er mir am ersten Tage eines jeden Monats eine be¬ stimmte Summe auszahlen, ich solle darüber ein Buch führen, er werde diese Auszahlungen bei der Verwal¬ tung meines Gesammtvermögens, welche Verwaltung ihm noch immer zustehe, in Abrechnung bringen, und sein Buch und das meinige müßten stimmen. Er gab mir einen Zettel, auf welchem der Kreis dessen auf¬ gezeichnet war, was ich von nun an mit meinen mo¬ natlichen Einkünften zu bestreiten hätte. Er werde mir nie mehr von seinem Gelde einen Gegenstand kaufen, der in den verzeichneten Kreis gehöre. Ich müsse pünktlich verfahren und haushälterisch sein; denn er werde mir auch nie und nicht einmal unter den dringendsten Bedingungen einen Vorschuß geben. Wenn ich zu seiner Zufriedenheit eine Zeit hindurch gewirthschaftet hätte, dann werde er meinen Kreis wieder erweitern, und er werde nach billigstem Er¬ messen sehen, in welcher Zeit er mir auch vor der er¬ reichten gesezlichen Mündigkeit meine Angelegenheiten ganz in die Hände werde geben können.
er mir am erſten Tage eines jeden Monats eine be¬ ſtimmte Summe auszahlen, ich ſolle darüber ein Buch führen, er werde dieſe Auszahlungen bei der Verwal¬ tung meines Geſammtvermögens, welche Verwaltung ihm noch immer zuſtehe, in Abrechnung bringen, und ſein Buch und das meinige müßten ſtimmen. Er gab mir einen Zettel, auf welchem der Kreis deſſen auf¬ gezeichnet war, was ich von nun an mit meinen mo¬ natlichen Einkünften zu beſtreiten hätte. Er werde mir nie mehr von ſeinem Gelde einen Gegenſtand kaufen, der in den verzeichneten Kreis gehöre. Ich müſſe pünktlich verfahren und haushälteriſch ſein; denn er werde mir auch nie und nicht einmal unter den dringendſten Bedingungen einen Vorſchuß geben. Wenn ich zu ſeiner Zufriedenheit eine Zeit hindurch gewirthſchaftet hätte, dann werde er meinen Kreis wieder erweitern, und er werde nach billigſtem Er¬ meſſen ſehen, in welcher Zeit er mir auch vor der er¬ reichten geſezlichen Mündigkeit meine Angelegenheiten ganz in die Hände werde geben können.
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er mir am erſten Tage eines jeden Monats eine be¬
ſtimmte Summe auszahlen, ich ſolle darüber ein Buch
führen, er werde dieſe Auszahlungen bei der Verwal¬
tung meines Geſammtvermögens, welche Verwaltung
ihm noch immer zuſtehe, in Abrechnung bringen, und
ſein Buch und das meinige müßten ſtimmen. Er gab
mir einen Zettel, auf welchem der Kreis deſſen auf¬
gezeichnet war, was ich von nun an mit meinen mo¬
natlichen Einkünften zu beſtreiten hätte. Er werde
mir nie mehr von ſeinem Gelde einen Gegenſtand
kaufen, der in den verzeichneten Kreis gehöre. Ich
müſſe pünktlich verfahren und haushälteriſch ſein;
denn er werde mir auch nie und nicht einmal unter
den dringendſten Bedingungen einen Vorſchuß geben.
Wenn ich zu ſeiner Zufriedenheit eine Zeit hindurch
gewirthſchaftet hätte, dann werde er meinen Kreis
wieder erweitern, und er werde nach billigſtem Er¬
meſſen ſehen, in welcher Zeit er mir auch vor der er¬
reichten geſezlichen Mündigkeit meine Angelegenheiten
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Stifter, Adalbert: Der Nachsommer. Bd. 1. Pesth, 1857, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stifter_nachsommer01_1857/41>, abgerufen am 21.11.2024.
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