kan.
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Hoff-Ceremoniel.
gends ferner von einem oder auch mehren Cavalliers biß an die Caroſſe begleitet wird.
§. 6.
Ob nun zwar zu Zeiten geſchiehet, daß ein Ambaſſadeur
1. Aus Unwiſſenheit des Ceremoniels, oder
2. Aus Affection gegen dem Envoyé, dieſem mehr Ehre anthue, als ihme gebuͤhret, oder auch ein wohl geuͤbeter Envoyé durch ſeine Ad- dreſſe, ſich einen Actum mehrerer Ehren-Bezeu- gungen von einem Ambaſſadeur beyleget, ma- chet doch dieſes dem Tertio keine Præjuditz, und kan ſich ein Envoyé deswegen bey einem andern Ambaſſadeur nicht darauf beruffen, daß ihm die- ſer und jener Ambaſſadeur etwas mehreres an Civilité gethan, v. gr. die Ober-Stelle gegeben, biß zur Steigen begleitet. So viel aber effectui- ret wohl des Ambaſſadeurs Hoͤffligkeit, daß der Envoyê, welcher ſelbige entweder ignorantiæ aut affectione des Ambaſſadeurs, oder artifi- cio ſuo erhalten, ſelbige hernach von eben dieſem Ambaſſadeur wiederumb, auch wohl nach ge- ſtallten Sachen, von einem andern Ambaſſa- deur, ſo aber eben von demſelben Principalen, von welchem der Hoͤffliche geſchicket, prætendiren kan.
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Hoff-Ceremoniel.
gends ferner von einem oder auch mehren
Cavalliers biß an die Caroſſe begleitet
wird.
§. 6. Ob nun zwar zu Zeiten geſchiehet, daß ein
Ambaſſadeur
1. Aus Unwiſſenheit des Ceremoniels, oder
2. Aus Affection gegen dem Envoyé, dieſem
mehr Ehre anthue, als ihme gebuͤhret, oder
auch ein wohl geuͤbeter Envoyé durch ſeine Ad-
dreſſe, ſich einen Actum mehrerer Ehren-Bezeu-
gungen von einem Ambaſſadeur beyleget, ma-
chet doch dieſes dem Tertio keine Præjuditz, und
kan ſich ein Envoyé deswegen bey einem andern
Ambaſſadeur nicht darauf beruffen, daß ihm die-
ſer und jener Ambaſſadeur etwas mehreres an
Civilité gethan, v. gr. die Ober-Stelle gegeben,
biß zur Steigen begleitet. So viel aber effectui-
ret wohl des Ambaſſadeurs Hoͤffligkeit, daß der
Envoyê, welcher ſelbige entweder ignorantiæ
aut affectione des Ambaſſadeurs, oder artifi-
cio ſuo erhalten, ſelbige hernach von eben dieſem
Ambaſſadeur wiederumb, auch wohl nach ge-
ſtallten Sachen, von einem andern Ambaſſa-
deur, ſo aber eben von demſelben Principalen,
von welchem der Hoͤffliche geſchicket,
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/287>, abgerufen am 24.11.2024.
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