Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715.Hoff-Ceremoniel. standene Streitigkeit, rührete aus der Immunitätund Quartiers-Freyheit der Ambassadeurs her. Denn weil man die Wohnungen der Ambassa- deurs, nicht so wohl für ihre, als vielmehr ihren Principalen zustehende Häuser, zu regardiren; so sind solche stets für inviolable gehalten worden. Weil nun die in Rom sich befindliche Ambassa- deure der Souverains, eine grosse Suite pflegen bey sich zu haben; so waren zu Logirung ihrer Do- mestiquen die Palais nicht allemahl räumlich ge- nung: und demnach logirten sie selbige in die um- liegende Häuser: und rechneten sodann selbige zu dem Quartier und der Freyheit des Logements des Ambassadeurs; wodurch gantze Gassen und Viertel, der ordinairen Stadt-Jurisdiction ent- zogen: denen Ambassadeurs unterworffen: und Asyla wurden. Weil nun aber mit der Zeit, diese Immunität zu einem Mißbrauch gedienet hatte; indem sich viel Schuldner, Filoux, Diebe etc. da- hin retirirten: und der Stadt Magistrat solche nicht zur Straffe ziehen kunte; So hatten die Päb- ste schon lange Zeit getrachtet, wie man diese Quartiers-Freyheit, und sonderlich den in selbi- ger eingeschlichenen Mißbrauch, abthun könte. Weil aber die Cronen stets darwider protestiret und selbige behauptet: fieng endlich Innocentius der XI. wiederumb an, solches eingeführte Recht abzuschaffen. Damit aber wegen dieser Abolition keine Unordnung entstehen möchte; so sendete der Pabst
Hoff-Ceremoniel. ſtandene Streitigkeit, ruͤhrete aus der Immunitaͤtund Quartiers-Freyheit der Ambaſſadeurs her. Denn weil man die Wohnungen der Ambaſſa- deurs, nicht ſo wohl fuͤr ihre, als vielmehr ihren Principalen zuſtehende Haͤuſer, zu regardiren; ſo ſind ſolche ſtets fuͤr inviolable gehalten worden. Weil nun die in Rom ſich befindliche Ambaſſa- deure der Souverains, eine groſſe Suite pflegen bey ſich zu haben; ſo waren zu Logirung ihrer Do- meſtiquen die Palais nicht allemahl raͤumlich ge- nung: und demnach logirten ſie ſelbige in die um- liegende Haͤuſer: und rechneten ſodann ſelbige zu dem Quartier und der Freyheit des Logements des Ambaſſadeurs; wodurch gantze Gaſſen und Viertel, der ordinairen Stadt-Jurisdiction ent- zogen: denen Ambaſſadeurs unterworffen: und Aſyla wurden. Weil nun aber mit der Zeit, dieſe Immunitaͤt zu einem Mißbrauch gedienet hatte; indem ſich viel Schuldner, Filoux, Diebe ꝛc. da- hin retirirten: und der Stadt Magiſtrat ſolche nicht zur Straffe ziehen kunte; So hatten die Paͤb- ſte ſchon lange Zeit getrachtet, wie man dieſe Quartiers-Freyheit, und ſonderlich den in ſelbi- ger eingeſchlichenen Mißbrauch, abthun koͤnte. Weil aber die Cronen ſtets darwider proteſtiret und ſelbige behauptet: fieng endlich Innocentius der XI. wiederumb an, ſolches eingefuͤhrte Recht abzuſchaffen. Damit aber wegen dieſer Abolition keine Unordnung entſtehen moͤchte; ſo ſendete der Pabſt
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Hoff-Ceremoniel.
ſtandene Streitigkeit, ruͤhrete aus der Immunitaͤt
und Quartiers-Freyheit der Ambaſſadeurs her.
Denn weil man die Wohnungen der Ambaſſa-
deurs, nicht ſo wohl fuͤr ihre, als vielmehr ihren
Principalen zuſtehende Haͤuſer, zu regardiren; ſo
ſind ſolche ſtets fuͤr inviolable gehalten worden.
Weil nun die in Rom ſich befindliche Ambaſſa-
deure der Souverains, eine groſſe Suite pflegen
bey ſich zu haben; ſo waren zu Logirung ihrer Do-
meſtiquen die Palais nicht allemahl raͤumlich ge-
nung: und demnach logirten ſie ſelbige in die um-
liegende Haͤuſer: und rechneten ſodann ſelbige zu
dem Quartier und der Freyheit des Logements
des Ambaſſadeurs; wodurch gantze Gaſſen und
Viertel, der ordinairen Stadt-Jurisdiction ent-
zogen: denen Ambaſſadeurs unterworffen: und
Aſyla wurden. Weil nun aber mit der Zeit, dieſe
Immunitaͤt zu einem Mißbrauch gedienet hatte;
indem ſich viel Schuldner, Filoux, Diebe ꝛc. da-
hin retirirten: und der Stadt Magiſtrat ſolche
nicht zur Straffe ziehen kunte; So hatten die Paͤb-
ſte ſchon lange Zeit getrachtet, wie man dieſe
Quartiers-Freyheit, und ſonderlich den in ſelbi-
ger eingeſchlichenen Mißbrauch, abthun koͤnte.
Weil aber die Cronen ſtets darwider proteſtiret
und ſelbige behauptet: fieng endlich Innocentius
der XI. wiederumb an, ſolches eingefuͤhrte Recht
abzuſchaffen. Damit aber wegen dieſer Abolition
keine Unordnung entſtehen moͤchte; ſo ſendete der
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