Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715.Hoff-Ceremoniel. quen schwebet noch: und ich wünschte gleichwohl,daß der Herr eine raisonable Satisfaction darin- nen thun lassen wolte. Worauf der Mons. Me- nager ihm antwortete: Jch habe meinen Caval- lier zu dem Herrn gesendet, umb ihm zu melden, daß ich meine Domestiquen examiniret habe, und daß sie die That, derer man sie beschuldiget, geläugnet; daß ich auch willig gewesen, meinen Schweitzer zu ihm zu senden, umb von demselben Information einzuziehen: ob einer meiner Do- mestiqueu etwas dergleichen gethan, da rüber man ihn anklaget. Darauf der Graf Rechtern versetzte: Was für eine Apparentz ist es wohl, daß die Laqvays des Mons. Moermont, und die Mei- nigen, solten des Herrn Domestiquen fälschlich angeklaget haben? sein Schweitzer ist eben so viel daran verbrechlich als die anderen: und also hat sie der Herr nur mit einander zu confrontiren, so wie man anfangs mit einander darüber eins wor- den; und seinen Domestiquen zu zeigen, daß er die Warheit von ihnen wissen wolle, die sich denn gar bald zeigen wird. Hierauf gabe Mr. Menager ferner zur Antwort: Daß auf solche Art ein Theil die Kläger seyn, die andere aber die Klage läug- nen würden: und daß er ein dergleichen Bruit nicht in seinem Hause haben wolle: auch sich in dieser Affaire nicht zum Richter aufwerffen möch- te. Wogegen der Graf Rechtern einwendete; Es geziehmet gleichwohl dem Herrn, seine Domesti- quen U u 2
Hoff-Ceremoniel. quen ſchwebet noch: und ich wuͤnſchte gleichwohl,daß der Herr eine raiſonable Satisfaction darin- nen thun laſſen wolte. Worauf der Monſ. Me- nager ihm antwortete: Jch habe meinen Caval- lier zu dem Herrn geſendet, umb ihm zu melden, daß ich meine Domeſtiquen examiniret habe, und daß ſie die That, derer man ſie beſchuldiget, gelaͤugnet; daß ich auch willig geweſen, meinen Schweitzer zu ihm zu ſenden, umb von demſelben Information einzuziehen: ob einer meiner Do- meſtiqueu etwas dergleichen gethan, da ruͤber man ihn anklaget. Darauf der Graf Rechtern verſetzte: Was fuͤr eine Apparentz iſt es wohl, daß die Laqvays des Monſ. Moermont, und die Mei- nigen, ſolten des Herrn Domeſtiquen faͤlſchlich angeklaget haben? ſein Schweitzer iſt eben ſo viel daran verbrechlich als die anderen: und alſo hat ſie der Herr nur mit einander zu confrontiren, ſo wie man anfangs mit einander daruͤber eins wor- den; und ſeinen Domeſtiquen zu zeigen, daß er die Warheit von ihnen wiſſen wolle, die ſich denn gar bald zeigen wird. Hierauf gabe Mr. Menager ferner zur Antwort: Daß auf ſolche Art ein Theil die Klaͤger ſeyn, die andere aber die Klage laͤug- nen wuͤrden: und daß er ein dergleichen Bruit nicht in ſeinem Hauſe haben wolle: auch ſich in dieſer Affaire nicht zum Richter aufwerffen moͤch- te. Wogegen der Graf Rechtern einwendete; Es geziehmet gleichwohl dem Herrn, ſeine Domeſti- quen U u 2
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Hoff-Ceremoniel.
quen ſchwebet noch: und ich wuͤnſchte gleichwohl,
daß der Herr eine raiſonable Satisfaction darin-
nen thun laſſen wolte. Worauf der Monſ. Me-
nager ihm antwortete: Jch habe meinen Caval-
lier zu dem Herrn geſendet, umb ihm zu melden,
daß ich meine Domeſtiquen examiniret habe,
und daß ſie die That, derer man ſie beſchuldiget,
gelaͤugnet; daß ich auch willig geweſen, meinen
Schweitzer zu ihm zu ſenden, umb von demſelben
Information einzuziehen: ob einer meiner Do-
meſtiqueu etwas dergleichen gethan, da ruͤber
man ihn anklaget. Darauf der Graf Rechtern
verſetzte: Was fuͤr eine Apparentz iſt es wohl, daß
die Laqvays des Monſ. Moermont, und die Mei-
nigen, ſolten des Herrn Domeſtiquen faͤlſchlich
angeklaget haben? ſein Schweitzer iſt eben ſo viel
daran verbrechlich als die anderen: und alſo hat
ſie der Herr nur mit einander zu confrontiren, ſo
wie man anfangs mit einander daruͤber eins wor-
den; und ſeinen Domeſtiquen zu zeigen, daß er die
Warheit von ihnen wiſſen wolle, die ſich denn gar
bald zeigen wird. Hierauf gabe Mr. Menager
ferner zur Antwort: Daß auf ſolche Art ein Theil
die Klaͤger ſeyn, die andere aber die Klage laͤug-
nen wuͤrden: und daß er ein dergleichen Bruit
nicht in ſeinem Hauſe haben wolle: auch ſich in
dieſer Affaire nicht zum Richter aufwerffen moͤch-
te. Wogegen der Graf Rechtern einwendete; Es
geziehmet gleichwohl dem Herrn, ſeine Domeſti-
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