rücke gehen, das Friedens-Negotium Krebs- gängich werden, und ein funester Krieg darauf erfolgen würde: in welchem die Christen einander noch ferner, so wie in dem dreyßigjährigen Kriege bereits geschehen, sans ceremonie tod schlagen würden.
§. 2.
Es hat aber, so viel als mir wissend, die- sen zu Münster und Oßnabrüg entstandenen Ce- remonien-Streit, niemand accurater und voll- ständiger beschrieben, als Vittorio Siri, der be- rühmte Historicus des Königes in Franckreich. Weil aber dieser Autor gar sehr rar und theuer, und in privat-Bibliothequen gar selten zu finden; so hat man theils aus selbigem, theils aus dem Vi- queforth, einen kurtzen Extract ziehen wollen. Wenn sich aber der begierige Leser mit selbigen nicht vergnügen solte, sondern noch ein mehreres zu wissen verlangete, wird er seine Curiosität durch Lesung gemeldter zweyen Autorum sattsam stillen können.
§. 3.
Der erste und zugleich auch höchste Ce- remonien-Streit, entstunde zwischen zweyen Po- tentien, welche in vorhergehenden Kriege mit ein- ander gute Freunde gewesen, beysammen gestan- den, und fast einerley Interesse und Absicht gehabt hatten; nemlich dem Könige in Franckreich, und der Königin Christina in Schweden, und zwar über die Praerogative oder Primaute en gene- ral. Denn als die Schweden merckten, daß
Franck-
Europaͤiſches
ruͤcke gehen, das Friedens-Negotium Krebs- gaͤngich werden, und ein funeſter Krieg darauf erfolgen wuͤrde: in welchem die Chriſten einander noch ferner, ſo wie in dem dreyßigjaͤhrigen Kriege bereits geſchehen, ſans ceremonie tod ſchlagen wuͤrden.
§. 2.
Es hat aber, ſo viel als mir wiſſend, die- ſen zu Muͤnſter und Oßnabruͤg entſtandenen Ce- remonien-Streit, niemand accurater und voll- ſtaͤndiger beſchrieben, als Vittorio Siri, der be- ruͤhmte Hiſtoricus des Koͤniges in Franckreich. Weil aber dieſer Autor gar ſehr rar und theuer, und in privat-Bibliothequen gar ſelten zu finden; ſo hat man theils aus ſelbigem, theils aus dem Vi- queforth, einen kurtzen Extract ziehen wollen. Wenn ſich aber der begierige Leſer mit ſelbigen nicht vergnuͤgen ſolte, ſondern noch ein mehreres zu wiſſen verlangete, wird er ſeine Curioſitaͤt durch Leſung gemeldter zweyen Autorum ſattſam ſtillen koͤnnen.
§. 3.
Der erſte und zugleich auch hoͤchſte Ce- remonien-Streit, entſtunde zwiſchen zweyen Po- tentien, welche in vorhergehenden Kriege mit ein- ander gute Freunde geweſen, beyſammen geſtan- den, und faſt einerley Intereſſe und Abſicht gehabt hatten; nemlich dem Koͤnige in Franckreich, und der Koͤnigin Chriſtina in Schweden, und zwar uͤber die Prærogative oder Primauté en gene- ral. Denn als die Schweden merckten, daß
Franck-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0388"n="360"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Europaͤiſches</hi></fw><lb/>
ruͤcke gehen, das Friedens-<hirendition="#aq">Negotium</hi> Krebs-<lb/>
gaͤngich werden, und ein <hirendition="#aq">funeſt</hi>er Krieg darauf<lb/>
erfolgen wuͤrde: in welchem die Chriſten einander<lb/>
noch ferner, ſo wie in dem dreyßigjaͤhrigen Kriege<lb/>
bereits geſchehen, <hirendition="#aq">ſans ceremonie</hi> tod ſchlagen<lb/>
wuͤrden.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 2.</head><p>Es hat aber, ſo viel als mir wiſſend, die-<lb/>ſen zu Muͤnſter und Oßnabruͤg entſtandenen Ce-<lb/>
remonien-Streit, niemand <hirendition="#aq">accura</hi>ter und voll-<lb/>ſtaͤndiger beſchrieben, als <hirendition="#aq">Vittorio Siri,</hi> der be-<lb/>
ruͤhmte <hirendition="#aq">Hiſtoricus</hi> des Koͤniges in Franckreich.<lb/>
Weil aber dieſer <hirendition="#aq">Autor</hi> gar ſehr rar und theuer,<lb/>
und in <hirendition="#aq">privat-Bibliothequ</hi>en gar ſelten zu finden;<lb/>ſo hat man theils aus ſelbigem, theils aus dem <hirendition="#aq">Vi-<lb/>
queforth,</hi> einen kurtzen Extract ziehen wollen.<lb/>
Wenn ſich aber der begierige Leſer mit ſelbigen<lb/>
nicht vergnuͤgen ſolte, ſondern noch ein mehreres<lb/>
zu wiſſen verlangete, wird er ſeine <hirendition="#aq">Curioſi</hi>taͤt<lb/>
durch Leſung gemeldter zweyen <hirendition="#aq">Autorum</hi>ſattſam<lb/>ſtillen koͤnnen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 3.</head><p>Der erſte und zugleich auch hoͤchſte Ce-<lb/>
remonien-Streit, entſtunde zwiſchen zweyen <hirendition="#aq">Po-<lb/>
tenti</hi>en, welche in vorhergehenden Kriege mit ein-<lb/>
ander gute Freunde geweſen, beyſammen geſtan-<lb/>
den, und faſt einerley <hirendition="#aq">Intereſſ</hi>e und Abſicht gehabt<lb/>
hatten; nemlich dem Koͤnige in Franckreich, und<lb/>
der Koͤnigin <hirendition="#aq">Chriſtina</hi> in Schweden, und zwar<lb/>
uͤber die <hirendition="#aq">Prærogativ</hi>e oder <hirendition="#aq">Primauté en gene-<lb/>
ral.</hi> Denn als die Schweden merckten, daß<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Franck-</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[360/0388]
Europaͤiſches
ruͤcke gehen, das Friedens-Negotium Krebs-
gaͤngich werden, und ein funeſter Krieg darauf
erfolgen wuͤrde: in welchem die Chriſten einander
noch ferner, ſo wie in dem dreyßigjaͤhrigen Kriege
bereits geſchehen, ſans ceremonie tod ſchlagen
wuͤrden.
§. 2. Es hat aber, ſo viel als mir wiſſend, die-
ſen zu Muͤnſter und Oßnabruͤg entſtandenen Ce-
remonien-Streit, niemand accurater und voll-
ſtaͤndiger beſchrieben, als Vittorio Siri, der be-
ruͤhmte Hiſtoricus des Koͤniges in Franckreich.
Weil aber dieſer Autor gar ſehr rar und theuer,
und in privat-Bibliothequen gar ſelten zu finden;
ſo hat man theils aus ſelbigem, theils aus dem Vi-
queforth, einen kurtzen Extract ziehen wollen.
Wenn ſich aber der begierige Leſer mit ſelbigen
nicht vergnuͤgen ſolte, ſondern noch ein mehreres
zu wiſſen verlangete, wird er ſeine Curioſitaͤt
durch Leſung gemeldter zweyen Autorum ſattſam
ſtillen koͤnnen.
§. 3. Der erſte und zugleich auch hoͤchſte Ce-
remonien-Streit, entſtunde zwiſchen zweyen Po-
tentien, welche in vorhergehenden Kriege mit ein-
ander gute Freunde geweſen, beyſammen geſtan-
den, und faſt einerley Intereſſe und Abſicht gehabt
hatten; nemlich dem Koͤnige in Franckreich, und
der Koͤnigin Chriſtina in Schweden, und zwar
uͤber die Prærogative oder Primauté en gene-
ral. Denn als die Schweden merckten, daß
Franck-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 360. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/388>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.