Mediatori, oder auch in loco tertio halten würde, beyzuwohnen: und verlangten anbey, daß man ihnen zugestehen solte, daß sie die Ministros der Hohen Alliirten, sie möchten Königliche oder Reichs-Churfürstliche und Fürstliche seyn, von denen zu haltenden Conferentien benachrichti- gen, und selbige ihnen, wann und wo sie gehalten werden solten, intimiren dürfften; Allein es wurde dieser Ceremonien-Streit dennoch in Faveur des Mediatoris per plurima debattiret, und dem Herrn Baron von Lilienroth die Ober-Stelle in denen Conferentien eingeräumet.
§. 19.
Es entstunde auch ein Streit wegen
1. Der Passeports,
2. Der ersteren Visite,
3. Des Vorgespan an die Carossen.
Wegen der ersteren wurde man schlüßig, daß man derer zweyerley würde von nöthen haben: die ersten für die Ministros selbst, welche ad Tractatus Pacis kämen, die andern für die Courriers: und zwar diese in forma consveta, nemlich en blanc, umb die Nahmen der Cour- riers, so man absenden wolle, den Passeports einverleiben zu können. Wegen des andern, so wurde von den Kayserlichen Herren Mini- stris erinnert, daß man, jedoch ohne Praejuditz eines oder des andern Souverains, von der er- steren Visite abstrahiren möchte: welchen Vor- schlag die Spanischen, Englischen, und Hol-
län-
Europaͤiſches
Mediatori, oder auch in loco tertio halten wuͤrde, beyzuwohnen: und verlangten anbey, daß man ihnen zugeſtehen ſolte, daß ſie die Miniſtros der Hohen Alliirten, ſie moͤchten Koͤnigliche oder Reichs-Churfuͤrſtliche und Fuͤrſtliche ſeyn, von denen zu haltenden Conferentien benachrichti- gen, und ſelbige ihnen, wann und wo ſie gehalten werden ſolten, intimiren duͤrfften; Allein es wurde dieſer Ceremonien-Streit dennoch in Faveur des Mediatoris per plurima debattiret, und dem Herrn Baron von Lilienroth die Ober-Stelle in denen Conferentien eingeraͤumet.
§. 19.
Es entſtunde auch ein Streit wegen
1. Der Paſſeports,
2. Der erſteren Viſite,
3. Des Vorgeſpan an die Caroſſen.
Wegen der erſteren wurde man ſchluͤßig, daß man derer zweyerley wuͤrde von noͤthen haben: die erſten fuͤr die Miniſtros ſelbſt, welche ad Tractatus Pacis kaͤmen, die andern fuͤr die Courriers: und zwar dieſe in forma conſveta, nemlich en blanc, umb die Nahmen der Cour- riers, ſo man abſenden wolle, den Paſſeports einverleiben zu koͤnnen. Wegen des andern, ſo wurde von den Kayſerlichen Herren Mini- ſtris erinnert, daß man, jedoch ohne Præjuditz eines oder des andern Souverains, von der er- ſteꝛen Viſite abſtrahiꝛen moͤchte: welchen Voꝛ- ſchlag die Spaniſchen, Engliſchen, und Hol-
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Europaͤiſches
Mediatori, oder auch in loco tertio halten
wuͤrde, beyzuwohnen: und verlangten anbey, daß
man ihnen zugeſtehen ſolte, daß ſie die Miniſtros
der Hohen Alliirten, ſie moͤchten Koͤnigliche oder
Reichs-Churfuͤrſtliche und Fuͤrſtliche ſeyn, von
denen zu haltenden Conferentien benachrichti-
gen, und ſelbige ihnen, wann und wo ſie gehalten
werden ſolten, intimiren duͤrfften; Allein es wurde
dieſer Ceremonien-Streit dennoch in Faveur des
Mediatoris per plurima debattiret, und dem
Herrn Baron von Lilienroth die Ober-Stelle in
denen Conferentien eingeraͤumet.
§. 19. Es entſtunde auch ein Streit wegen
1. Der Paſſeports,
2. Der erſteren Viſite,
3. Des Vorgeſpan an die Caroſſen.
Wegen der erſteren wurde man ſchluͤßig, daß
man derer zweyerley wuͤrde von noͤthen haben:
die erſten fuͤr die Miniſtros ſelbſt, welche ad
Tractatus Pacis kaͤmen, die andern fuͤr die
Courriers: und zwar dieſe in forma conſveta,
nemlich en blanc, umb die Nahmen der Cour-
riers, ſo man abſenden wolle, den Paſſeports
einverleiben zu koͤnnen. Wegen des andern,
ſo wurde von den Kayſerlichen Herren Mini-
ſtris erinnert, daß man, jedoch ohne Præjuditz
eines oder des andern Souverains, von der er-
ſteꝛen Viſite abſtrahiꝛen moͤchte: welchen Voꝛ-
ſchlag die Spaniſchen, Engliſchen, und Hol-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 564. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/592>, abgerufen am 22.11.2024.
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