halten, derer Ansehen wohl nicht gar sonderlich, ihre Function aber darinnen bestehet, daß sie Sup- plicationes machen, Bescheide sollicitiren, und Relationes an die, von welchen sie ihre Bestal- lungen haben, verfertigen.
§. 2.
Sie müssen demnach etwas mit aus der Schule gebracht haben, oder durch die Praxin in denen Dingen so sie verwalten sollen, Erfah- rung überkommen haben, wie man denn an vielen Orten gelehrte und verständige Agenten, im Ge- gentheil aber auch bißweilen miserable Zeug mit unter findet.
§. 3.
Jhr Amt zu verwalten, müssen sie hur- tig, geduldig, und auch zugleich etwas unver- schämt, und nicht empfindlich seyn: massen sie nicht selten von denen Ministris hart angefahren und reprimandiret werden.
§. 4.
Es halten aber nicht nur die Stände bey ihrem Superiori, sondern auch wohl Souveraine bey ihres gleichen und geringeren ihre Agenten: wenn sie etwas zu verrichten haben, welches der Unkosten nicht werth wäre einen formalen Mini- ster alldort zu haben: und diese Art der Agenten sind meistentheils mit zu espioniren abgeordnet.
§. 5.
Eine oder die andere Art von Agenten hat keinen Characterem, bekommt auch keine literas credentiales, sondern nur commen- datitias von seinem Principal; Sondern es ist ein
bloß
Hoff-Ceremoniel.
halten, derer Anſehen wohl nicht gar ſonderlich, ihre Function aber darinnen beſtehet, daß ſie Sup- plicationes machen, Beſcheide ſollicitiren, und Relationes an die, von welchen ſie ihre Beſtal- lungen haben, verfertigen.
§. 2.
Sie muͤſſen demnach etwas mit aus der Schule gebracht haben, oder durch die Praxin in denen Dingen ſo ſie verwalten ſollen, Erfah- rung uͤberkommen haben, wie man denn an vielen Orten gelehrte und verſtaͤndige Agenten, im Ge- gentheil aber auch bißweilen miſerable Zeug mit unter findet.
§. 3.
Jhr Amt zu verwalten, muͤſſen ſie hur- tig, geduldig, und auch zugleich etwas unver- ſchaͤmt, und nicht empfindlich ſeyn: maſſen ſie nicht ſelten von denen Miniſtris hart angefahren und reprimandiret werden.
§. 4.
Es halten aber nicht nur die Staͤnde bey ihrem Superiori, ſondern auch wohl Souveraine bey ihres gleichen und geringeren ihre Agenten: wenn ſie etwas zu verrichten haben, welches der Unkoſten nicht werth waͤre einen formalen Mini- ſter alldort zu haben: und dieſe Art der Agenten ſind meiſtentheils mit zu eſpioniren abgeordnet.
§. 5.
Eine oder die andere Art von Agenten hat keinen Characterem, bekommt auch keine literas credentiales, ſondern nur commen- datitias von ſeinem Principal; Sondern es iſt ein
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Hoff-Ceremoniel.
halten, derer Anſehen wohl nicht gar ſonderlich,
ihre Function aber darinnen beſtehet, daß ſie Sup-
plicationes machen, Beſcheide ſollicitiren, und
Relationes an die, von welchen ſie ihre Beſtal-
lungen haben, verfertigen.
§. 2. Sie muͤſſen demnach etwas mit aus der
Schule gebracht haben, oder durch die Praxin
in denen Dingen ſo ſie verwalten ſollen, Erfah-
rung uͤberkommen haben, wie man denn an vielen
Orten gelehrte und verſtaͤndige Agenten, im Ge-
gentheil aber auch bißweilen miſerable Zeug mit
unter findet.
§. 3. Jhr Amt zu verwalten, muͤſſen ſie hur-
tig, geduldig, und auch zugleich etwas unver-
ſchaͤmt, und nicht empfindlich ſeyn: maſſen ſie
nicht ſelten von denen Miniſtris hart angefahren
und reprimandiret werden.
§. 4. Es halten aber nicht nur die Staͤnde bey
ihrem Superiori, ſondern auch wohl Souveraine
bey ihres gleichen und geringeren ihre Agenten:
wenn ſie etwas zu verrichten haben, welches der
Unkoſten nicht werth waͤre einen formalen Mini-
ſter alldort zu haben: und dieſe Art der Agenten
ſind meiſtentheils mit zu eſpioniren abgeordnet.
§. 5. Eine oder die andere Art von Agenten
hat keinen Characterem, bekommt auch keine
literas credentiales, ſondern nur commen-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/297>, abgerufen am 24.11.2024.
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