quen schwebet noch: und ich wünschte gleichwohl, daß der Herr eine raisonable Satisfaction darin- nen thun lassen wolte. Worauf der Mons. Me- nager ihm antwortete: Jch habe meinen Caval- lier zu dem Herrn gesendet, umb ihm zu melden, daß ich meine Domestiquen examiniret habe, und daß sie die That, derer man sie beschuldiget, geläugnet; daß ich auch willig gewesen, meinen Schweitzer zu ihm zu senden, umb von demselben Information einzuziehen: ob einer meiner Do- mestiqueu etwas dergleichen gethan, da rüber man ihn anklaget. Darauf der Graf Rechtern versetzte: Was für eine Apparentz ist es wohl, daß die Laqvays des Mons. Moermont, und die Mei- nigen, solten des Herrn Domestiquen fälschlich angeklaget haben? sein Schweitzer ist eben so viel daran verbrechlich als die anderen: und also hat sie der Herr nur mit einander zu confrontiren, so wie man anfangs mit einander darüber eins wor- den; und seinen Domestiquen zu zeigen, daß er die Warheit von ihnen wissen wolle, die sich denn gar bald zeigen wird. Hierauf gabe Mr. Menager ferner zur Antwort: Daß auf solche Art ein Theil die Kläger seyn, die andere aber die Klage läug- nen würden: und daß er ein dergleichen Bruit nicht in seinem Hause haben wolle: auch sich in dieser Affaire nicht zum Richter aufwerffen möch- te. Wogegen der Graf Rechtern einwendete; Es geziehmet gleichwohl dem Herrn, seine Domesti-
quen
U u 2
Hoff-Ceremoniel.
quen ſchwebet noch: und ich wuͤnſchte gleichwohl, daß der Herr eine raiſonable Satisfaction darin- nen thun laſſen wolte. Worauf der Monſ. Me- nager ihm antwortete: Jch habe meinen Caval- lier zu dem Herrn geſendet, umb ihm zu melden, daß ich meine Domeſtiquen examiniret habe, und daß ſie die That, derer man ſie beſchuldiget, gelaͤugnet; daß ich auch willig geweſen, meinen Schweitzer zu ihm zu ſenden, umb von demſelben Information einzuziehen: ob einer meiner Do- meſtiqueu etwas dergleichen gethan, da ruͤber man ihn anklaget. Darauf der Graf Rechtern verſetzte: Was fuͤr eine Apparentz iſt es wohl, daß die Laqvays des Monſ. Moermont, und die Mei- nigen, ſolten des Herrn Domeſtiquen faͤlſchlich angeklaget haben? ſein Schweitzer iſt eben ſo viel daran verbrechlich als die anderen: und alſo hat ſie der Herr nur mit einander zu confrontiren, ſo wie man anfangs mit einander daruͤber eins wor- den; und ſeinen Domeſtiquen zu zeigen, daß er die Warheit von ihnen wiſſen wolle, die ſich denn gar bald zeigen wird. Hierauf gabe Mr. Menager ferner zur Antwort: Daß auf ſolche Art ein Theil die Klaͤger ſeyn, die andere aber die Klage laͤug- nen wuͤrden: und daß er ein dergleichen Bruit nicht in ſeinem Hauſe haben wolle: auch ſich in dieſer Affaire nicht zum Richter aufwerffen moͤch- te. Wogegen der Graf Rechtern einwendete; Es geziehmet gleichwohl dem Herrn, ſeine Domeſti-
quen
U u 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0703"n="675"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Hoff-<hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></hi></fw><lb/><hirendition="#aq">qu</hi>en ſchwebet noch: und ich wuͤnſchte gleichwohl,<lb/>
daß der Herr eine <hirendition="#aq">raiſonable Satisfacti</hi>on darin-<lb/>
nen thun laſſen wolte. Worauf der <hirendition="#aq">Monſ. Me-<lb/>
nager</hi> ihm antwortete: Jch habe meinen Caval-<lb/>
lier zu dem Herrn geſendet, umb ihm zu melden,<lb/>
daß ich meine <hirendition="#aq">Domeſtiqu</hi>en <hirendition="#aq">examini</hi>ret habe,<lb/>
und daß ſie die That, derer man ſie beſchuldiget,<lb/>
gelaͤugnet; daß ich auch willig geweſen, meinen<lb/>
Schweitzer zu ihm zu ſenden, umb von demſelben<lb/><hirendition="#aq">Informati</hi>on einzuziehen: ob einer meiner <hirendition="#aq">Do-<lb/>
meſtiqu</hi>eu etwas dergleichen gethan, da ruͤber<lb/>
man ihn anklaget. Darauf der Graf Rechtern<lb/>
verſetzte: Was fuͤr eine <hirendition="#aq">Apparen</hi>tz iſt es wohl, daß<lb/>
die Laqvays des <hirendition="#aq">Monſ. Moermont,</hi> und die Mei-<lb/>
nigen, ſolten des Herrn <hirendition="#aq">Domeſtiqu</hi>en faͤlſchlich<lb/>
angeklaget haben? ſein Schweitzer iſt eben ſo viel<lb/>
daran verbrechlich als die anderen: und alſo hat<lb/>ſie der Herr nur mit einander zu <hirendition="#aq">confronti</hi>ren, ſo<lb/>
wie man anfangs mit einander daruͤber eins wor-<lb/>
den; und ſeinen <hirendition="#aq">Domeſtiqu</hi>en zu zeigen, daß er die<lb/>
Warheit von ihnen wiſſen wolle, die ſich denn gar<lb/>
bald zeigen wird. Hierauf gabe <hirendition="#aq">Mr. Menager</hi><lb/>
ferner zur Antwort: Daß auf ſolche Art ein Theil<lb/>
die Klaͤger ſeyn, die andere aber die Klage laͤug-<lb/>
nen wuͤrden: und daß er ein dergleichen <hirendition="#aq">Bruit</hi><lb/>
nicht in ſeinem Hauſe haben wolle: auch ſich in<lb/>
dieſer <hirendition="#aq">Affai</hi>re nicht zum Richter aufwerffen moͤch-<lb/>
te. Wogegen der Graf Rechtern einwendete; Es<lb/>
geziehmet gleichwohl dem Herrn, ſeine <hirendition="#aq">Domeſti-</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">U u 2</fw><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#aq">qu</hi>en</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[675/0703]
Hoff-Ceremoniel.
quen ſchwebet noch: und ich wuͤnſchte gleichwohl,
daß der Herr eine raiſonable Satisfaction darin-
nen thun laſſen wolte. Worauf der Monſ. Me-
nager ihm antwortete: Jch habe meinen Caval-
lier zu dem Herrn geſendet, umb ihm zu melden,
daß ich meine Domeſtiquen examiniret habe,
und daß ſie die That, derer man ſie beſchuldiget,
gelaͤugnet; daß ich auch willig geweſen, meinen
Schweitzer zu ihm zu ſenden, umb von demſelben
Information einzuziehen: ob einer meiner Do-
meſtiqueu etwas dergleichen gethan, da ruͤber
man ihn anklaget. Darauf der Graf Rechtern
verſetzte: Was fuͤr eine Apparentz iſt es wohl, daß
die Laqvays des Monſ. Moermont, und die Mei-
nigen, ſolten des Herrn Domeſtiquen faͤlſchlich
angeklaget haben? ſein Schweitzer iſt eben ſo viel
daran verbrechlich als die anderen: und alſo hat
ſie der Herr nur mit einander zu confrontiren, ſo
wie man anfangs mit einander daruͤber eins wor-
den; und ſeinen Domeſtiquen zu zeigen, daß er die
Warheit von ihnen wiſſen wolle, die ſich denn gar
bald zeigen wird. Hierauf gabe Mr. Menager
ferner zur Antwort: Daß auf ſolche Art ein Theil
die Klaͤger ſeyn, die andere aber die Klage laͤug-
nen wuͤrden: und daß er ein dergleichen Bruit
nicht in ſeinem Hauſe haben wolle: auch ſich in
dieſer Affaire nicht zum Richter aufwerffen moͤch-
te. Wogegen der Graf Rechtern einwendete; Es
geziehmet gleichwohl dem Herrn, ſeine Domeſti-
quen
U u 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 675. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/703>, abgerufen am 21.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.