noch ferneren glücklichen Progressen so insolent werden, daß er dem Gegentheil ungebührliche Leges vorschreibe; so scheinet das Amt eines Me- diatoris alsdenn unentbehrlich zu seyn: welcher entweder freywillig oder auch dazu erbethen, die Gemüther zu einem Frieden disponire: oder, da- fern der eine Theil hartnäckich seyn, und keine Pro- positiones annehmen wolte, seine Autorität und Macht zeige: vermöge derer er dem sich accom- modirenden Theile beystehen, und den andern zu einen raisonablen Frieden forciren könne.
§. 3.
Gleichwie nun dieses Amt eines der glo- rieusesten ist, welches ein Potentat übernehmen kan: massen er dadurch unter zweyen, ihm an Würde gleichen, (auch wohl höhern) welche sonst auf der Welt keinen höhern über sich als GOtt allein erkennen, willkührlicher Richter, und certo respectu, auf eine Zeit ihr Oberer wird; so muß er auch von solcher Gewalt und Autorität seyn, daß er die Partheyen auseinander setzen, und was abgehandelt worden, mainteniren könne.
§. 4.
Weil aber dieses Amt, und sonderlich die daran hafftende Quarantie, einem alleine offt- mahlen zu schwer: oder denen interessirten Par- theyen bedencklich und besorglich fallen will, ihre Angelegenheiten und die Moderation ihrer Satis- faction und künfftigen Wohlstandes, einem ein- zigem anzuvertrauen; so findet man, daß bey den meisten Friedens-Schlüssen mehr als einer, und
dem-
Europaͤiſches
noch ferneren gluͤcklichen Progreſſen ſo inſolent werden, daß er dem Gegentheil ungebuͤhrliche Leges vorſchreibe; ſo ſcheinet das Amt eines Me- diatoris alsdenn unentbehrlich zu ſeyn: welcher entweder freywillig oder auch dazu erbethen, die Gemuͤther zu einem Frieden diſponire: oder, da- fern der eine Theil hartnaͤckich ſeyn, und keine Pro- poſitiones annehmen wolte, ſeine Autoritaͤt und Macht zeige: vermoͤge derer er dem ſich accom- modirenden Theile beyſtehen, und den andern zu einen raiſonablen Frieden forciren koͤnne.
§. 3.
Gleichwie nun dieſes Amt eines der glo- rieuſeſten iſt, welches ein Potentat uͤbernehmen kan: maſſen er dadurch unter zweyen, ihm an Wuͤrde gleichen, (auch wohl hoͤhern) welche ſonſt auf der Welt keinen hoͤhern uͤber ſich als GOtt allein erkennen, willkuͤhrlicher Richter, und certo reſpectu, auf eine Zeit ihr Oberer wird; ſo muß er auch von ſolcher Gewalt und Autoritaͤt ſeyn, daß er die Partheyen auseinander ſetzen, und was abgehandelt worden, mainteniren koͤnne.
§. 4.
Weil aber dieſes Amt, und ſonderlich die daran hafftende Quarantie, einem alleine offt- mahlen zu ſchwer: oder denen intereſſirten Par- theyen bedencklich und beſorglich fallen will, ihre Angelegenheiten und die Moderation ihrer Satis- faction und kuͤnfftigen Wohlſtandes, einem ein- zigem anzuvertrauen; ſo findet man, daß bey den meiſten Friedens-Schluͤſſen mehr als einer, und
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Europaͤiſches
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diatoris alsdenn unentbehrlich zu ſeyn: welcher
entweder freywillig oder auch dazu erbethen, die
Gemuͤther zu einem Frieden diſponire: oder, da-
fern der eine Theil hartnaͤckich ſeyn, und keine Pro-
poſitiones annehmen wolte, ſeine Autoritaͤt und
Macht zeige: vermoͤge derer er dem ſich accom-
modirenden Theile beyſtehen, und den andern zu
einen raiſonablen Frieden forciren koͤnne.
§. 3. Gleichwie nun dieſes Amt eines der glo-
rieuſeſten iſt, welches ein Potentat uͤbernehmen
kan: maſſen er dadurch unter zweyen, ihm an
Wuͤrde gleichen, (auch wohl hoͤhern) welche ſonſt
auf der Welt keinen hoͤhern uͤber ſich als GOtt
allein erkennen, willkuͤhrlicher Richter, und certo
reſpectu, auf eine Zeit ihr Oberer wird; ſo muß
er auch von ſolcher Gewalt und Autoritaͤt ſeyn,
daß er die Partheyen auseinander ſetzen, und was
abgehandelt worden, mainteniren koͤnne.
§. 4. Weil aber dieſes Amt, und ſonderlich
die daran hafftende Quarantie, einem alleine offt-
mahlen zu ſchwer: oder denen intereſſirten Par-
theyen bedencklich und beſorglich fallen will, ihre
Angelegenheiten und die Moderation ihrer Satis-
faction und kuͤnfftigen Wohlſtandes, einem ein-
zigem anzuvertrauen; ſo findet man, daß bey den
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/340>, abgerufen am 24.11.2024.
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