und Friedens-Negotiis anvertrauet werden, zwischen
1. Spanien und Franckreich, dem Pabst, oder Engelland
2. Spanien und Portugal, dem Pabst oder Engelland,
3. Dem Pabst und Spanien, Franckreich oder Venedig,
4. Dem Pabst und Franckreich, Spanien oder Venedig,
5. Dem
Kayser Röm. Reich
und Franckreich, Schweden oder Engelland,
6. Dem
Kayser Röm. Reich
und Schweden, Engelland oder Holland
7. Franckreich und Engelland, Spanien, Schweden oder Holland,
8. Schweden und Dännemarck, der Kayser, Franckreich, Preussen, oder Holland,
9. Engelland und Holland, Schweden, oder Franckreich, etc.
Denn das reciproque Interesse hier gesetzter Staaten ist also beschaffen, daß selbige am besten auf solche Art und Mediation könten verglichen werden, im fall nicht etwan ein raro contingens selbiges verändere.
§. 14. Das
Hoff-Ceremoniel.
und Friedens-Negotiis anvertrauet werden, zwiſchen
1. Spanien und Franckreich, dem Pabſt, oder Engelland
2. Spanien und Portugal, dem Pabſt oder Engelland,
3. Dem Pabſt und Spanien, Franckreich oder Venedig,
4. Dem Pabſt und Franckreich, Spanien oder Venedig,
5. Dem
Kayſer Roͤm. Reich
und Franckreich, Schweden oder Engelland,
6. Dem
Kayſer Roͤm. Reich
und Schweden, Engelland oder Holland
7. Franckreich und Engelland, Spanien, Schweden oder Holland,
8. Schweden und Daͤnnemarck, der Kayſer, Franckreich, Preuſſen, oder Holland,
9. Engelland und Holland, Schweden, oder Franckreich, ꝛc.
Denn das reciproque Intereſſe hier geſetzter Staaten iſt alſo beſchaffen, daß ſelbige am beſten auf ſolche Art und Mediation koͤnten verglichen werden, im fall nicht etwan ein raro contingens ſelbiges veraͤndere.
§. 14. Das
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Hoff-Ceremoniel.
und Friedens-Negotiis anvertrauet werden,
zwiſchen
1. Spanien und Franckreich, dem Pabſt,
oder Engelland
2. Spanien und Portugal, dem Pabſt oder
Engelland,
3. Dem Pabſt und Spanien, Franckreich
oder Venedig,
4. Dem Pabſt und Franckreich, Spanien
oder Venedig,
5. DemKayſer
Roͤm. Reich
und Franckreich,
Schweden oder Engelland,
6. DemKayſer
Roͤm. Reich
und Schweden,
Engelland oder Holland
7. Franckreich und Engelland, Spanien,
Schweden oder Holland,
8. Schweden und Daͤnnemarck, der Kayſer,
Franckreich, Preuſſen, oder Holland,
9. Engelland und Holland, Schweden, oder
Franckreich, ꝛc.
Denn das reciproque Intereſſe hier geſetzter
Staaten iſt alſo beſchaffen, daß ſelbige am beſten
auf ſolche Art und Mediation koͤnten verglichen
werden, im fall nicht etwan ein raro contingens
ſelbiges veraͤndere.
§. 14. Das
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 333. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/361>, abgerufen am 24.11.2024.
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