Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715.Hoff-Ceremoniel. hen Alliirten im Haag begaben, und lange Un-terredung über dieser von dem Mediatore getha- nen Proposition, und andern Ceremonien-Streit hielten. Die Frantzosen ihres Orts, willigten ohne vieles Bedencken in des Ministri Media- tionis Verlangen: entweder weil sie glaubten, daß solche Praeferentz ein Annexum der Media- tion: oder weil sie selbiges als einen Casum pro Amico tractireten; oder auch weil sie befürchte- ten, es würde sich der Herr Baron von Lilienroth von seiner Praetension nicht relachiren, und also für eine Staats-Prudentz achteten, ihme gut- willig und bey Zeiten dasjenige zu concediren, welches sie doch nachgehends etwan gezwungen, und wenn sie von den Hohen Alliirten überstimmt würden, thun müsten; Jedoch geschahe ihre Erklä- rung mit der Reservation und Condition, daß die Kayserl. ihme gleichfalls den Rang zugestehen solten. Diese aber waren, dem Mediatori solches einzuräumen, nicht so leichtsinnig als die Frantzö- sischen Plenipotentiarii: sondern trachteten die Kayserliche Praerogativa auch dißfals zu behaup- ten; weil sie meineten, daß einer wohl Mediator seyn könne, ohne daß man ihme dem Pas und Ober-Hand cedire. Blieben also dabey, daß Kay- serlicher Majestät und ihnen, dessen Person sie repraesentireten, in privat- und public-Confe- rentien der Vorsitz gebühre; resolvireten dem- nach sich keiner Conferentz, welche man bey dem Medi- N n 2
Hoff-Ceremoniel. hen Alliirten im Haag begaben, und lange Un-terredung uͤber dieſer von dem Mediatore getha- nen Propoſition, und andern Ceremonien-Streit hielten. Die Frantzoſen ihres Orts, willigten ohne vieles Bedencken in des Miniſtri Media- tionis Verlangen: entweder weil ſie glaubten, daß ſolche Præferentz ein Annexum der Media- tion: oder weil ſie ſelbiges als einen Caſum pro Amico tractireten; oder auch weil ſie befuͤrchte- ten, es wuͤrde ſich der Herr Baron von Lilienroth von ſeiner Prætenſion nicht relachiren, und alſo fuͤr eine Staats-Prudentz achteten, ihme gut- willig und bey Zeiten dasjenige zu concediren, welches ſie doch nachgehends etwan gezwungen, und wenn ſie von den Hohen Alliirten uͤberſtimmt wuͤrden, thun muͤſten; Jedoch geſchahe ihre Erklaͤ- rung mit der Reſervation und Condition, daß die Kayſerl. ihme gleichfalls den Rang zugeſtehen ſolten. Dieſe aber waren, dem Mediatori ſolches einzuraͤumen, nicht ſo leichtſinnig als die Frantzoͤ- ſiſchen Plenipotentiarii: ſondern trachteten die Kayſerliche Prærogativa auch dißfals zu behaup- ten; weil ſie meineten, daß einer wohl Mediator ſeyn koͤnne, ohne daß man ihme dem Pas und Ober-Hand cedire. Blieben alſo dabey, daß Kay- ſerlicher Majeſtaͤt und ihnen, deſſen Perſon ſie repræſentireten, in privat- und public-Confe- rentien der Vorſitz gebuͤhre; reſolvireten dem- nach ſich keiner Conferentz, welche man bey dem Medi- N n 2
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Hoff-Ceremoniel.
hen Alliirten im Haag begaben, und lange Un-
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nen Propoſition, und andern Ceremonien-Streit
hielten. Die Frantzoſen ihres Orts, willigten
ohne vieles Bedencken in des Miniſtri Media-
tionis Verlangen: entweder weil ſie glaubten,
daß ſolche Præferentz ein Annexum der Media-
tion: oder weil ſie ſelbiges als einen Caſum pro
Amico tractireten; oder auch weil ſie befuͤrchte-
ten, es wuͤrde ſich der Herr Baron von Lilienroth
von ſeiner Prætenſion nicht relachiren, und alſo
fuͤr eine Staats-Prudentz achteten, ihme gut-
willig und bey Zeiten dasjenige zu concediren,
welches ſie doch nachgehends etwan gezwungen,
und wenn ſie von den Hohen Alliirten uͤberſtimmt
wuͤrden, thun muͤſten; Jedoch geſchahe ihre Erklaͤ-
rung mit der Reſervation und Condition, daß
die Kayſerl. ihme gleichfalls den Rang zugeſtehen
ſolten. Dieſe aber waren, dem Mediatori ſolches
einzuraͤumen, nicht ſo leichtſinnig als die Frantzoͤ-
ſiſchen Plenipotentiarii: ſondern trachteten die
Kayſerliche Prærogativa auch dißfals zu behaup-
ten; weil ſie meineten, daß einer wohl Mediator
ſeyn koͤnne, ohne daß man ihme dem Pas und
Ober-Hand cedire. Blieben alſo dabey, daß Kay-
ſerlicher Majeſtaͤt und ihnen, deſſen Perſon ſie
repræſentireten, in privat- und public-Confe-
rentien der Vorſitz gebuͤhre; reſolvireten dem-
nach ſich keiner Conferentz, welche man bey dem
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