zu praesumiren, daß er als Pater & Pastor communis, etwas aus Interesse oder Af- fection thun werde. Jn dieser Meynung nun hat die Cron Spanien und Fanckreich vielfältigmahl des Pabstes Mediation theils imploriret, theils die offerirte acce- ptiret. Der Vervinische, der Cron Spanien so nöthige, und der Cron Franckreich so nützliche Friede, war keines andern Men- schen Werck, als des Pabstes Clementis VIII. und würde ohn sein Zureden und Vermittelung, weder Philippus II. in Spanien, noch Henricus IV. in Franck- reich, so bald das Schwerdt aus den Hän- den geworffen, und sich in Friedens-Hand- lungen eingelassen haben; So wolte auch Carolus V. mit Francisco I. keinen Ver- trag machen, es hätten denn Päbstl. Heilig- keit zuvor darein gewilliget, und ihre bons offices dabey emploiret.
2. Als ein weltlicher Herr und Fürst in Jtalien, hat er nicht nur, das Recht Kriege zu füh- ren, sondern auch Frieden zu schliessen, und per consequens das Amt eines Mediatoris zu übernehmen; welches letztere ihm auch die Acatholici selbst zugestehen müssen. Wenn nun ein Krieg ex causis mere politicis ent- standen, bey welchem das Religions-We- sen nichts zu thun gehabt, und nun auch dar-
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Hoff-Ceremoniel.
zu præſumiren, daß er als Pater & Paſtor communis, etwas aus Intereſſe oder Af- fection thun werde. Jn dieſer Meynung nun hat die Cron Spanien und Fanckreich vielfaͤltigmahl des Pabſtes Mediation theils imploriret, theils die offerirte acce- ptiret. Der Verviniſche, der Cron Spanien ſo noͤthige, und der Cron Franckreich ſo nuͤtzliche Friede, war keines andern Men- ſchen Werck, als des Pabſtes Clementis VIII. und wuͤrde ohn ſein Zureden und Vermittelung, weder Philippus II. in Spanien, noch Henricus IV. in Franck- reich, ſo bald das Schwerdt aus den Haͤn- den geworffen, und ſich in Friedens-Hand- lungen eingelaſſen haben; So wolte auch Carolus V. mit Franciſco I. keinen Ver- trag machen, es haͤtten denn Paͤbſtl. Heilig- keit zuvor darein gewilliget, und ihre bons offices dabey emploiret.
2. Als ein weltlicher Herr und Fuͤrſt in Jtalien, hat er nicht nur, das Recht Kriege zu fuͤh- ren, ſondern auch Frieden zu ſchlieſſen, und per conſequens das Amt eines Mediatoris zu uͤbernehmen; welches letztere ihm auch die Acatholici ſelbſt zugeſtehen muͤſſen. Weñ nun ein Krieg ex cauſis mere politicis ent- ſtanden, bey welchem das Religions-We- ſen nichts zu thun gehabt, und nun auch dar-
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Hoff-Ceremoniel.
zu præſumiren, daß er als Pater & Paſtor
communis, etwas aus Intereſſe oder Af-
fection thun werde. Jn dieſer Meynung
nun hat die Cron Spanien und Fanckreich
vielfaͤltigmahl des Pabſtes Mediation
theils imploriret, theils die offerirte acce-
ptiret. Der Verviniſche, der Cron Spanien
ſo noͤthige, und der Cron Franckreich ſo
nuͤtzliche Friede, war keines andern Men-
ſchen Werck, als des Pabſtes Clementis
VIII. und wuͤrde ohn ſein Zureden und
Vermittelung, weder Philippus II. in
Spanien, noch Henricus IV. in Franck-
reich, ſo bald das Schwerdt aus den Haͤn-
den geworffen, und ſich in Friedens-Hand-
lungen eingelaſſen haben; So wolte auch
Carolus V. mit Franciſco I. keinen Ver-
trag machen, es haͤtten denn Paͤbſtl. Heilig-
keit zuvor darein gewilliget, und ihre bons
offices dabey emploiret.
2. Als ein weltlicher Herr und Fuͤrſt in Jtalien,
hat er nicht nur, das Recht Kriege zu fuͤh-
ren, ſondern auch Frieden zu ſchlieſſen, und
per conſequens das Amt eines Mediatoris
zu uͤbernehmen; welches letztere ihm auch die
Acatholici ſelbſt zugeſtehen muͤſſen. Weñ
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 323. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/351>, abgerufen am 24.11.2024.
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